Strenger Wettbewerbskontrollantrag aus Deutschland an Apple

In der Stellungnahme des deutschen Bundeskartellamtes wurde betont, dass Apple ein Unternehmen mit „außerordentlichem Wert im Hinblick auf den marktübergreifenden Wettbewerb“ sei. In der Erklärung wurde festgestellt, dass Apples weltweite Umsätze und Gewinne 400 Milliarden US-Dollar bzw. 100 Milliarden US-Dollar betragen und das Unternehmen eine dominante, aber starke Marktposition auf allen Kontaktebenen hat, angefangen bei Smartphones, Tablets und Smartwatches bis hin zu deren Betriebssystemen zum Apple App Store. .

Andreas Mundt, Leiter des Bundeskartellamtes, sagte in seiner Einschätzung der Wette, dass Apple über marktübergreifende Wirtschaftsmacht verfüge, die dem Unternehmen einen Handlungsspielraum gebe, der vom Wettbewerb nicht ausreichend kontrolliert werde.

„Apple verfügt mit seinen tragbaren Geräten wie dem iPhone über ein umfangreiches digitales Ökosystem, das für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit von großem Wert ist“, sagte Mundt. den Begriff verwendet.

Mundt betonte, dass sie mit den heutigen Entscheidungen gezielt gegen wettbewerbswidrige Praktiken vorgehen und diese wirksam unterbinden können.

Apple kündigte außerdem an, weiterhin mit dem deutschen Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten, um die Aufregung zu verstehen, plant jedoch, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Die Ermittlungen zu Microsoft dauern an

Im Januar 2022 stufte das Bundeskartellamt Googles Mutterkonzern Alphabet als „sehr wichtig“ für den marktweiten Wettbewerb ein. Im Mai 2022 wurden Meta, der Eigentümer von Facebook, und Amazon im Juli 2022 in die Klassifizierung aufgenommen.

Am 28. März kündigte das Bundeskartellamt an, durch die Einleitung einer Untersuchung zur Marktmacht von Microsoft zu entscheiden, ob „Microsoft als Unternehmen mit herausragendem Wert für den marktweiten Wettbewerb zu bezeichnen ist“.

Inmitten dessen wurden dem Bundeskartellamt mit dem Erlass der Änderungen des Kartellrechts für digitale Unternehmen in Deutschland im Januar 2021 erweiterte Befugnisse zur Feststellung der Marktbeherrschung von Unternehmen und zur Untersagung bestimmter wettbewerbswidriger Praktiken verliehen.

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