Das Gesetz Nr. 7496, das Gesundheitsvorschriften enthält, wurde veröffentlicht

0 29
Werbung

Das Gesetz Nr. 7496, das Vorschriften für Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums enthält, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

GESETZ ÜBER ÄNDERUNGEN EINIGER GESETZE IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESUNDHEIT UND DER ENTSCHEIDUNG NUMMER 663

Gesetz Nr. 7496

Annahmedatum: 21.2.2024

ARTIKEL 1-Der Ausdruck „Arzt oder Zahnarzt“ im ersten Absatz des 43. Elements des Gesetzes Nr. 1219 vom 04.11.1928 über die Form und Ausübung der Medizin und der medizinischen Wissenschaften wurde in „Arzt“ geändert, und die folgenden Absätze wurden geändert dem Element hinzugefügt.

„Zahnärzte, die ihren Beruf frei ausüben, können Zahnärzte in Mund- und Zahngesundheitspraxen beschäftigen. Die Zahl der anstellungsfähigen Zahnärzte darf nicht mehr als einen betragen.“

„Die Methoden und Grundsätze zur Umsetzung dieses Problems werden vom Gesundheitsministerium geregelt.“

ARTIKEL 2-Der Ausdruck „Hebammen“ wurde nach dem Ausdruck „mit Angelegenheiten“ im zweiten Satz des dritten Absatzes von Artikel 47 des Gesetzes Nr. 1219 hinzugefügt.

ARTIKEL 3-Der erste Absatz von Artikel 51 des Gesetzes Nr. 1219 wurde wie folgt geändert und der folgende Absatz wurde dem Element hinzugefügt.

„Hebammen leisten die notwendige Unterstützung während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett und kümmern sich um das Neugeborene und das Baby. Durch den Zugang zu medizinischer Versorgung und Unterstützung in normalen Geburts- und Risikosituationen, durch Beratungs- und Schulungsangebote für Familie und Gesellschaft.“ zum Schutz der Gesundheit von Frauen, der reproduktiven Gesundheit und der Kinderbetreuung. übernimmt eine Mission.“

„Es stellt eine Schwangerschaft fest, überwacht die schwangere Frau und führt zu diesem Zweck die notwendigen Untersuchungen und Beurteilungen durch vom Ministerium festgelegt.“

ARTIKEL 4-Die folgende Zeile wurde nach der 38. Zeile zum Anhang Nr. 3 über Zweigstellen der medizinischen Spezialisierung, angegliederte Hauptabteilungen und Ausbildungszeiträume im Anhang zum Gesetz Nr. 1219 hinzugefügt, die folgenden Zeilen wurden entsprechend fortlaufend angeordnet und der Ausdruck „Notfallmedizin“ wurde hinzugefügt der zweiten Spalte der aktuellen 44. Zeile und der Phrase „Notfallmedizin“ in der dritten Spalte. Die Phrase „3 Jahre“ wurde hinzugefügt.

„39 – Soziale Pädiatrie, Kindergesundheit und Krankheiten 3 Jahre“

ARTIKEL 5-Der folgende Satz wurde zum ersten Absatz des 5. Elements des Gesetzes über Arzneimittel und medizinische Präparate Nr. 1262 vom 14.5.1928 hinzugefügt, und der Satz „gemäß der Lizenz oder Genehmigung“ wurde nach dem Satz „in der“ eingefügt Fabrik“ im zweiten Absatz und der Ausdruck „Gesundheit und Der Ausdruck „Community Assistance Power“ wurde in „Gesundheitsministerium“ geändert.

„Die Qualifikationen und Regeln, die bei autorisierten juristischen Personen anzustreben sind, werden vom Gesundheitsministerium festgelegt.“

ARTIKEL 6-Der Satz „An das Ministerium für Gesundheit und Soziales“ im ersten Satz des 6. Elements des Gesetzes Nr. 1262 wurde in „An das Ministerium für Gesundheit“ und im zweiten Satz „fünf Proben der Präparate und“ geändert. „Probe“ und „sowie die Groß- und Einzelhandelsverkaufspreise des Präparats werden ebenfalls mitgeteilt.“ Die Formulierungen wurden aus dem Elementtext entfernt.

