CHP-Mitglied Demir: „Tochtergesellschaften sind nicht betroffen“

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Nach der zunehmenden öffentlichen Kritik am Erlass der Steuerschulden einiger Unternehmen wurde in den Medien die Nachricht wiedergegeben, dass die Finanzverwaltung den Schlichtungsausschüssen aller Finanzämter in 81 Provinzen Anweisungen zur Einziehung der genannten Strafen ohne Kompromisse oder Ermäßigungen der Steuerstrafen geschickt hatte. In der Anweisung hieß es, dass alle an den Staat zu zahlenden Strafen wie Unregelmäßigkeiten, Sondersteuern für Unregelmäßigkeiten und Strafen für Steuerverluste ohne jegliche Form von Kompromissen oder Rabattangeboten eingezogen werden sollten. Obwohl große Unternehmen von der Anweisung nicht betroffen waren, traf es erneut kleine Gewerbetreibende.

„Es macht den rechtlichen Trost funktionstüchtig“

In einem Gespräch mit Cumhuriyet zu diesem Thema sagte der stellvertretende CHP-Generaldirektor für Handelspolitik, Prof. Dr. Volkan Demir, dass es keine offizielle Anweisung gegeben habe. Demir betonte, dass der Konsens eine rechtliche Organisation sei und dass für eine offizielle Anweisung eine Gesetzesänderung erforderlich sei, und sagte: „Wir verstehen das; Ein hochrangiger Bürokrat der Direktion für Steuerverwaltung sendet den Steuerämtern telefonisch eine Benachrichtigung. Zusammengefasst lautet die Nachricht: ‚Ab dem 24. des Monats dürfen in den in allen unseren Einheiten vorzunehmenden Abstimmungen keine Abschläge auf Steuerbeträge und Strafbeträge vorgenommen werden.‘ „Das macht den rechtlichen Kompromiss dysfunktional“, sagte er.

‚NEBENUNTERNEHMEN‘ WAREN NICHT WIEDER BETROFFEN

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