An den Universitäten festgelegte Studiengebühren für Fern- und Sekundarschulbildung

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Für das Studienjahr 2023–2024 wurden an Hochschulen die Preise für Fern- und Sekundarschulbildung festgelegt. Schülern, die ihre Ausbildung fortsetzen oder sich für die neue Grundschulbildung einschreiben, und Schülern der offenen Bildungsstufe, die die Dauer des Programms nicht überschreiten, wird in diesem Jahr kein Schülerbeitrag berechnet.

Der Präsidialbeschluss zur Umsetzung des „Beschlusses über die Festlegung der Beitragsanteile und Erhebungspreise, die als studentischer Beitrag zu den laufenden Servicekosten an Hochschuleinrichtungen im Studienjahr 2023–2024 zu berücksichtigen sind“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

In der Entscheidung wurden die Höhe der Beiträge bekannt gegeben, die der Staat und Studierende im Primarbereich und im offenen Bildungswesen zu den laufenden Kosten der Hochschuleinrichtungen leisten müssen, sowie die Höhe der Erhebungspreise für Studierende der Sekundarstufe und des Fernstudiums.

Dementsprechend wird der Beitragsanteil der Studierenden wie in den Vorjahren nicht von den Grundschul- und Open-Education-Studierenden abgezogen, die im Studienjahr 2023-2024 ihre Ausbildung an staatlichen Universitäten fortsetzen oder neu eingeschrieben werden, für diejenigen, die den Beitrag nicht überschreiten Dauer des Programms. Die von diesen Studierenden zu entrichtenden Beitragsanteile werden vom Staat übernommen.

Im Studienjahr 2023-2024 werden die vom Staat übernommenen Studentenbeitragsanteile um 40 Prozent erhöht.

– Befreiung vom Sammelpreis für die Angehörigen von Märtyrern, Veteranen und deren Angehörigen

Im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und anderer relevanter Gesetze werden der Studentenbeitrag und die Inkassogebühr nicht von den Ehepartnern und Kindern derjenigen eingezogen, die bei der Ausübung ihrer Pflichten ihr Leben verloren haben, sowie von Behinderten und deren Ehepartnern und Kindern sowie von den Empfängern Tugendrenten sowie deren Ehepartner und Kinder, unabhängig vom Alter, der Dauer des Programms und der Anzahl der registrierten Programme.

Studierende, die in den Geltungsbereich dieser Regelung fallen, aber bei der Einschreibung oder Verlängerung des Studienjahres 2023-2024 die entsprechenden Unterlagen nicht einreichen können, erhalten den am Tag der Einreichung für dieses Studienjahr gezahlten Studierendenbeitrag bzw. Inkassopreis zurückerstattet die betreffenden Dokumente.

– Behinderte Studierende

Darüber hinaus erhalten Studierende, die ihren Behindertenbericht bei der Hochschule einreichen, einen Rabatt in Höhe des Behindertensatzes, ohne Beschränkung der Programmdauer und der Anzahl der angemeldeten Programme.

Studierenden mit Behinderungen, die die Grundschule und offene Bildungsprogramme fortsetzen oder sich neu eingeschrieben haben, wird kein Studienbeitragsanteil berechnet, ohne dass die Programmlaufzeit und die Anzahl der angemeldeten Programme begrenzt sind.

Für Studierende, die eine Behinderung haben, aber bei der Anmeldung oder Verlängerung des Studienjahres 2023-2024 keinen Bericht über ihre Behinderung vorlegen können, ist der Rabattpreis bzw. der Studierendenbeitrag in Höhe des Invaliditätssatzes aus den von ihnen bezahlten Sammelpreisen zu zahlen In diesem akademischen Jahr werden am Tag der Einreichung des entsprechenden Dokuments die Ablehnungs- und Rückgabebeträge aus dem Artikel erstattet.

– „Schwestern“-Rabatt für Studierende, die aus dem Ausland aufgenommen werden

Im Beschluss wurde auch die Höhe der Studiengebühren festgelegt, die von den aufzunehmenden Studierenden aus dem Ausland zu entrichten sind. Dementsprechend wird der Inkassopreis, der von Studierenden zu erheben ist, die sich im Rahmen der Zulassungsquoten für Studierende aus dem Ausland einschreiben, von den Hochschuleinrichtungen festgelegt und beträgt je nach Hochschuleinrichtung mindestens das Zweifache der aktuellen Studierendenservicekosten, die in den der Entscheidung beigefügten Tabellen ermittelt werden Interesse.

Die Familien ausländischer Studierender, die sich im Rahmen der Zulassungsquoten für Studierende aus dem Ausland einschreiben, und derjenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten haben; Ebenso wie wenn mehrere Studierende aus der Familie ihre Ausbildung an staatlichen Hochschulen fortsetzen, werden die für diese Studierenden festgesetzten Studiengebühren von den jeweiligen Hochschulen um mindestens 25 Prozent gesenkt.

In fremdsprachigen Hochschulstudiengängen wird die Studiengebühr in Höhe des 1,5-fachen erhoben.

Den Studierenden wird unter keinem Namen ein Preis berechnet, mit Ausnahme der Beitragsgebühr und des Inkassopreises sowie des Preises für offene Unterrichts- und Fernunterrichtsmaterialien bei Neuanmeldung und Erneuerung der Anmeldung.

– Sammelpreisbeträge erfolgreicher Studierender

Mit Ausnahme der Vorbereitungsklasse zahlen Studierende im zweiten Studienjahr, denen es gelingt, unter den für jedes Semester in ihrem Fachbereich festgelegten Grundkursen unter die ersten 10 Prozent der Rangliste zu kommen, die mit dem Prestige des Semesterendes erstellt werden soll Preis, der dem Beitragsanteil der Studierenden entspricht, der für die Grundschüler im nächsten Zyklus festgelegt wurde.

– Nutzung des Abholpreises

Andererseits wurden mit dem Beschluss die Studiengebühren für Studierende im Sekundarbereich erhöht. Aufgrund der in den beigefügten Tabellen des Beschlusses enthaltenen Erhöhung der laufenden Dienstleistungskosten um 63,72 Prozent wurden die Preise für die Sekundarschulbildung in diesem Umfang erhöht.

10 Prozent der im Zweitstudium zu erhebenden Studiengebühren werden für die Unterbringung der Studierenden, Gesundheit, Sport, Kultur und andere soziale Dienste, insbesondere Ernährung, verwendet. Der verbleibende Teil wird in den Universitätshaushalt aufgenommen und gemäß dem von YÖK festgelegten Weg und den festgelegten Grundlagen verwendet.

Der Beschluss ist heute mit Wirkung zum 30. Juni 2023 in Kraft getreten.

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