ARTIKEL 7-Der Satz „und Proben werden vom Gesundheitsministerium oder in vom Gesundheitsministerium autorisierten Laboratorien untersucht und analysiert“ im ersten Absatz des 7. Elements des Gesetzes Nr. 1262 wurde in „Untersuchung“ und der Satz „Als …“ geändert Ergebnis der Analyse und Prüfung, seine Formel“ in Absatz (E) wurde in „Formel“ geändert. Der dritte Satz des zweiten Absatzes wurde aufgehoben und der Ausdruck „Ministerium für Gesundheit und Sozialhilfe“ im dritten Absatz wurde geändert an „Gesundheitsministerium“.

ARTIKEL 8-Der Ausdruck „und fünf Proben“ im ersten Satz des zweiten Absatzes von Artikel 8 des Gesetzes Nr. 1262 wurde aus dem Betrefftext entfernt und der zweite Satz wurde abgeschafft.

ARTIKEL 9-Die Formulierung „An das Ministerium für Gesundheit und Soziales“ im ersten Absatz des 9. Elements des Gesetzes Nr. 1262 wurde in „An das Ministerium für Gesundheit“ geändert, die Formulierung „endlich innerhalb von zwei Monaten“ wurde in „in Übereinstimmung“ geändert Mit der Gesetzgebung wurde die Formulierung „beantwortet“ in „eine Lizenz wird ausgestellt“ geändert und der zweite Absatz wurde aufgehoben.

ARTIKEL 10-Der Ausdruck „Ministerium für Gesundheit und öffentliches Wohlergehen durch Analyse der vom Gesundheitsministerium zu bestimmenden Proben“ im ersten Absatz des 10. Elements des Gesetzes Nr. 1262 wurde in „Gesundheitsministerium durch Analyse der Proben“ geändert stichprobenartig zu entnehmen, die Proben- und Analysekosten gehen zu Lasten des Lizenzinhabers.

ARTIKEL 11-Der Ausdruck „und sein Preis“ im ersten Satz des ersten Absatzes des 12. Elements des Gesetzes Nr. 1262 wurde aus dem Betrefftext entfernt.

ARTIKEL 12-Artikel 15 des Gesetzes Nr. 1262 wurde aufgehoben.

ARTIKEL 13-Der letzte Satz des ersten Absatzes von Anhang 1 des Gesetzes Nr. 1262 wurde aufgehoben.

ARTIKEL 14-Der Ausdruck „und Sozialhilfe“ im 31. Element des Gesetzes über Apotheker und Apotheken Nr. 6197 vom 18.12.1953 wurde in „Ministerium“ geändert und der Ausdruck „oder Apotheker“ nach dem Ausdruck „Amtsärzte“ hinzugefügt „.

ARTIKEL 15-Der dritte Satz des ersten Absatzes des 5. Artikels des Gesetzes Nr. 209 vom 01.04.1961 über revolvierende Mittel zur Bereitstellung von Gesundheitseinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen, die dem Gesundheitsministerium angeschlossen sind, wurde in der folgenden Form neu geordnet: Der folgende Satz wurde nach dem ersten Satz des zweiten Absatzes eingefügt, und im neunten Absatz wurde die Formulierung „bis zu 65 % des Betrags“ in „bis zu 85 % des Betrags ohne jegliche Steuer oder Abzug“ geändert Der folgende Absatz wurde dem Element hinzugefügt.

