Bekommt ein Beamter mit der SSK-Eintragsnummer 5510 aus dem Jahr 2002 bei seinem Rücktritt eine Prämie?

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Die Frage unseres Besuchers im Kommentarbereich: Ich hatte 2002 einen Versicherungsversuch, ich habe insgesamt 4550 Tage von 4a und 4b (Bağkur) bis 2013. Im Jahr 2013 bin ich Beamter geworden und arbeite immer noch als Beamter. 1. Weil ich insgesamt 7000 Tage habe
Da ich bis auf das Alter alle Rentenvoraussetzungen erfüllt habe, kann ich heute einen Rentenantrag stellen und eine Abfindung erhalten? 2. Wenn ich 60 werde, erhalte ich den Ruhestandsstatus mit den Status 4A, 4C und 4B (Bağkur) (im E-Government erscheint dies so). In welchem ​​Status kann ich eine höhere Rente erhalten, wenn ich in den Ruhestand gehe? Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mit Kenntnissen es erklären könnte.

Details/Bewertungen:
Wir prüfen das Problem, da die Frage unseres Besuchers sowohl ihn selbst als auch die Personen in diesem Bereich im Allgemeinen betrifft.

Für diejenigen, die vor dem 1. Oktober 2008 gearbeitet haben, gelten die Entscheidungen des Gesetzes Nr. 2829 zur Bereitstellung von Dienstintegration. In diesem Zusammenhang gelten die Entscheidungen des Gesetzes Nr. 2829 auch für diejenigen, die nach dem 8. September 1999 gearbeitet haben und nach dem 1. Oktober 2008 Beamte geworden sind. Daher ist unter denen, die in dieser Situation in die Mission eingetreten sind, die weibliche Beamtin 58 Jahre alt und 25 Dienstjahre; Männliche Beamte können aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und 25 Jahre lang im Dienst waren. Sowohl für männliche als auch für weibliche Beamte gilt eine Dienstzeit von 25 Jahren.
Auch in Sozialversicherungsprozessen haben Einzelpersonen das Recht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten, um ihre Dienste zu beenden und bis zum Rentenalter zu warten.
Jedoch, Sie haben Anspruch auf Rente und Ruhestandsbonus als Alter + Dienstjahre = Rente und Ruhestandsbonus. Mit anderen Worten handelt es sich bei Renten und Ruhestandsprämien um die Preise, die ab dem Datum gezahlt werden, an dem Beamte ihre Dienstjahre und ihr Alter beenden und eine Rente beziehen. Wer sein Dienstjahr abschließt und aus dem Amt ausscheidet, erhält, wie bei den MITARBEITERN, kein Gehalt. Wenn ARBEITNEHMER Anspruch auf eine Abfindung haben, können sie ihre Zahlungen erhalten, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen. ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE können jedoch keine Ruhestandsprämien erhalten, da eine Rentenpflicht besteht.
Auch wenn nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst Stellen wie Personal- oder Handwerkertätigkeiten bestehen, gilt für die in dieser Situation befindlichen Personen ebenfalls die Regelung der letzten 7 Dienstjahre.
Auch wenn sie nach ihrem Ausscheiden eine Tätigkeit als Personal- oder Handwerker aufnehmen und die Regel der letzten sieben Dienstjahre nicht überschreiten, ist es für sie nicht möglich, Ruhestandsprämien für ihre Verdienste im öffentlichen Dienst zu erhalten, da ihr endgültiger Status kein Beamter ist.
Für unsere Bewertungen zu diesem Thema
https://www.memurlar.net/haber/1092646/5510-a-tabi-memurlarin-emeklikte-ikramiyesi-alma-sartinda-onemli-husus.html
Unsere Adresse kann besichtigt werden.

Die Renten für Beamte, die der § 5510 unterliegen, basieren auf der Prämiengrundversorgung. Auch bei der Pensionierung als Personal- oder Gewerbetreibender gilt das gleiche monatliche Berechnungssystem.

Für unsere Bewertungen zu diesem Thema
https://www.memurlar.net/haber/1092730/2008-sonrasi-memur-olanlarin-emekli-maasi-neden-dusuk-olur.html

https://www.memurlar.net/haber/1091342/5510-a-tabi-memurlar-emekliktelerde-asgari-ucret-seviyesunu-mi-emekli-ayligi-alacak.html

Unsere Adressen können besichtigt werden.

Die Situation, die wir Ihnen im Rahmen unserer Ausführungen sagen können, ist folgende:

Nach Ihren Angaben haben Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres, sofern Sie nach geltendem Recht kündigen und nicht als Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender tätig sind, sowohl Anspruch auf eine Rente als auch auf eine Rentenzulage auf der Grundlage Ihres Hauptverdienstes .
Darüber hinaus haben Sie heute nur noch Anspruch auf den Ruhestand aus dem Beamtenverhältnis. Weil Sie in den letzten 7 Jahren mehr Beamte gedient haben. Um aus dem Status eines Arbeiters oder eines Gewerbetreibenden auszuscheiden, müssen Sie nach Ihrem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst mindestens 1260 (3 Jahre, 6 Monate und mehr) Tage oder länger in diesen Status gearbeitet haben. Deshalb haben Sie als Arbeiter oder Gewerbetreibender heute keinen Anspruch auf eine Rente. Mit anderen Worten: Wir gehen davon aus, dass es für Sie keine Situation gibt, in der Sie sich für den Erhalt einer Rente unabhängig von Ihrem Status entscheiden können.
Unsere Auswertungen liegen in dieser Form vor, wir können Ihnen aber trotzdem empfehlen, sich über SSI-Records zu informieren.

Beamte

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