Anwaltspraktikum und Level-Upgrade-Praxis

0 23
Werbung

In der Praxis gibt es Streitigkeiten darüber, welcher Stufenaufstieg anzuwenden ist, wenn ein Teil des Rechtsreferendariats während der Dienstzeit und der restliche Teil während des unbezahlten Urlaubs absolviert wird.

Gemäß der Regelung in Absatz (1) von Absatz (A) des Abschnitts „Gemeinsame Entscheidungen“ von Artikel 36 des Gesetzes Nr. 657; Für diejenigen, die ihr Rechtspraktikum im öffentlichen Dienst absolvieren, gibt es eine zweistufige Aufstiegsstufe, für diejenigen, die ihr juristisches Praktikum im öffentlichen Dienst absolvieren, gibt es eine einstufige Aufstiegsstufe. Hierfür gibt es keine besonderen Regeln. Eine Person, die als Rechtsanwalt tätig ist, profitiert von dieser Regelung, wenn sie ihr Rechtsreferendariat absolviert hat, unabhängig davon, in welche Beamtenlaufbahn sie einsteigt. Zum Beispiel; Der Anwalt, der nach Abschluss seines Rechtsreferendariats Beamter wird, erhält für das Praktikum eine 2-stufige Aufstiegsstufe und beginnt bei 9/3, nicht bei 9/1. Wer sein Praktikum im Beamtenverhältnis absolviert hat, erhält eine Aufstiegsstufe von 1, z. B. bei 7/3 wird die Stufe auf 6/1 erhöht.

In einem damaligen Stellungnahmeschreiben des DPB (T: 05.11.2012, S: 15536);Obwohl mit der oben genannten Entscheidung des Gesetzes Nr. 657 stillschweigend akzeptiert wurde, dass Praktika im öffentlichen Dienst absolviert werden können, bleibt die Beziehung der Beamten zu ihrem Team während ihres unbezahlten Urlaubs bestehen und somit bleibt ihr Status als Beamte bestehen. und diese Situation liegt im Rahmen des 5., 11. und 16. Elements des Gesetzes Nr. 1136. Da dies als Hindernis für die Absolvierung eines Anwaltspraktikums angesehen werden sollte, wurde festgestellt, dass Beamte während ihres Aufenthalts kein Anwaltspraktikum absolvieren können unbezahlter Urlaub. (Es gibt ein Stellungnahmeschreiben mit der Nummer 7568949 vom 04.10.2023 der Generaldirektion für lokale Verwaltungen, in dem es heißt, dass es für Beamte möglich ist, ihre juristischen Praktika entweder durch unbezahlten Urlaub oder während der Arbeit zu absolvieren.)

Auch wenn behauptet wird, dass die Absolvierung des Anwaltspraktikums als Beamter gegen das Gesetz Nr. 1136 verstößt, kann man dennoch von einem Stufenaufstieg gemäß Gesetz Nr. 657 profitieren.

Das Absolvieren des Rechtspraktikums auf offener Basis sollte so beurteilt werden, als ob die Person kein Beamter ist oder ein Beamter ist, aber aus dem öffentlichen Dienst aus einem Grund wie einem Rücktritt entlassen wurde.

Während sich Beamte im unbezahlten Urlaub befinden, bleibt ihre Beziehung zu ihrem Team bestehen und damit auch ihr Status als Beamter. Auch während des unbezahlten Urlaubs besteht die allgemeine Krankenversicherung zu Zwecken der Sozialversicherung weiter.

Abschließend,Wird das Praktikum während des unbezahlten Urlaubs absolviert, ist die 1-Stufen-Stufe anzuwenden.

Beamte

Leave A Reply

Your email address will not be published.