„In Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens sind der Titel des Mitarbeiters, die Art der von ihm ausgeführten Mission, die Dauer der Arbeit in besonders risikoreichen Bereichen und der Betrag, den die Gesundheitseinrichtung je nach Faktoren wie Rückstellung, Produktivität, Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit, Kosten für die Inanspruchnahme der Leistung usw. Art und Anzahl medizinischer Prozesse, Teilnahme an Forschungsaktivitäten, Fachausbildung und Fortbildung, Arbeiten innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit und deren Dauer, technische Fragen zur Art , Anzahl und Aufwand von Untersuchungs-, Operations-, Anästhesie- und Interventionsprozessen sowie Beitrag zur Leistung und Leistung variieren.“ Die zu leistende Zusatzvergütung dient dem Zweck, die Motivation des Arbeitnehmers durch Entlohnung von ihm, der Gesundheitseinrichtung oder -organisation zu steigern an die die Zuzahlung im Falle einer Zuweisung gezahlt wird, die Bildung der Prüfungsausschüsse, die Arbeitsmethoden und -grundsätze sowie andere Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema werden durch eine vom Gesundheitsministerium nach Genehmigung durch das Ministerium zu erlassende Verordnung festgelegt für Treasury und Finanzen.

„Die Sätze von 850 Prozent und 950 Prozent in diesem Satz werden in Form von 1050 Prozent und 1150 Prozent für Personen mit Nebenzweigspezialisierung gemäß der medizinischen Spezialisierungsgesetzgebung angewendet.“

„Um die Motivation des Personals durch Entlohnung zu steigern, werden Zusatzzahlungen nach Kriterien wie Mannschafts- oder Statustitel, Dienstklasse, Bildungsstand und Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage geleistet. Damit diese Zahlung erfolgen kann, Es ist erforderlich, dass wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten ohne berechtigten Grund weder eine Disziplinarstrafe noch eine Abmahnung verhängt wurde. Die mit dem Ziel der Motivationssteigerung durch Belohnung geleistete Zuzahlung wird für den Zeitraum nicht geleistet eine zusätzliche Zahlungsfrist für diejenigen, die eine Verwarnung erhalten, zwei zusätzliche Zahlungsfristen für diejenigen, die einen Verweis erhalten, und drei zusätzliche Zahlungsfristen für diejenigen, die eine Strafe in Form eines Abzugs vom Gehalt oder einer Aussetzung der Besoldungsgruppe erhalten. Für Fakultätsmitglieder und andere Arbeitnehmer, die ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Elements während der Vertragslaufzeit nicht schriftlich nachkommen, erhalten unter der Voraussetzung, dass ihre Verteidigung angenommen wird, denjenigen, die einmal vom Krankenhaus-Compliance-Rat gewarnt wurden, eine zusätzliche Zahlungsfrist , werden denjenigen, die zweimal gewarnt wurden, zwei zusätzliche Zahlungsfristen gewährt, und denjenigen, die dreimal gewarnt wurden, wird eine zusätzliche Zahlungsfrist gewährt. Auf dem Nichtzahlungsformular werden drei zusätzliche Zahlungsüberweisungen angewendet.“

ARTIKEL 16-Teil I/1 des Tarifs Nr. (8) im Anhang zum Gebührengesetz Nr. 492 vom 02.07.1964 wurde in der nachstehenden Form geändert.

„1. Vorbereitungslizenzen:

Medizinische und pharmazeutische Präparate für den Handel

vom Gesundheitsministerium zur Entfernung aufgefordert.

Auszustellende Lizenzen:

a) Im Ausland hergestellte und importierte Produkte (27.515,80 TL)

b) Im Land hergestellt (13.733,10 TL)“

ARTIKEL 17-Der fünfte Absatz des zusätzlichen 158. Elements des Hochschulorganisationsgesetzes Nr. 2809 vom 28.3.1983 wurde in der folgenden Form geändert.

