Neue Maßnahmen der CMB gegen den Einbruch der Börse

Die Verwaltung der Borsa Istanbul und der Capital Markets Council (CMB) kündigten eine Reihe von Maßnahmen gegen Beschwerden von Anlegern an, die nach dem Erdbeben an den Aktienmärkten auftreten könnten. Zu den von der CMB getroffenen Entscheidungen gehörten insbesondere die Flexibilität der zwischengeschalteten Institute in einigen Kriterien des Risikomanagements, die Festlegung eines flexiblen Zeitplans für Kundengarantien und die Ankündigung einiger Maßnahmen, die den Unternehmen die Rücknahme ihrer eigenen Aktien und Beteiligungen erleichtern werden Aktien erregten Aufmerksamkeit. Im Rahmen der Maßnahmen der CMB wurde die Frage der Anbindung der Programme, die den Rückkauf eigener Aktien und Partizipationsaktien der Unternehmen, deren Aktien an der Börse verarbeitet werden, an die Regel des Generalratsbeschlusses binden, geändert und war möglich die Rückkaufprogramme mit den Beschlüssen des Verwaltungsrats zu starten. Darüber hinaus in der Erklärung des CMB; „Es wurde beschlossen, bis zum 30. Juni kein Verfahren für den Fall eines Zahlungsausfalls von Kunden mit Wohnsitz in der Erdbebenzone einzurichten, der am 6. Februar auftrat“, heißt es in der Erklärung.

Die von SPK veröffentlichte Ankündigung lautet wie folgt:

Minimierung der negativen Auswirkungen des Erdbebens auf die Finanzmärkte in Zeiten der Not in unserem Land aufgrund der Erdbeben, die Adana, Adıyaman, Diyarbakır, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanlıurfa (Erdbebenzone) am 06.02.2023 betrafen , dessen Epizentrum Kahramanmaraş war, und um potenzielle Beschwerden von Investoren zu verhindern;

1) a) bis 10.04.2023; Nichteinzahlung des gesamten oder eines Teils des für Kunden mit einer Portfoliogröße von 1.000.000 türkischen Lira und darunter geltenden maximalen Darlehenszinssatzes und des Preises, zu dessen Zahlung sie aufgrund eines Kaufauftrags ohne Kredit verpflichtet sind, durch die zwischengeschalteten Institute mit dem Prestige des Clearingtages oder dem jeweiligen Preis beim Maklerhaus mit dem Prestige des Clearingtages.Im Falle des Verzugs wird der anzuwendende Zinssatz in angemessener Höhe unter Berücksichtigung der Ressourcenkosten des berechnet Kreditvergabe durch die zwischengeschaltete Institution, Vermeidung von Praktiken, die die Wahrnehmung des Kapitalmarktes beeinträchtigen und den Glauben verzerren,

b) Kunden, die ab dem 06.02.2023 einen Wohnsitz, eine Arbeitsadresse oder ein Konto bei einer Filiale in der Region Zelzele haben,

Bei Zahlungsverzug ab 06.02.2023, Kreditkauf von Kapitalmarktinstrumenten Lfd.: V, Nr.: 65,

Im Rahmen des 16. Elements der Erklärung zu Leerverkäufen und Kreditaufnahme- und Kreditvergabeverfahren (Kommuniqué zu Überziehungsverfahren)

Den Antrag in der Form zu richten, bis zum 30.06.2023 kein Verfahren einzurichten, die Verfahren im Zusammenhang mit dem Verzug und dem Ergebnis des Verzugs nicht durchzuführen,

c) die im Rahmen von lit. a dieser Angelegenheit ermittelten Zinssätze werden von zwischengeschalteten Instituten auf Kundenbasis an das Investor Risk Tracking System der Zentralen Registerstelle (MKK) gemeldet,

2) Bis 30.06.2023 liegt in den von den zwischengeschalteten Instituten erstellten Eigenkapitaltafeln die Fallrisikoquote der in den eigenen Bestand aufgenommenen Aktien über 3% statt 10%, und die Fallrisikoquote für „Sonstige Kunden“ folgte unter dem Guthabenkonto werden über 4 % statt 8 % zur Berechnung herangezogen,

3) Die bis zum 30.06.2023 gewährten Kredite an Kunden, die ab dem 06.02.2023 einen Wohnsitz, eine Geschäftsadresse oder ein Konto in der Zone Zelzele haben, werden bei der Berechnung der allgemeinen Prozessgrenze gemäß Punkt 7 nicht berücksichtigt der Benachrichtigung über Kreditprozesse,

4) Gemäß dem Beschluss unseres Ausschusses vom 19.03.2020 mit der Nummer 17/400 wird die anfängliche Eigenkapitalquote, die mit 35 % festgelegt wurde, bis zum 10.04.2023 mit 20 % angewendet,

5) Mit dem Ziel, den von unserer Delegation am 06.02.2023 getroffenen Beschluss bezüglich der Investoren in der Shaking Region auf alle Investoren auszudehnen;

a) Einrichtung eines Verfahrens im Rahmen von Artikel 16 der Benachrichtigung über Überziehungsverfahren, falls der gesamte oder ein Teil des Preises, den der Kunde aufgrund einer Bestellung ohne Kredit zu zahlen verpflichtet ist, nicht beim Prestige des hinterlegt ist Abrechnungstag oder der betreffende Betrag auf dem Konto des Kunden bei dem Maklerhaus nicht mit dem Prestige des Abwicklungstages verfügbar ist,

b) Gemäß Punkt 17 der Dispositionsanzeige beträgt die Equity Defense Ratio nach Fortführung der Dispositionsverfahren 20 % als Basis,

c) gemäß Punkt 18 der Kreditprozessanzeige die Ermächtigung zur Auflösung des Kredits durch den Verkauf von auf Kredit erworbenen und/oder als Eigenkapital gegebenen Kapitalmarktinstrumenten sowie die Erfüllung etwaiger Kaufaufträge des Kunden, dessen Eigenkapitalvollzugsanzeige angezeigt wird übermittelt wurde, in der Zeit vom Datum der Benachrichtigung bis zum Abschluss des Eigenkapitals, soweit die zwischengeschalteten Institute ihre eigene Risikopolitik einhalten und die Kundenanforderungen so weit wie möglich berücksichtigen, bis zum 10.04.2023,

