Besitzer aufgepasst! Letzte Tage für die Mieteinnahmenabrechnung… Wie und wo muss eine Mieteinnahmenabrechnung erstellt werden? Wann ist der letzte Tag?

WANN WIRD DIE MIETEINKOMMENSRECHNUNG AUSGESTELLT?

Eine Erklärung wird dem Finanzministerium jedes Jahr im März von den Eigentümern der Mieteinnahmen vorgelegt.

Demzufolge; Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihre Erklärungen vom 1. März bis zum Abend des letzten Tages des 31. März für die meldepflichtigen Einkünfte aus Immobilienkapitalerträgen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember abzugeben.

Die auf der Erklärung berechnete Einkommensteuer wird in zwei gleichen Raten im März und im Juli gezahlt.

WIE WIRD DIE MIETEINKOMMENSTEUER BERECHNET?

Bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer werden zunächst die steuerbefreiten Teile von den gesamten Mieteinnahmen abgezogen. Die für den verbleibenden Teil angefallenen Aufwendungen werden ermittelt und von der Bemessungsgrundlage abgezogen, und die zu zahlende Einkommensteuer wird nach den Segmenten des verbleibenden Teils berechnet.

Aufgrund der jährlichen Deklaration wird eine zusätzliche Stempelsteuer entrichtet.

WER MUSS EINE MIETEINNAHMENERKLÄRUNG ABNEHMEN

Steuerzahler zahlen Einkommensteuer, wenn sie für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Mieteinnahmen von mehr als 9.500.000 TL aus dem Wohnsitz und 70.000 TL aus dem Arbeitsplatz erbringen.

Eine Ausnahme wird nur für eine Wohnung in der Wohnung beantragt. Diejenigen, die ihre Mieteinnahmen nicht oder zu wenig angeben, können nicht von der Ausnahme profitieren.

Wer Wohneinkommen über der Freigrenze erzielt, wird nach Absenkung dieses Freibetrags eine Erklärung abgeben. Da der Ausnahmesatz nur in einer Wohnung genutzt werden kann, müssen diejenigen, die Mieteinnahmen aus mehr als einer Wohnung erzielen, darauf achten.

Hingegen wird der Freibetrag bei Überschreitung der Meldegrenze bei den Mieteinnahmen aus der Arbeitsstätte nicht abgezogen.

WIE MACHT MAN EINE MIETEREINKOMMENSRECHNUNG?

Bürgerinnen und Bürger können ihre Mieterklärungen schnell und einfach abgeben, indem sie sich im Internet unter der Adresse „www.gib.gov.tr“ in das „Ready Declaration System“ einloggen, die vorbereiteten Erklärungen genehmigen oder notwendige Änderungen vornehmen.

Außerdem kann dieser Vorgang beim Finanzamt in der Region durchgeführt werden, in der sich der Wohnsitz befindet. Auf das Ready Statement System kann 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugegriffen werden.

KANN IN ZWEI GLEICHEN RATEN ZAHLEN

Steuern, die natürlichen Personen aus Mieteinnahmen zufließen, können im März und Juli in zwei gleichen Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zusammen mit der Stempelsteuer bis zum 31. März und die zweite bis zum 31. Juli zu bezahlen.

Steuerzahler können ihre Steuern über das interaktive Steuerbüro und die tragbare GİB-Anwendung, von den Zweigstellen der versöhnten Banken, alternativen Zahlungskanälen (Internet-Banking, Telefon-Banking, tragbares Banking), PTT-Arbeitsplätzen und allen Finanzämtern bezahlen.

Steuerpflichtige über 60 Jahre, die das Internet nicht nutzen oder nicht zum Finanzamt gehen können, Analphabeten, Behinderte und Patienten können sich unter der Nummer „444 0 189“ an die Steuerzentrale wenden. Gemäß dem Ernennungssystem wird ein Beamter des Finanzministeriums diese Personen unterstützen.

Steuerzahler können alle Arten von Informationen erhalten, indem sie das „Tax Connection Center“ (VIMER-189), das Einladungszentrum des GİB, anrufen.

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