„Die Universität führt Gesundheitspraxis- und Forschungsaktivitäten durch, indem sie mit den dem Gesundheitsministerium angeschlossenen Ausbildungs- und Forschungskrankenhäusern im Rahmen des zusätzlichen 9. Elements des Gesundheitsgrundgesetzes Nr. 3359 vom 7./5. Protokolle zur gemeinsamen Nutzung erstellt /1987. Die Ausbildungs- und Forschungskrankenhäuser, mit denen die Universität ein gemeinsames Nutzungsprotokoll unterzeichnet hat, erhalten gleichzeitig den Status des Bewerbungs- und Forschungszentrums der Universität. Die Verteilung und Qualifikation der akademischen Teams soll erfolgen Die Zuteilung der von den Fakultätsmitgliedern der Universität gemeinsam genutzten Ausbildungs- und Forschungskrankenhäuser wird vom Gesundheitsministerium festgelegt. Die Ernennung von Fakultätsmitgliedern zu diesen Teams erfolgt durch die Universität mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums. Die Fakultätsmitglieder werden kontaktiert gemäß Gesetz Nr. 3359. „Verträge können für die Durchführung von Bildungs- und Forschungsaktivitäten und die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen gemäß Anhang 9 unterzeichnet werden. Die Anzahl der den Einheiten der Universität zuzuordnenden Fakultätsnormteams wird festgelegt.“ durch den Hochschulrat auf Empfehlung des Rektors.“

ARTIKEL 18-Der dritte Absatz des Zusatzartikels 9 des Gesundheitsgrundgesetzes Nr. 3359 vom 7.5.1987 wurde wie folgt geändert und der zweite Satz des neunten Absatzes, der vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, wurde neu geordnet das Formular unten.

„Für gemeinschaftlich genutzte Gesundheitseinrichtungen kann im Rahmen der in diesem Zusammenhang festgelegten Grundsätze ein Protokoll mit mehreren Universitäten geschlossen werden. Das gemeinsam genutzte Krankenhaus holt sich dabei die Stellungnahme des wissenschaftlichen Personals der Fakultät für Medizin und Zahnmedizin ein der Universität und des Dekans der jeweiligen Fakultät sowie die Errichtung zweier Institutionen zur Durchführung von Bildungs- und Forschungsaktivitäten sowie zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Es kann ein weiterer Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr unterzeichnet werden. Darüber hinaus kann ein Vertrag abgeschlossen werden mit anderen Mitarbeitern als dem Fakultätsmitglied der Fakultät für Medizin und Zahnmedizin sowie mit Universitätsmitarbeitern außerhalb dieser Fakultäten unter Einholung der Stellungnahme des jeweiligen Fakultätsdekans. Zur Leistung zusätzlicher Zahlungen an den Fakultätsdekan wird in der Regel ein Dienstvertrag abgeschlossen Fakultätsmitgliedern durch das Ministerium. In diesen Verträgen sind die Art der zu erbringenden Leistung, die Leistungsziele und die Dauer geregelt. In den mit den Fakultätsmitgliedern geschlossenen Verträgen sind die Befugnisse und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Vor- und Nachdiplomstudiengänge festgelegt. Abschlussausbildung und wissenschaftliches Studium werden gesondert angegeben. Der Fakultätsmitglied;

a) Später stellt sich heraus, dass er keine der Voraussetzungen für die Erlangung dieses Status erfüllt oder dass er während seiner Dienstzeit eine der Voraussetzungen verliert,

b) mit der Strafe der Entlassung aus einem öffentlichen Amt oder dem Lehramt an einer Universität geahndet wird oder sich aus dem Team einer Hochschule zurückzieht, als zurückgetreten gilt oder in den Ruhestand geht,

c) Die Dauer der Abwesenheit von der Mission aus Gründen wie Inhaftierung, Inhaftierung und Verurteilung überschreitet sechzig Tage,

ç) Vom Krankenhaus-Compliance-Board dreimal während einer Vertragslaufzeit schriftlich verwarnt zu werden, vorausgesetzt, dass die Einrede angenommen wird, weil die Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne berechtigten Grund nicht erfüllt werden,