6) Unter der Bedingung, dass das Gesetz Nr. 4632 über das Spar- und Anlagesystem für private Renten und die auf diesem Gesetz beruhenden einschlägigen Gesetzesentscheidungen vertraulich bleiben, sind die Forderungen, ohne den staatlichen Beitrag, die sich aus den individuellen Rentenverträgen ergeben, von den Kunden auf die Anlage zu übertragen Institute, sind in Übereinstimmung mit dem ersten Absatz des 12. Punktes der Mitteilung über Kreditprozesse Kapitalmarktinstrumente werden in der Mitte der Werte hinzugefügt, die als Eigenkapital in den Margin-Kauf-, Leerverkaufs- und Kreditaufnahme- und Verleihprozessen betrachtet werden können und 100 % dieser Forderungen werden als Eigenkapital akzeptiert.

entschieden

2. Der Grundsatzbeschluss des Ratsbeschlussorgans mit der Nummer i-SPK.22.7 (vom 14.02.2023 und sk 9/177):

Unabhängig davon, ob ein Rückkaufprogramm in Kraft ist, bis zu einer zweiten Ankündigung, um die Aktienrückkaufprozesse der verbundenen Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, und ihrer Tochtergesellschaften zu erleichtern und die Anleger zu schützen;

1) Publikumsgesellschaften, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, können mit Beschluss des Verwaltungsrates ohne Einholung des Beschlusses der Mitgliederversammlung ein Rückkaufprogramm zur Unterrichtung der Aktionäre in der ersten Hauptversammlung einleiten zum Zwecke des Rückkaufs im Beschluss des Verwaltungsrats die maximale Laufzeit des Rückkaufprogramms, der maximal zu erwerbende Anteil, unter Angabe der Anzahl der Fonds und des maximal einzusetzenden Fondspreises, und der Beschluss des Verwaltungsrates, der Gegenstand der Rede ist.

Reglement des Verwaltungsrats bezüglich der Offenlegung von besonderen Ereignissen

im Rahmen von der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

2) Tochtergesellschaften von Publikums-Tochtergesellschaften, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, können mit Beschluss des Verwaltungsrats, der den Aktionären der Haupt-Tochtergesellschaft gemeinsam mit ihren eigenen Aktionären in der ersten zur Information vorzulegen ist, ebenfalls ein Rückkaufprogramm einleiten Generalausschuss abgehalten werden, ohne die Entscheidung des Generalausschusses einzuholen, und dass diese Entscheidung des Vorstands den Originalen im ersten Element unterliegt.

3) Publikumsgesellschaften und deren Tochtergesellschaften, die ein Rückkaufprogramm in Kraft haben, können ihre Rückkaufprogramme unter den in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen fortsetzen, ohne dass es eines gesonderten Beschlusses der Verwaltungsausschüsse bedarf,

4) Mitteilung über zurückgekaufte Anteile Nr. II-22.1; Die Elemente des 9. (mit Ausnahme des ersten Satzes des zweiten Absatzes), des 12. (mit Ausnahme des fünften, sechsten und neunten Absatzes), der Unterabsätze b, c und d des ersten Absatzes des 15. Punkts und des zweiten, sechsten nicht anzuwenden und neunter Absatz des 19. Elements,

5) Die gleichen Grundsätze gelten für Bonusaktien, die aufgrund zurückgekaufter Aktien erworben wurden,

6) die im Rahmen des Grundsatzentscheids zurückerworbenen Aktien nicht innerhalb der 30-Tage-Frist ab Kaufdatum veräußert werden können und bei der Berechnung der 30-Tage-Frist die „first in, first out“-Methode angewendet wird,

7) Es wurde beschlossen, die Bekanntmachungen vom 21.07.2016 und 25.07.2016 sowie die Elemententscheidungen vom 23.06.2022 mit der Nummer 34/959 und vom 21.08.2015 mit der Nummer 21/1023 aufzuheben.

Element Beschluss des Entscheidungsgremiums der 3. Delegation, Nummer i-SPK 128.19 (vom 14.02.2023 und sk 9/178)

1) Die im 27. Punkt der Aktienmitteilung Nr. VII-128.1 enthaltene Informationspflicht für die Aktionäre der Tochtergesellschaften, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, gilt ab dem Datum von drei Prozent diese Entscheidung bis zu einer zweiten Ankündigung.

2) Übersteigt die Summe der von den Aktionären nach dem Datum dieses Beschlusses zu tätigenden Verkäufe und der von ihnen in den letzten zwölf Monaten getätigten Verkäufe zehn vom Hundert des Gesellschaftskapitals, werden vor diesen Aktienverkäufen, unabhängig vom Verhältnis in der erste Ausgabe,

Ein Informationsformular für den Verkauf von Anteilen, dessen Originale vom Vorstand bestimmt werden, wird vorbereitet und dieses Formular wird dem Vorstand vor dem Verkauf zur Genehmigung vorgelegt.

Offiziere

AnteilDatumKreditKundeTransaktion
Comments (0)
Add Comment