Änderung der Verordnung des Ministeriums für nationale Bildung zur Schule-Eltern-Vereinigung

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FREITAG, 10. Juni 2022

Offizielle Zeitung

Nummer: 31862

VERORDNUNG

Vom Ministerium für nationale Bildung:

IN DER VERORDNUNG DES MINISTERIUMS FÜR NATIONALE BILDUNG SCHUL-ELTERN-VEREINIGUNG

VERORDNUNG ÜBER ÄNDERUNGEN

ARTIKEL 1-Der folgende Absatz wurde zum 6. Element der Verordnung des Ministeriums für Nationale Bildung zur Schule-Eltern-Vereinigung hinzugefügt, die im Amtsblatt vom 9.2.2012 mit der Nummer 28199 veröffentlicht wurde.

„(2) Alle von der Union durchzuführenden Aktivitäten werden in Übereinstimmung mit den allgemeinen und spezifischen Zielen und Grundprinzipien der türkischen Nationalbildung organisiert, die im Gesetz Nr. 1739 enthalten sind. Die Inhalte der Aktivitäten umfassen die körperliche, geistige, moralische, soziale und emotionale Entwicklung der Schüler und die nationale, moralische und humanitäre Entwicklung der türkischen Nation. „Die Aktivitäten wie Seminare, Musik, Theater, Sport, Kunst, Reisen, Modeschauen, Stände, Basare und ähnliche Aktivitäten werden von der untersucht Ausschuss für soziale Aktivitäten und wird mit Zustimmung des Schulleiters durchgeführt.

ARTIKEL 2-Genauso wie der Satz „An das Ministerium für nationale Bildung, Grund- und weiterführende Bildungseinrichtungen, Verordnung über soziale Aktivitäten, veröffentlicht im Amtsblatt vom 13.01.2005 mit der Nummer 25699“ im ersten Absatz des 25. Elements der Verordnung durch „in“ ersetzt wird im Amtsblatt vom 8.6.2017 mit der Nummer 30090“ Es wurde in die „Verordnung über soziale Aktivitäten für Bildungseinrichtungen des Ministeriums für nationale Bildung“ geändert.

ARTIKEL 3-Im zweiten Absatz von Artikel 27 derselben Verordnung wurde nach der Formulierung „von der Union durchgeführt“ die Formulierung „mit Tätigkeiten aller Art“ eingefügt, und der folgende Absatz wurde zu demselben Thema hinzugefügt.

„(4) Seminare, Musik, Theater, Sport, Kunst, Reisen, Modeschauen, Stände, Basare und ähnliche Aktivitäten, die von der Union durchgeführt werden, werden zur körperlichen, geistigen, moralischen, sozialen und emotionalen Entwicklung der Studierenden beitragen Die nationale, moralische, humanitäre, spirituelle und kulturelle Entwicklung der türkischen Nation sorgt dafür, dass sie im Einklang mit ihren Werten gestaltet wird.“

ARTIKEL 4-Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 5-Die Entscheidungen dieser Verordnung werden vom Minister für nationale Bildung getroffen.

Beamte

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