In diesem Fall wird der Vertrag gekündigt. Der Auftrag von Fakultätsmitgliedern, deren Verträge in der Gesundheitseinrichtung gekündigt oder nicht verlängert werden, endet. „Wenn der Vertrag gekündigt wird oder seine Laufzeit abläuft, außer in den Fällen der Absätze (a) und (b), kann das Fakultätsmitglied einen neuen Vertrag mit anderen Gesundheitseinrichtungen abschließen, mit denen die Universität ein Nutzungsprotokoll mit dem Ministerium unterzeichnet hat. „

„Zusätzlich zu den Ausbildungs- und Gesundheitsleistungen, die die in den gemeinsam genutzten Ausbildungs- und Forschungskrankenhäusern tätigen Arbeitnehmer im Rahmen des Vertrages zu erbringen haben, sind jedoch die Taten verpflichtet, für die im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung eine Disziplinarstrafe zu verhängen ist.“ und die diesen Handlungen entsprechenden Disziplinarstrafen werden vom Krankenhaus-Compliance-Board festgelegt; diese Entscheidung wird vom Krankenhaus-Compliance-Board getroffen. „Sie wird der zuständigen Behörde gemeldet.“

ARTIKEL 19-Zusätzliches Element 10 des Gesetzes Nr. 3359 wurde in der folgenden Form geändert.

„ZUSÄTZLICHES ELEMENT 10 – Zusätzlich zur Einholung der Genehmigung des Gesundheitsministeriums für die Verwendung von Humanmedizinprodukten und Medizingeräten am Menschen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung, auch wenn eine zufällige Behandlungsmethode oder Lizenz oder Erlaubnis eingeholt wurde;

a) Die Forschung muss überwiegend in einer nichtmenschlichen Versuchsumgebung oder an einer ausreichenden Anzahl von Tieren durchgeführt werden,

b) Wissenschaftliche Daten, die als Ergebnis von Experimenten gewonnen werden, die in nichtmenschlicher Versuchsumgebung oder an Tieren durchgeführt wurden, erfordern, dass sie zur Erreichung des angestrebten Ziels am Menschen durchgeführt werden.

c) die Forschung keine vorhersehbaren schädlichen und dauerhaften Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat,

ç) Während der Forschung sollten keine schmerzhaften Systeme, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind, auf den Einzelnen angewendet werden.

d) der mit der Forschung angestrebte Zweck die Belastung für die Person und die Gefahr für ihre Gesundheit überwiegt,

e) Die betroffene Person, an der die Forschung durchgeführt werden soll, muss über einen schriftlichen Antrag verfügen, der auf ausreichenden Informationen über die Art und die Ergebnisse der Forschung basiert, und dieser Antrag ist nicht von der Erlangung eines zufälligen Nutzens abhängig.

f) Die zuständige Ethikkommission genehmigt die durchzuführende Forschung,

Es ist wesentlich.

Studien, die mit Humanmedizinprodukten durchgeführt werden, die gemäß den Lizenz- oder Genehmigungsregeln verwendet werden und bei denen die Verwendung dieser Produkte vom Forschungsprotokoll abhängt, Studien, die mit Medizinprodukten durchgeführt werden, nachdem diese auf den Markt gebracht wurden, sofern sie bestimmungsgemäß verwendet werden Mit dem in der technischen Dokumentation angegebenen Verwendungsziel werden Studien zu klassischen und komplementären medizinischen Anwendungen und Human- oder Studien zu Behandlungstechniken, bei denen es sich nicht um Gewebe und Zellen tierischen Ursprungs oder deren Derivate handelt, durch Benachrichtigung des Gesundheitsministeriums eingeleitet nach Zustimmung der zuständigen Ethikkommission. Wenn die von dieser Meldung betroffene Studie nicht den wissenschaftlichen Grundsätzen, gesetzgeberischen Entscheidungen oder ethischen Grundsätzen entspricht, wird beschlossen, die Studie auf unbestimmte Zeit einzustellen und die Studie nicht fortzusetzen, bis die Nichtkonformität beseitigt ist. Diese Entscheidung gilt auch für Studien zur Verwendung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Studien zur Verwendung gesundheitsbezogener Angaben in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln.

