Änderung der Hausarzt-Vertrags- und Zahlungsverordnung

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Es wurde beschlossen, die beigefügte „Verordnung zur Änderung der Vertrags- und Zahlungsverordnung für Familienmedizin“ gemäß Absatz 8 des Familienmedizingesetzes Nr. 5258 in Kraft zu setzen.

28. Juli 2023

Recep Tayyip Erdoğan

PRÄSIDENT

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER FAMILIENMEDIZIN-VERTRAGS- UND ZAHLUNGSVERORDNUNG

ARTIKEL 1 – Der Ausdruck „Kündigungsbedingungen“ im ersten Absatz des ersten Punktes der Vertrags- und Zahlungsverordnung für Familienmedizin, der mit dem Präsidialerlass vom 29.06.2021 mit der Nummer 4198 in Kraft gesetzt wurde, wurde in geändert „Disziplinarverfahren“.

ARTIKEL 2 – Ebenso wurde der dritte Absatz des 6. Artikels der Verordnung wie folgt geändert.

„(3) Der Gouverneur ist befugt, im Namen des Ministeriums Verträge zu unterzeichnen und zu kündigen. Der Gouverneur kann seine Befugnis zum Abschluss von Verträgen an den Gesundheitsdirektor der Provinz delegieren.“

ARTIKEL 3 – Ebenso wurde das 7. Element der Verordnung wie folgt geändert.

„ARTIKEL 7 – (1) Am Ende der Vertragslaufzeit wird der Vertrag derjenigen verlängert, die ihre Tätigkeit als Hausarzt und Familiengesundheitshelfer fortsetzen möchten.

(2) Gemäß dem Rekrutierungsgesetz Nr. 7179 vom 25.06.2019 endet der Vertrag derjenigen, die den Schutz ihres Status beantragen, um ihren Militärdienst abzuleisten, und sie beginnen die Mission durch die Unterzeichnung eines Vertrags in der Familienmedizin Sie müssen die Einheit, in der sie arbeiten, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Entlassungsdatum verlassen.

ARTIKEL 4 – Die folgenden Absätze wurden dem ersten Absatz der 8. Ausgabe der One-to-One-Verordnung nach Absatz (b) hinzugefügt.

„c) Es wird festgestellt, dass die Regeln in den Unterabsätzen (4), (5) und (7) des ersten Absatzes des ersten Absatzes der 48. Ausgabe des Gesetzes Nr. 657 und die in dieser Verordnung festgelegten Regeln gelten nicht durchgeführt wurden oder dass diese Regeln später verloren gegangen sind.

ç) Der Rücktritt des Mitarbeiters aus seinem Team oder seiner Situation.

d) Die Nichterfüllung seiner Pflichten aus gesundheitlichen Gründen für einen Zeitraum von mehr als einhundertachtzig Tagen.

e) Mehr als acht Wochen Abwesenheit vom Dienst aufgrund von Inhaftierung, Verhaftung, Verurteilung oder einer Entscheidung über eine Suspendierung im Rahmen des Gesetzes Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen vom 03.08.2012.

f) Es wird festgestellt, dass er, unabhängig davon, ob er im integrierten Gesundheitsdienst entschuldigt ist oder nicht, fünf Mal seiner Wachpflicht nicht nachgekommen ist/konnte, obwohl er an der Spitze der Mission steht.

ARTIKEL 5 – Ebenso wurde der 10. Punkt der Verordnung mit seinem Titel wie folgt geändert.

„Disziplinarverfahren und Entlassung.“

ARTIKEL 10 – (1) Bei den Disziplinarstrafen, die gegen Vertrags-Hausärzte und Familiengesundheitspersonal verhängt werden, richtet sich das Verfahren nach den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 657, mit Ausnahme der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5258.

(2) Die Strafe für den Abzug vom Gehalt wird in Form eines Abzugs in Höhe von 1/30 bis 1/8 des gemäß Punkt (a) des zweiten Absatzes des 18. Punktes für Hausärzte berechneten Bruttopreises verhängt für Familiengesundheitspersonal gemäß Punkt (a) des zweiten Absatzes des 21. Punktes. .

