Neue Regeln von der EU zu Artefakten mit künstlicher Intelligenz

Der EU-Rat hat Vorschläge für Vorschriften angekündigt, die den Herstellern zeitgenössischer technologischer Artefakte wie künstlicher Intelligenz, unbemannter Luftfahrzeuge und intelligenter Haushaltsgeräte neue Verantwortlichkeiten auferlegen. Dementsprechend werden die Urheberrechtsregeln der EU aktualisiert. Die Produzenten müssen für die Schäden und Verluste aufkommen, die durch ihre ungläubigen Werke verursacht werden.

Auch die Hersteller von Robotern, Drohnen oder intelligenten Wohnsystemen werden in diesen Anwendungsbereich aufgenommen. Verbraucher, die durch importierte und ungläubige Werke geschädigt werden, können vom Importeur oder dem Vertreter des Herstellers in der EU eine Entschädigung verlangen.

Schadensersatzklagen können einfacher eingereicht werden

In Gerichtsverfahren zu komplexen Themen wie Künstlicher Intelligenz wird die Notwendigkeit des Opfernachweises erleichtert. Schadensersatzansprüche aufgrund von Software wie Drohnen mit künstlicher Intelligenz, Robotern oder automatisierten Rekrutierungsalgorithmen können leichter geltend gemacht werden.

Für das Inkrafttreten der Verordnungsvorschläge ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) und der Mitgliedstaaten erforderlich. Die aktuellen Urheberrechtsregeln der EU wurden vor 40 Jahren ausgearbeitet. Diese Regeln deckten nicht die verschiedenen neuen Bereiche ab, die neue Technologien erschlossen.

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