Studien zu kosmetischen Produkten am Menschen werden mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums und nach Genehmigung durch die vom Gesundheitsministerium festgelegte Ethikkommission eingeleitet.

Verwendung medizinischer Geräte für extrakorporale Diagnosezwecke an biologischem Material von Menschen;

a) Leistungsbewertungsstudien, deren einziger Zweck die Leistungsbewertung ist und bei denen Proben durch chirurgische Eingriffe entnommen werden,

b) Leistungsbewertungsstudien, die zusätzliche invasive Eingriffe oder andere Risiken für Freiwillige beinhalten,

c) Leistungsbewertungsstudien, bei denen Testergebnisse Einfluss auf Entscheidungen im Patientenmanagement haben oder als Leitfaden für die Behandlung verwendet werden können,

Die Einleitung erfolgt mit Genehmigung der vom Gesundheitsministerium festgelegten Ethikkommission und Genehmigung des Gesundheitsministeriums. Mit diesem; Studien zur Leistungsbewertung der zugrunde liegenden Diagnosegeräte, bei denen nur Restproben verwendet werden, und Studien zur Leistungsüberwachung nach dem Inverkehrbringen, die an Medizinprodukten für nichtkörperliche Diagnosezwecke durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass sie gemäß dem in der technischen Dokumentation angegebenen Nutzungsziel verwendet werden und an denen Freiwillige beteiligt sind die zusätzlichen invasiven oder belastenden Verfahren unterzogen werden, sind relevant. Sie werden durch Benachrichtigung des Gesundheitsministeriums nach Erhalt der Genehmigung des Ethikrates eingeleitet. Wenn die von dieser Meldung betroffene Studie nicht den wissenschaftlichen Grundlagen, behördlichen Entscheidungen oder ethischen Aspekten entspricht, wird beschlossen, die Forschung auf unbestimmte Zeit einzustellen und die Forschung nicht fortzusetzen, bis die Nichtkonformität beseitigt ist.

Die spezifizierte Forschung wird in Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sowie Forschungs- und Entwicklungszentren durchgeführt, die über Arbeitskräfte, Ausrüstung und Laboreinrichtungen verfügen, die den Qualifikationen der Forschung entsprechen und geeignet sind, die Sicherheit der zu erforschenden Personen und der durchzuführenden Forschung zu gewährleisten auf gesunde Art und Weise durchgeführt werden, weiterverfolgt werden und bei Bedarf Notfalleingriffe ermöglichen. Die Art der Forschung, die an diesen Orten durchgeführt werden kann, wird vom Gesundheitsministerium festgelegt.

Bei diesen Untersuchungen steht der Schutz der Rechte und der Gesundheit des Einzelnen an erster Stelle.

Die Person, an der die Forschung durchgeführt wird, oder die Person, an der die Forschung durchgeführt wird, kann ihre Einwilligung in jedem Stadium der Forschung und ohne Bedingungen widerrufen.

Abhängig von der Art der Forschung ist es für Freiwillige obligatorisch, eine Versicherung abzuschließen, die sie gegen etwaige Verluste absichert, die aus der Forschung entstehen können. Das Gesundheitsministerium bestimmt die Art und Weise und die Grundlage für Untersuchungen, bei denen eine Versicherung erforderlich ist, sowie für die Vorlage und Beantragung einer Versicherung. Die Methoden und Grundsätze der Haftpflichtversicherung werden von der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Renten nach Stellungnahme des Gesundheitsministeriums festgelegt. Abgesehen vom Versicherungsschutz können den Freiwilligen keine überzeugenden Anreize oder finanziellen Angebote gemacht werden, um ihre Teilnahme oder Fortsetzung an der Forschung sicherzustellen. Allerdings werden die Kosten, die durch die Teilnahme von Freiwilligen an der Forschung entstehen, und die Einkommenseinbußen, die durch den Ausfall von Arbeitstagen gesunder Freiwilliger entstehen, im Forschungsbudget ausgewiesen und durch dieses Budget abgedeckt.

