Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und bestimmter Gesetze

0 26
Werbung

Arbeitslosenversicherungsgesetz und einige Gesetze

GESETZ ÜBER ÄNDERUNGEN

Gesetz Nr. 7495

Annahmedatum: 25.01.2024

ARTIKEL 1-Der Ausdruck „allgemeine Epidemie“ wurde dem ersten Absatz des zusätzlichen zweiten Punktes des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Nr. 4447 vom 25.08.1999 hinzugefügt, nach dem Ausdruck „regionale Krise“ wurde der zweite Satz des dritten Absatzes wie folgt geändert folgt, und im vierten Absatz wurde nach dem zweiten Satz Folgendes hinzugefügt: Es wurden Sätze hinzugefügt, der letzte Satz des vierten Absatzes wurde wie folgt geändert und im siebten Absatz wurde der folgende Satz hinzugefügt.

„Damit der Versicherte Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in den letzten 120 Tagen vor Beginn der Kurzarbeit einem Dienstvertrag unterworfen gewesen sein und mindestens 450 Tage als Versicherter gearbeitet haben.“ Tage in den letzten drei Jahren und gezahlte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.“

„Kurzarbeitergeld wird dem Versicherten monatlich zum Fünften eines jeden Monats ausgezahlt. Der Minister für Arbeit und Soziale Sicherheit ist berechtigt, den Auszahlungstermin vorzuziehen. Kurzarbeitergeld unterliegt keiner Steuer- bzw. Abgabenpflicht Abzüge mit Ausnahme der Stempelsteuer, und mehr als ein Zehntel kann nicht gepfändet oder auf eine andere übertragen werden, mit Ausnahme von Unterhaltsschulden. und kann nicht abgetreten werden.“

„Kurzarbeitergeldgezahlte Zeiten werden auf die Anspruchszeiten für Arbeitslosengeldzahlungen aufgrund von Dienstvertragsbeendigungen innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Kurzarbeit angerechnet.“

„Überzahlungen, die auf ein Verschulden des Versicherten zurückzuführen sind, werden zusammen mit den gesetzlichen Zinsen vom Versicherten eingezogen, Überzahlungen im Zusammenhang mit verstorbenen Versicherten werden nicht zurückerstattet.“

ARTIKEL 2-Der zwölfte Absatz des diskontinuierlichen 10. Elements des Gesetzes Nr. 4447 wurde in der folgenden Form geändert.

„Beschlüsse zu diesem Thema werden weiterhin bis zum 31.12.2025 umgesetzt. Der Präsident ist ermächtigt, den Umsetzungszeitraum zu diesem Thema bis zum 31.12.2026 zu verlängern.“

ARTIKEL 3-Das folgende vorübergehende Problem wurde dem Gesetz Nr. 4447 hinzugefügt.

„VORÜBERGEHENDES ELEMENT 34 – Für diejenigen, deren Beginndatum der Kurzarbeit vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Ausgabe liegt, gelten die Entscheidungen des dritten Absatzes und des vierten Absatzes des zusätzlichen 2. Punkts vor der durch das Gesetz zur Schaffung dieses Gesetzes vorgenommenen Änderung Artikel angewendet werden.“

ARTIKEL 4-Der dritte Absatz von Artikel 12 des Gesetzes Nr. 3146 über bestimmte finanzielle Entscheidungen im Bereich Arbeit und soziale Sicherheit vom 01.09.1985 wurde aufgehoben.

ARTIKEL 5-Der Ausdruck „7.500“ im ersten Absatz des Zusatzartikels 19 des Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes Nr. 5510 vom 31.5.2006 wurde in die Form „10.000“ geändert.

ARTIKEL 6-Das folgende vorübergehende Problem wurde dem Gesetz Nr. 5510 hinzugefügt.