(3) Im Rahmen des letzten Satzes des zweiten Absatzes des dritten Artikels des Gesetzes Nr. 5258 wird die Strafe für das Stoppen des Fortschritts des Niveaus in Form eines Abzugs in der Mitte von 1/6-1 verhängt /4 des Bruttopreises.

(4) Wenn die Strafe der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst verhängt wird, wird der Vertrag des Hausarztes oder des Familiengesundheitshelfers vom Gouverneur gekündigt.

(5) Der Disziplinarleiter der Vertragshausärzte und Familiengesundheitshelfer ist der Leiter des Kreisgesundheitsmanagers/Gemeindegesundheitszentrums, in dem seine Stelle angesiedelt ist.

(6) Die einschlägigen Entscheidungen der Beamten-Disziplinarordnung, die mit dem Erlass des Präsidenten vom 29.04.2021 mit der Nummer 3935 in Kraft gesetzt wurde, gelten in Fällen, in denen in dieser Angelegenheit keine Entscheidung vorliegt, und in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Disziplinarräte und Disziplinaruntersuchungen.

(7) In Fällen, in denen hausärztliche Dienste dies erfordern, können Hausärzte und Familiengesundheitspersonal, bei denen festgestellt wird, dass sie ihren Dienst nicht fortsetzen können, vom Gesundheitsminister, dem Gouverneur oder dem Ministeriumsinspektor durch Aussetzung ihrer Verträge vom Dienst suspendiert werden. für bis zu drei Monate. Bei Bedarf und Bedarf kann diese Frist einmalig um weitere drei Monate verlängert werden.

ARTIKEL 6 – Das 11. Element der One-to-One-Verordnung wurde zusammen mit seinem Titel aufgehoben.

ARTIKEL 7 – Der erste Absatz des 15. Punkts der One-to-One-Verordnung wurde aufgehoben.

ARTIKEL 8 – Der Ausdruck „dritter Absatz“ in Unterabsatz (d) des zweiten Absatzes von Punkt 16 der Eins-zu-Eins-Verordnung wurde in „siebter Absatz“ geändert.

ARTIKEL 9 – Der zweite und dritte Satz von Unterabschnitt (11) des zweiten Absatzes des 18. Punktes der One-to-One-Verordnung wurden wie folgt geändert.

„Diese Zahlung erfolgt in Höhe von 42 % des Höchstpreises an Vertragshausärzte, die keine Disziplinarstrafe erhalten haben. Diese Zahlung erfolgt jedoch mit einer Nachfrist von einem Monat, für diejenigen, die eine Verwarnung erhalten, von zwei Monaten.“ für diejenigen, die einen Verweis erhalten, und drei Monate für diejenigen, die dazu verurteilt werden, ihr Gehalt zu kürzen oder ihren Aufstieg im Rang zu stoppen. Das geht nicht.“

ARTIKEL 10 – Der zweite und dritte Satz des zweiten Absatzes (a) des zweiten Absatzes des 21. Punktes der Verordnung (11) wurden wie folgt geändert. „Diese Zahlung erfolgt in Höhe von 3 % des Höchstpreises für vertragliche Familiengesundheitshelfer, die keine Disziplinarmaßnahmen erhalten haben. Diese Zahlung erfolgt jedoch für einen Monat für diejenigen, die eine Verwarnung erhalten, und für zwei Monate für diejenigen, die eine Verwarnung erhalten.“ ein Verweis und drei Monate für diejenigen, die dazu verurteilt werden, ihr Gehalt zu kürzen oder ihren Fortschritt in der Stufe zu stoppen. Das ist nicht machbar.“

ARTIKEL 11 – Der „ANHANG 3 BEWERTUNGSPLAN ZUR ANWENDUNG IN DER FAMILIENMEDIZIN-PRAXIS“ im Anhang der One-to-One-Verordnung wurde aufgehoben.

ARTIKEL 12 – Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 13 – Der Präsident der Republik führt die Entscheidungen dieser Verordnung aus.

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