Das Bildungsministerium kündigte an, dass es Methoden und Richtlinien für Mietprozesse ausarbeiten werde.

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Stellungnahme des Bildungsministeriums zu den Mietprozessen für Schulkantinen, Freiflächen, Säle und ähnliche Orte.

In den offiziellen Artikeln in unseren Nachrichten oben; „Die Einschränkung, dass kein Vermietungsprozess für Freiflächen, Säle und ähnliche Orte in Schulen/Institutionen durchgeführt wird, die sich auf Immobilien befinden, die dem Finanzministerium gehören und unserem Ministerium für nationale Bildung zugewiesen sind und die für kommerzielle Zwecke genutzt werden können, bleibt bestehen.“ “ Wir haben die Erläuterungen beigefügt.

Die Direktion für Strategieentwicklung des Ministeriums für nationale Bildung gab in ihrem Schreiben vom 09.01.2024 mit der Nummer 93995564 folgende Erklärungen ab.

Die Freiflächen, Hallen, Gartenmauern, Parkplätze, Lagerhallen usw., die sich auf dem unserem Ministerium zugeteilten Grundstück des Finanzministeriums befinden und für gewerbliche Zwecke vermietet werden können, werden von unserem Ministerium an Dritte übertragen (Generaldirektion für Unterstützungsdienste) im Rahmen des staatlichen Beschaffungsgesetzes Nr. 2886. „Interministerielles Kooperationsprotokoll über die Vermietung von Immobilien, die dem Finanzministerium gehören und dem Ministerium für nationale Bildung zugewiesen sind, und der auf diesen Immobilien befindlichen Orte.“ „Immobilien“ wurde am 08.01.2024 zwischen dem Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und unserem Ministerium für den Betrieb durch Vermietung unterzeichnet.

Mit diesem Protokoll wurde das zwischen dem Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel und unserem Ministerium unterzeichnete Protokoll vom 25.08.2022 abgeschafft. Aus diesem Grund wurden auch das Schreiben des Strategieentwicklungsvorsitzes vom 25.08.2022 mit der Nummer 55926412 und das Schreiben vom 18.01.2023 mit der Nummer 68649350, die die Art und Weise und Grundlagen der Umsetzung des aufgehobenen Protokolls regeln, aufgehoben.

Vermietung von Freiflächen, Hallen, Gartenmauern, Parkplätzen, Lagerhallen und anderen Teilen, die zu gewerblichen Zwecken gemietet werden können (ausgenommen Buffets, Kantinen, Teehäuser, Cafeterien und Cafeterien), die sich auf Immobilien befinden, die sich im Eigentum des Finanzministeriums befinden und unserem zugeteilt sind Ministerium an Dritte. Die Regeln und Grundsätze für seinen Betrieb werden von der Generaldirektion für Verstärkungsdienste unseres Ministeriums gemäß dem Protokoll vom 01.08.2024 festgelegt und bekannt gegeben. Sobald die dafür zu leistenden Arbeiten abgeschlossen sind, kann ein Prozess etabliert werden.

Hier ist der offizielle Artikel;

Ahmet KANDEMİR

Beamte

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