Falls die als Ergebnis der Forschung erhaltenen Informationen veröffentlicht werden, dürfen die Identitätsinformationen des Freiwilligen nicht weitergegeben werden.

Wenn das Gesundheitsministerium während der Durchführung der Forschung feststellt, dass eine der bestehenden Regeln, die die Forschung erlauben, aufgehoben wurde, wird es die klinische Forschung sofort stoppen. Werden diese Bedingungen nicht innerhalb der genannten Frist erfüllt, ist davon auszugehen, dass sie nicht erfüllt werden können oder ist die Gesundheit des Bieters gefährdet, wird die Untersuchung sofort eingestellt.

Ethikräte werden eingerichtet, um den Schutz der Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen von Freiwilligen zu gewährleisten, die an den in diesem Zusammenhang genannten Forschungsarbeiten oder Studien teilnehmen, und um die Forschung aus ethischer und wissenschaftlicher Sicht zu bewerten. Relevante Ethikkommissionen beginnen ihre Arbeit nach Genehmigung des Gesundheitsministeriums. Ethikräte arbeiten unabhängig, unparteiisch und transparent. Innerhalb des Gesundheitsministeriums wird ein Antragsausschuss für klinische Forschung eingerichtet, um Meinungen zu Fragen im Zusammenhang mit klinischer Forschung und Ethikräten zu äußern. Die Qualifikationen und die Anzahl der Mitglieder der Ethikräte und des Beirats für klinische Forschung, ihre Pflichten und Befugnisse sowie ihre Arbeitsmethoden und -grundlagen werden vom Gesundheitsministerium festgelegt.

Der Sponsor kann seine forschungsbezogenen Aufgaben und Befugnisse ganz oder teilweise delegieren. Fragen zu den Rechten und Pflichten der Parteien, zur Lizenz des Erwerbers zum Betrieb und zur Durchführung der Forschung sowie zu anderen Bedingungen, die in den Vertrag aufgenommen werden müssen, werden vom Gesundheitsministerium festgelegt.

Die Verfahren und Grundsätze für die Durchführung wissenschaftlicher Forschung am Menschen werden durch die vom Gesundheitsministerium zu erlassende Verordnung festgelegt.

Entscheidungen des türkischen Strafgesetzbuchs vom 26.09.2004 mit der Nummer 5237, sofern sie vertraulich bleiben;

a) Mit Ausnahme wissenschaftlicher Studien oder Forschung zu rein akademischen Zwecken wird gegen Sponsoren und diejenigen, die die Forschung übernehmen, eine Verwaltungsstrafe von einhunderttausend türkischen Lira bis zu einer Million türkischen Lira verhängt, die gegen die festgelegten Methoden und Grundsätze verstoßen vom Gesundheitsministerium abhängig von der Art ihrer Maßnahmen.

b) Forschern, die gegen die vom Gesundheitsministerium festgelegten Methoden und Grundsätze verstoßen oder ihre Verpflichtungen in einer Weise nicht erfüllen, die die Sicherheit und das Wohlergehen der Freiwilligen gefährdet, ist die Teilnahme an in diesem Gesetz genannten Forschungsarbeiten und Studien untersagt Je nach Art ihrer Tätigkeit beträgt die Frist sechs Monate bis zwei Jahre.

c) Wenn die vom Gesundheitsministerium autorisierten Ethikräte innerhalb eines Jahres dreimal gegen die festgelegten Arbeitsmethoden und Grundsätze verstoßen, wird die Gründungsgenehmigung des Ethikrates annulliert.

d) Mitgliedern des Ethikrates, die gegen den vom Gesundheitsministerium festgelegten Arbeitsstil und die Grundsätze verstoßen, ist die Mitgliedschaft in Ethikräten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für die Dauer eines Jahres untersagt.

