Kann eine Person, die 15 Dienstjahre als Personal- oder Gewerbetreibender absolviert hat, mit 61 Jahren aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden?

Frage: Hallo, ich wurde 1961 geboren. Von 1990 bis zu meinem Ausscheiden aus dem Amt im Jahr 2011 war ich 1990 169 Tage lang als 4A-Gesundheitsbeamter und 7500 Tage lang als 4C 5434-Gesundheitsbeamter (7. Grad, 1. Grad) tätig. Ich habe mich 2014 bei 4B angemeldet und keine Prämien gezahlt. Ich habe eine zufällige Schuld mit dem Abbruchcode angegeben und meine Prämien sind in 4B nicht verfügbar.
Kann ich unter diesen Bedingungen nach 15 Dienstjahren im Alter von 4 bis 61 Jahren in den Ruhestand gehen?
Kann ich aus 4c in Rente gehen, wenn ich meine Wehrdienstschuld (550 Tage) begleiche und die verbleibende Zeit in 4b und 4a abschließe?

Details/Bewertungen:

Welche Beamten können mit Vollendung des 61. Lebensjahres und 15 Dienstjahren aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden?
Für Beamte, die vor Oktober 2008 ihre Arbeit aufgenommen haben, werden bei der Berechnung des Ruhestandsdienstes, des Rentenalters, der Altersrente und des Ruhestandsbonus die Regeln des türkischen Rentenfondsgesetzes Nr. 5434 angewendet. Die Entscheidung, die die weitere Umsetzung dieser Entscheidungen sicherstellt, steht im Einklang mit dem diskontinuierlichen 4. Element des Gesetzes Nr. 5510.
Gemäß 5434 ist eine Pensionierung durch Erfüllung der Alters- und Dienstzeitregeln möglich. Beamte, die vor dem 8. September 1999 im Dienst waren, müssen 20 Dienstjahre absolvieren, wenn sie weiblich sind, und 25 Jahre, wenn sie männlich sind, und für diejenigen in dieser Situation gibt es im Rahmen des EJT keine Altersvorgabe.
Darüber hinaus gibt es im Gesetz Nr. 5434 anstelle von 20 oder 25 Dienstjahren ein Verfahren zur Gewährung einer Rente, wenn in den Ruhestandsregeln das Alter von 61 + 15 Dienstjahren erfüllt ist. Diese Frage wird in Artikel 5434/39 geregelt.
Nun, können diejenigen, die nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst 15 Dienstjahre als Personal- oder Handwerker absolviert haben, mit dem 61. Lebensjahr wieder in den Teilruhestand gehen?
Das Gesetz Nr. 5434 galt für diejenigen, die vor dem 1. Oktober 2008 Beamte waren Die Entscheidung in Artikel 39 lautet wie folgt.
„d) (Geändert: 25.08.1999 – 4447/23 Art.) Auf Antrag derjenigen, deren Rentenabzüge nicht gemäß Artikel 88 erstattet wurden, wenn sie das Alter von (61) erreichen, und von Amts wegen, wenn sie sich in der in Absatz (b) genannten Situation befinden;“
Die Entscheidung in Artikel 88 lautet wie folgt:
„Die Abzüge derjenigen, die in den Absätzen des 87. Elements (a, b, c, d, e, g, h, i, j, m) aufgeführt sind und deren tatsächliche Dienstzeit 10 Jahre oder mehr beträgt, werden bei ihrem Ausscheiden nicht zurückerstattet .“

ZUSAMMENLEGUNG DER BESTIMMUNGEN:

Aus diesen Entscheidungen gehen wir hervor, dass, wenn die Summe der Personal-, Berufs- und Beamtenleistungen der Personen, die aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, 10 Jahre beträgt, die Abzüge den Personen bei ihrem Ausscheiden für diesen Zeitraum nicht zurückerstattet werden gelten diese Dienste als gültige Dienste. Da im Gesetz Nr. 5434, Element 39, für den Ruhestand 15 Dienstjahre erforderlich sind, halten wir es daher für möglich, dass Personen, die diese Dienstzeit zurückgelegt haben, im Alter von 61 Jahren eine Rente erhalten, unter Berücksichtigung der letzten 7 Jahre Dienstjahrregel.

Darüber hinaus gehen wir in dieser Entscheidung davon aus, dass für Personen, die aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, die Ableistung von 15 Dienstjahren im öffentlichen Dienst nicht zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente bei Vollendung des 15. + 61. Lebensjahres gehört .
Aufgrund dieser Situation gehen wir davon aus, dass die betreffenden Personen auch dann aus dem Beamtenstatus ausscheiden können, wenn sie weniger als 15 Jahre im öffentlichen Dienst gedient haben, wenn sie 15 Dienstjahre als Arbeiter oder Handwerker absolviert haben oder wenn sie diese Dienste abgeschlossen haben im Rahmen der Verschuldung und sie erreichen das 61. Lebensjahr.
JEDOCH, Hier gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten. Wenn die Tätigkeit von Einzelpersonen als Personal oder Handwerker nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst 1260 Tage oder mehr beträgt, kommt die Regelung zur Sicherstellung der Dienstintegration (Gesetz Nr. 2829) zum Tragen und es ist nicht möglich, aus dem Beamtenstatus auszuscheiden. Unsere detaillierten Auswertungen zu diesen Themen sind auf unserer Website verfügbar und können eingesehen werden.

Unsere Einschätzungen im Rahmen unserer Erläuterungen werden wie folgt lauten:
Abhängig von der von Ihnen angegebenen Situation fallen Sie in den Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 5434.
Gemäß Gesetz Nr. 5434 ist es möglich, nach 15 Dienstjahren + 61 Jahren in den Ruhestand zu treten, entweder während der Dienstzeit oder nach Ausscheiden aus dem Amt.
Da es außerdem möglich ist, mit 61 Jahren in den Ruhestand zu treten, nachdem Sie 15 Dienstjahre als Arbeiter oder Handwerker gearbeitet haben und in den letzten 7 Dienstjahren eine Karenzzeit von 1260 Tagen oder mehr eingehalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie in den Ruhestand gehen können indem man diesen Zeitraum entweder durch die Aufnahme von Geld oder durch die Arbeit als Arbeiter oder Händler abschließt. .
Wir raten jedoch, dass es vor Beginn eines solchen Prozesses wichtig ist, sich bezüglich Ihrer Situation (z. B. Bağkur-Schulden, Dienstzeiten, Schuldenstatus usw.) an die Sozialversicherungsanstalt zu wenden und entsprechend der Antwort zu handeln, die Sie erhalten .

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