Die Situation von Schülern in Schulen, die vom Projektbereich Schule ausgeschlossen sind

Im Allgemeinen diskutieren wir die Debatte, die mit dem Ernennungsprozess für Administratoren in Projektschulen begann. wir hatten gekauft.

In diesem Artikel haben wir auch die Probleme erörtert, die entstehen würden, wenn Schulen zu diesem Zeitpunkt vom Umfang des Projekts ausgeschlossen würden (während die Ernennung von Administratoren für Schulen, die nicht am Projekt beteiligt sind, noch andauert). In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Die eine besteht darin, den Administratorzuweisungsprozess einzufrieren und die Schulen zu genehmigen, die vom Umfang des Projekts ausgeschlossen werden, und den Administratorzuweisungsprozess auszuführen, um sie einzubeziehen, und die andere besteht darin, die Schulen auszusetzen den Prozess des Ausschlusses aus dem Projektumfang für eine Weile, sogar bis Anfang 2025.

Wir können sagen, dass das Bildungsministerium zum jetzigen Zeitpunkt keine Projektschule aus dem Geltungsbereich der Projektschule ausgeschlossen hat.

Einige Provinz-/Bezirks-/Schuldirektionen geben Auskunft darüber, dass einige Schulen vom Geltungsbereich der Projektschule ausgeschlossen sind. Diese Information versetzte insbesondere Eltern und Schüler, die sich auf LGS vorbereiteten, in Panik.

Wenn Eltern, Schüler und sogar einige Lehrer und Administratoren über den Rahmen der Projektschule hinausgehen, wird der Schüler ohne Prüfung aufgenommen.

Ja, dieser Glaube erzeugt eine allgemeine Atmosphäre der Panik.

Es ist wahr, dass alle Projektschulen im System heute Schüler durch Prüfung (LGS) aufnehmen.

Aber als allgemeine Regel und Gesetz können wir das sagen;

„Jede Schule, die eine Projektschule ist, nimmt Schüler durch Prüfungen auf, oder jede Schule, die Schüler durch Prüfungen aufnimmt, muss eine Projektschule sein.“ In seiner Form gibt es keine Regel oder rechtliche Verpflichtung.

Selbst wenn das Ministerium einige Schulen aus dem Geltungsbereich der Projektschule ausschließt, können diese Schulen daher weiterhin Schüler mit Prüfungen aufnehmen.

Aber zum jetzigen Zeitpunkt hat das Ministerium das Recht, einige Schulen in Schulen umzuwandeln, die Schüler ohne Prüfung aufnehmen, oder einige Schulen, die es für angemessen hält, in Schulen umzuwandeln, die Schüler mit Prüfung aufnehmen.

Ob es sich bei der Schule um eine Projektschule handelt oder nicht, hat keinen Einfluss auf den Registrierungsstatus der Schüler, wohl aber auf die Ernennung von Administratoren und Lehrern. Während das Ministerium die Ernennung von Projektschulen ohne Kriterien vornimmt, erfolgt die Ernennung in anderen Schulen auf der Grundlage einer besseren Leistungsbewertung.

Wir können auch sagen, dass Minister Tekin möglicherweise beschließen wird, die Anzahl der Projektschulen zu reduzieren und die Ernennungen für die verbleibenden Projektschulen an objektive Kriterien zu knüpfen, und dass die Informationen vorliegen, dass die aktuellen Projektschulen, deren Administratoren am 1. April 2024 nicht ernannt wurden, nicht ernannt wurden dass die Schule vom Rahmen des Projekts ausgeschlossen wurde, ist nicht wahr.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schüler nicht betroffen sind, wenn das Bildungsministerium heute alle Schulen aus dem Geltungsbereich der Projektschule ausschließt. Diese Schulen (Naturwissenschaftsgymnasium, Sozialwissenschaftsgymnasium, Sport- und Kunstgymnasium, einige anatolische Schulen, anatolische Imam-Hatip-Schulen und anatolische Berufsoberschulen) werden weiterhin Schüler mit Prüfungen aufnehmen.

Wir möchten noch einmal betonen, dass es bis heute keine Schule im Geltungsbereich der Projektschule gibt, die vom Geltungsbereich der Projektschule ausgeschlossen wurde. Wir sprechen heute über die natürliche Situation. Natürlich kann das Bildungsministerium auch einen weiteren Schritt gehen.
Maksut BALMUK
Lehrer

Beamte

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