„VORÜBERGEHENDES ELEMENT 101 – Von Arbeitgebern, die versicherte Personen beschäftigen, für die langfristige Versicherungszweigentscheidungen gelten, im Rahmen von Unterabsatz (a) des ersten Absatzes des 4. Elements;

a) In den monatlichen Prämien- und Servicedokumenten, die der Einrichtung für denselben Monat des Jahres 2023 vorgelegt werden, oder in den monatlichen Prämien- und Servicedokumenten, die für den laufenden Monat des Jahres 2024 vorgelegt werden, sofern diese die Gesamtzahl der Prämienzahlungstage von nicht überschreiten der Versicherte, dessen Prämien-Tagesgeld in der Zusammenfassung und den Prämiendiensterklärungen mit 671 türkischen Lira oder weniger angegeben ist, oder die Gesamtzahl der Prämienzahlungstage für den Versicherten, wie in den Zusammenfassungen und Prämiendiensterklärungen angegeben,

b) Gesamtzahl der Prämienzahlungstage für Versicherte, die im Jahr 2024 erstmals an Arbeitsplätzen gemeldet wurden, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen,

Der durch Multiplikation mit 23,33 türkischen Lira pro Tag für die Monate/Zeitraum Januar bis Dezember 2024 zu ermittelnde Preis wird mit den Versicherungsprämien verrechnet, die diese Arbeitgeber an die Einrichtung zahlen, und dieser Preis wird von der Arbeitslosenversicherungskasse übernommen . Der tägliche Zinssatz auf der Grundlage der in Absatz (a) genannten Prämie wird jedoch mit 1.341 türkischen Lira für Arbeitsplätze von Arbeitgebern des privaten Sektors angenommen, die gemäß den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 6356 Tarifverträgen unterliegen.

Im Rahmen dieser Ausgabe ist in dem Monat/Zeitraum, in dem die Förderung in Anspruch genommen wird, in den Monaten/Zeitraum Januar bis Dezember 2023 ein monatliches Prämien- und Leistungsdokument bzw. zusammenfassende Prämien-Leistungserklärung und mindestens in dem Monat/Zeitraum zu erstellen bei denen eine Versichertenmitteilung von Langzeitversicherungszweigen im Rahmen des Abschnitts (a) des ersten Absatzes des 4. Elements erfolgt. Wenn die Mitteilung unter der Anzahl der versicherten Personen in dem Zeitraum erfolgt, werden diese Faktorentscheidungen nicht angewendet .

Einrichtung eines kollusiven Prozesses, um vom Beitrag des Arbeitslosenversicherungsfonds zu profitieren, indem ein bestehendes Unternehmen geschlossen und unter einem anderen Namen und Titel oder als Geschäftseinheit eröffnet wird, oder indem die Beschäftigung zwischen Unternehmen mit direkter oder indirekter Beteiligung in Form von Management- und Verwaltungsaufgaben verlagert wird Kontrolle oder Wechsel des Geschäftsinhabers bei Einzelunternehmen. Der von der Arbeitslosenversicherungskasse gedeckte Betrag wird zusammen mit der Verspätungsstrafe und der Verspätungserhöhung von den Arbeitsplätzen abgezogen, bei denen festgestellt wird, dass sie Prämien gezahlt haben oder deren Versicherte ihre Prämie nicht gemeldet haben Grundleistungen an die Anstalt für die Monate/Zeiträume Januar bis Dezember 2024 gezahlt oder diese nicht unvollständig gemeldet haben und diese Elementbeschlüsse für diese Arbeitsplätze nicht umgesetzt werden. Wird jedoch festgestellt, dass im betreffenden Monat eine unvollständige Prämiengrundgewinnmeldung in Höhe von maximal einem Zehntel des monatlichen Bruttomindestpreises für die Monate/Zeiträume Januar bis Dezember 2024 erfolgt ist, bleiben diese Entscheidungen bestehen für die Arbeitsplätze umzusetzen, die den besagten Mangel innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen nach der Mitteilung der Institution beheben.

Bei den Ermittlungen und Prüfungen der Kontroll- und Aufsichtsbeamten, bei denen die monatlichen Prämien- und Leistungsbelege bzw. Sammel- und Prämienleistungserklärungen der am Arbeitsplatz beschäftigten Versicherten für die Monate/Zeiträume Januar bis Dezember 2024 nicht vorliegen innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht wurden und die Versicherungsprämien nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt wurden; In Fällen, in denen festgestellt wird, dass die beschäftigten Personen nicht als versichert gemeldet sind oder der angegebene Versicherte nicht tatsächlich beschäftigt ist und gegenüber der Institution eine Schuld für Prämien, Verwaltungsstrafen und damit verbundene Verzugsstrafen und Verzugserhöhungen besteht, werden die Entscheidungen zu diesem Element getroffen werden nicht umgesetzt. Allerdings profitieren Arbeitgeber, die ihre Prämien, Verwaltungsstrafen und ihre Verspätungsstrafe aufschieben und festsetzen und die Schulden gegenüber der Institution gemäß Artikel 48 des Gesetzes Nr. 6183 erhöhen oder sie gemäß anderen relevanten Gesetzen umstrukturieren, von den Entscheidungen von dieses Element, solange diese Stundung, Ratenzahlung oder Umstrukturierung andauert. Bei der Umsetzung dieser Angelegenheit finden die Entscheidungen des zusätzlichen Artikels 14 dieses Gesetzes keine Anwendung.

