Am Donnerstag beginnt die Abstimmung im Ausland.

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Der Kalender für die am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen und die Parlamentswahlen in der 28. Periode läuft.

In den Auslandsvertretungen von 75 Ländern und 156 Orten wurden Wahlräte gebildet, die von den Wählern im Ausland gewählt wurden. Der Abstimmungsprozess beginnt am Donnerstag, 27. April, an den Zolltoren und Auslandsvertretungen. An den Zolltoren endet die Abstimmung am Sonntag, den 14. Mai um 17:00 Uhr. Das Abstimmungsverfahren für die Auslandsvertretungen endet am 9. Mai.

Wähler, die im ausländischen Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme innerhalb von 24 Stunden abgeben, auch an Feiertagen.

Gemäß dem vom Obersten Wahlausschuss (YSK) erstellten Kalender beginnt der Wahlprozess im Ausland am 27. April an den Zolltoren.

4. Mai:Propagandafreiheit und einige Wahlverbote werden beginnen.

7. Mai: Radio- und Fernsehpropagandareden werden beginnen. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter an die Wähler wird abgeschlossen.

9. Mai:Das Abstimmungsverfahren im Ausland wird beendet.

13. Mai:Der Wahlpropagandaprozess endet mit dem Prestige um 18.00 Uhr.

14. Mai: Abstimmungstag. Die Wahlverbote enden um 24.00 Uhr. Die nicht fortlaufenden Ergebnisse der Präsidentschaftswahl werden bis 23:59 Uhr bekannt gegeben.

Wird keine einfache Mehrheit erreicht, läuft der Kalender wie folgt ab:

Wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nicht erreicht, sieht der Wahlkalender für den zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl am 28. Mai wie folgt aus:

15. Mai: Nimmt einer der zur Teilnahme am zweiten Wahlgang berechtigten Kandidaten aus irgendwelchen Gründen nicht an der Wahl teil, endet die Frist für die Ersetzung von Kandidaten um 17.00 Uhr. Im Falle einer Verzögerung bei der Bekanntgabe der unterbrochenen Ergebnisse wird der Wahlkalender für den Ersatzkandidaten entsprechend befolgt. Die Propagandazeit beginnt. Die Einspruchsfrist bei den Bezirkswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Wahlausschüsse endet um 17.00 Uhr und wird von den Bezirkswahlausschüssen bis längstens 23.59 Uhr entschieden.

16. Mai:Gegen die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses und des Zusammenlegungsprotokolls endet die Einspruchsfrist beim Landeswahlvorstand um 17.00 Uhr, über die Einsprüche entscheiden die Landeswahlausschüsse bis spätestens 23.59 Uhr.

17. Mai: Die Frist für die Berufung beim YSK gegen die Entscheidungen des Landeswahlrats und das Protokoll der Landesvereinigung läuft um 17.00 Uhr ab. Die Bezirkswahlausschüsse werden mit der Bearbeitung des Wahlurnenrats und der Änderungen anderer Beamter in SEÇSİS beginnen. Der Wahlausschuss des Überseebezirks wird, falls vorhanden, Änderungen am Lager- und Transportrat, am Wahlurnenrat und an anderen Beamten vornehmen.

18. Mai:Über Einsprüche gegen die Landeswahlratsbeschlüsse und das Landesfusionsprotokoll entscheidet der YSK.

19. Mai:Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt zu geben.

20. Mai:Der Abstimmungsprozess beginnt an den Zolltoren und im Ausland.

22. Mai:Beim YSK wird ein Los ausgelost, um die Ausstrahlung und den Zeitpunkt der Propagandareden zu bestimmen, die die Präsidentschaftskandidaten in Radio und Fernsehen halten werden.

24. Mai: Das Abstimmungsverfahren im Ausland wird beendet. Radio- und Fernsehpropagandareden werden beginnen.

27. Mai:Die Wahlpropaganda endet um 18:00 Uhr.

28. Mai:Abstimmungstag.

29. Mai: Die unsteten Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen werden bekannt gegeben. Die Widerspruchsfrist bei den Kreiswahlräten gegen die Beschlüsse und Protokolle der Urnenräte endet um 17.00 Uhr und die Einsprüche werden bis spätestens 23.59 Uhr von den Kreiswahlausschüssen entschieden.

30. Mai:Das Widerspruchsverfahren bei den Landeswahlausschüssen gegen die Beschlüsse des Kreiswahlrats und das Zusammenlegungsprotokoll endet um 17.00 Uhr und wird bis spätestens 23.59 Uhr entschieden.

31. Mai:Die Berufungsfrist beim YSK gegen die Landeswahlratsbeschlüsse und das Landesvereinigungsprotokoll läuft ab.

1 Juni: Über Einsprüche gegen die Entscheidungen des Landeswahlausschusses und das Protokoll der Vereinigung der Länder entscheidet der YSK. Die endgültigen Wahlergebnisse werden von der YSK an die zuständigen Behörden übermittelt, um sie im Amtsblatt, Radio und Fernsehen bekannt zu geben.

Der Oberste Wahlrat wird eine Delegation ins Ausland entsenden

Offiziere

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