Wenn bei der Umsetzung von Absatz (a) des ersten Absatzes für denselben Monat des Vorjahres kein monatlicher Prämien- und Servicebeleg oder keine Quellen- und Prämiendiensterklärung eingereicht wurde, sind die Mitteilungen im monatlichen Prämien- und Servicebeleg oder der Einbehaltung und Als Grundlage dienen die Prämienleistungserklärung des ersten auf die Meldung folgenden Monats. Die Entscheidungen in Unterabsatz (b) des ersten Absatzes gelten für Arbeitsplätze, die vor 2023 in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fielen, aber im Jahr 2023 keine Versicherten beschäftigten.

In Fällen, in denen die Versicherungsprämien für die Anteile des Versicherten und des Arbeitgebers vom Staat übernommen werden und die vom Arbeitgeber zu zahlende Versicherungsprämie niedriger ist als der von der Arbeitslosenversicherungskasse zu deckende Preis, besteht nur die Versicherungsprämie ist versetzt.

In der Anwendung des ersten Absatzes für den Versicherten, der unter Tage an Arbeitsplätzen arbeitet, an denen „Braunkohle“ und „Steinkohle“ abgebaut werden, werden die Preise gemäß dem zusätzlichen Artikel 9 des Gesetzes auf mindestens das Doppelte des Grundpreises festgelegt Nr. 3213 beträgt der gemäß Abschnitt (a) zu ermittelnde Tagesgewinn 1.789 türkische Lira und das gleiche Jahr 2023. Die gesamten Prämienzahlungstage des Versicherten sind in den monatlichen Prämien- und Servicedokumenten angegeben, die der Institution oder vorgelegt werden in den Sammel- und Prämienleistungserklärungen für den laufenden Monat im Jahr 2024, sofern sie das Eineinhalbfache der Zahl der Prämienzahlungstage, die in den der Anstalt übermittelten monatlichen Prämien- und Leistungsunterlagen bzw. im Sammel- und Prämiendienst gemeldet werden, nicht überschreitet Meldungen für den Monat 2024. Anzahl wird berücksichtigt.

Diese Elemententscheidungen gelten nicht für versicherte Personen, die im Rahmen von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a in Teams und Positionen im Zusammenhang mit öffentlichen Verwaltungen arbeiten, die in den Tabellen (I), (II), (III) und () aufgeführt sind. IV) im Anhang zum Gesetz Nr. 5018.

Bei Dienstleistungsbeschaffungen, die von den in den Absätzen (a), (b), (c) und (d) des ersten Absatzes von Artikel 2 des Gesetzes Nr. 4734 aufgeführten Geschäftsführungen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt werden und in denen der Vertrag enthalten ist sieht vor, dass eine Preisdifferenz gezahlt wird, in der Ausschreibungsunterlage wird die Anzahl der Arbeitskräfte festgelegt und die gesamte wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Für Arbeitskräfte, die für den Einsatz in der Geschäftsführung vorgesehen sind, sind die von der Arbeitslosenversicherungskasse zu erstattenden Beträge festzulegen gemäß dem ersten Absatz dieses Elements werden von diesen Unternehmensleitungen vom Lohn des Arbeitgebers abgezogen und an die türkische Arbeitsagentur zurückerstattet.

Diese Elemententscheidungen gelten nicht für Versicherte, die in den der Institution vorgelegten monatlichen Prämien- und Leistungsdokumenten oder in den dem Ministerium für Finanzen und Finanzen vorzulegenden zusammenfassenden Prämien- und Prämienleistungserklärungen außerhalb der gesetzlichen Frist für die Monate/Monate eingetragen sind. Zeitraum Januar bis Dezember 2024.

„Das Verfahren und die Grundlage für die Umsetzung dieses Elements werden von der Institution unter Einbeziehung der Stellungnahmen des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit und der türkischen Arbeitsagentur festgelegt.“

ARTIKEL 7-Das folgende diskontinuierliche Element wurde dem Gesetz Nr. 5510 hinzugefügt.

„VORÜBERGEHENDE ANGELEGENHEITEN 102 – Einkommen und Renten, die vor Beginn des Jahres 2024 gewährt werden, sowie Invaliditäts-, Alters- oder Todesrenten, die im Jahr 2024 gewährt werden, an die Versicherten und Begünstigten im Rahmen der Klauseln (a) und (b) des ersten Absatz des 4. Artikels, werden gemäß den Bestimmungen der Artikel 27, 29 dieses Gesetzes gezahlt. Gemäß dem 33. und diskontinuierlichen 2. Element werden die ab Januar 2024 berechneten monatlichen Preise mit Wirkung ab Januar 2024 um 49,25 % erhöht , basierend auf dem auf Belegbasis zu zahlenden Betrag.

„Einkommen und Gehälter, die in der im ersten Absatz genannten Form erhöht werden, werden nicht gesondert gemäß dem 55. Element erhöht, mit Ausnahme der diesbezüglich festgelegten Erhöhung im Januar 2024.“

ARTIKEL 8-Der zweite Absatz des 24. Elements des Arbeitsschutzgesetzes Nr. 6331 vom 20.6.2012 wurde aufgehoben.

ARTIKEL 9-Nach dem 24. Element wurde dem Gesetz Nr. 6331 Folgendes hinzugefügt.

„Die Prüfungs-, Inspektions-, Kontrollbefugnisse und Verantwortung des Ministeriums

ARTIKEL 24/A – (1) Das Ministerium ist befugt, Bildungseinrichtungen, allgemeine Gesundheits- und Sicherheitseinheiten, Ausrüstungsinspektionsorganisationen, Arbeitshygienemessungen, Test- und Analyselabore im Rahmen dieses Gesetzes zu inspizieren, zu autorisieren, zu prüfen und zu kontrollieren. Inspektionen, Inspektionen und Kontrollen im Auftrag des Ministeriums werden von Arbeitsexperten und Hilfsarbeitsexperten, Ingenieuren, Physikern, Chemikern, Biologen und Ärzten durchgeführt, die bei der Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz diensthaben. Der im Rahmen dieses Elements eingesetzte Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeit während der Prüfung, Inspektion und Kontrolle so weit wie möglich nicht zu stören und die Berufsgeheimnisse des Chefs und des Arbeitsplatzes sowie die von ihm gesehenen und erfahrenen Angelegenheiten vollständig geheim zu halten. Dem eingesetzten Mitarbeiter werden vom Chef bzw. Mitarbeitern die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Methoden und Grundlagen dieses Absatzes werden vom Ministerium geregelt.

(2) Wenn Mitarbeiter des Ministeriums, die Aufgaben im Rahmen dieses Elements wahrnehmen, die Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden benötigen, melden sie die Situation der zuständigen örtlichen Behörde, ausgenommen militärische Arbeitsplätze. Wenn der örtliche Verwaltungschef diesen Antrag aufgrund der Bewertung für angemessen hält, wird er im Rahmen der durch das Provinzverwaltungsgesetz Nr. 5442 vom 10.06.1949 und das Gesetz über Polizeiaufgaben und -befugnisse Nr. 2559 vom Am 07.04.1934 wird er ausreichend Strafverfolgungskräfte ernennen.

(3) Im Rahmen dieser Angelegenheit ist die Entscheidung gemäß Absatz (b) des 33. Elements des Zulagengesetzes Nr. 6245 vom 10.02.1954 auf diejenigen anzuwenden, die zur Prüfung, Inspektion und Kontrolle eingesetzt werden.

ARTIKEL 10-Der Ausdruck „zweiter des 24. Elements“ in Unterabsatz (k) des ersten Absatzes des 26. Elements des Gesetzes Nr. 6331 wurde in die Form „erster des 24/A-Elements“ geändert.

ARTIKEL 11-Dieses Gesetz;

a) 1. und 3. Ausgabe vom 01.03.2024,

b) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung werden das 2. und 6. Element ab dem 1.1.2024 umgesetzt,

c) Zum Erscheinungstermin werden die 5. und 7. Ausgabe ab dem Auszahlungszeitraum Januar 2024 umgesetzt,

ç) Sonstiges zum Datum der Veröffentlichung,

tritt in Kraft.

ARTIKEL 12-Der Präsident führt die Entscheidungen dieses Gesetzes aus.

Beamte

Leave A Reply

Your email address will not be published.