„In Übereinstimmung mit dieser Angelegenheit ist das Gesundheitsministerium befugt, Vorschriften zu erlassen, die erforderlichen Arbeiten und Prozesse festzulegen, die festgelegten Forschungsarbeiten und Studien zuzulassen und zu überwachen und die festgelegten Verwaltungsstrafen und Sanktionen zu verhängen.“

ARTIKEL 20-Der erste, zweite, dritte und vierte Absatz des zusätzlichen Artikels 11 des Gesetzes Nr. 3359 wurden wie folgt geändert.

„Alle Arbeiten und Prozesse im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen werden vom Gesundheitsministerium überprüft. Diese Entscheidung umfasst auch die Aktivitäten aller Organisationen im Rahmen des internationalen Gesundheitstourismus.“

Mit Ausnahme von Gesundheitsdienstleistungen, die von Personen erbracht werden müssen, die berechtigt sind, ihren Beruf in außergewöhnlichen Situationen auszuüben, bis medizinische Notdienste verfügbar sind und die Gesundheitsversorgung kontinuierlich gewährleistet ist, werden diejenigen, die Gesundheitsdienstleistungen ohne Lizenz oder Genehmigung erbringen oder erbringen lassen, mit einer Freiheitsstrafe von einer bis zwei Stunden bestraft drei Jahre und eine Geldstrafe von bis zu zwanzigtausend Tagen. Wer ohne Genehmigung des Gesundheitsministeriums Dienstleistungseinheiten und Gesundheitseinrichtungen eröffnet, die einer Sondergenehmigung bedürfen, oder die an diesen Orten zu erbringenden Dienstleistungen erbringt, wird mit einer Verwaltungsstrafe von mindestens zweihundertfünfzigtausend türkischen Lira, jedoch bis zu die Hälfte des Bruttodiensteinkommens des Vormonats.

Gesundheitseinrichtungen und Organisationen, die keine ordnungsgemäßen, vom Gesundheitsministerium festgelegten Aufzeichnungen führen oder der Meldepflicht nicht nachkommen, werden mit einer Verwaltungsstrafe von zwei Prozent des Bruttodiensteinkommens des Vormonats, mindestens fünfzigtausend türkische Lira, bestraft.

Die vom Gesundheitsministerium festgelegten Grundlagen der Notfallintervention von Patienten; „Bei Nichteinhaltung der Standards von Arbeitnehmern, medizinischen Geräten und Ausrüstungen, Gebäuden und Serviceeinheiten, Materialien und Medikamenten wird eine Verwaltungsstrafe von mindestens einhunderttausend türkischen Lira, jedoch bis zu fünf Prozent des Bruttodiensteinkommens verhängt des Vormonats verhängt.“

ARTIKEL 21-Der folgende Satz wurde zum zweiten Absatz des zusätzlichen Artikels 18 des Gesetzes Nr. 3359 hinzugefügt, der folgende Absatz wurde nach dem zweiten Absatz hinzugefügt und der „dritte“ Satz im bestehenden fünften Absatz wurde in „vierter“ geändert “ bilden.

„Für diejenigen, die an öffentlichen Universitäten arbeiten, wird die endgültige Entscheidung innerhalb von sechs Monaten von der jeweiligen Universität getroffen, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Professional Responsibility Board und, falls vorhanden, der Entscheidung des Strafgerichts bezüglich der betreffenden Person wegen Missbrauchs /ihrer Mission, indem er gegen die Anforderungen seiner / ihrer Mission verstößt.“

ARTIKEL 22-Der Ausdruck „27.000“ im zweiten Satz des zweiten Absatzes des ersten Elements des Gesetzes Nr. 4924 vom 10.07.2003 über die Beschäftigung von Vertragspersonal im Gesundheitswesen an Orten, an denen es Schwierigkeiten bei der Einstellung von Personal gibt, und zur Änderung bestimmter Gesetze und Dekrete wurden in „36.000“ umgewandelt und geändert.

ARTIKEL 23-Der vierte Absatz des dritten Elements des Gesetzes Nr. 4924 wurde in der untenstehenden Form geändert und die folgenden Absätze wurden dem Betreff hinzugefügt.

„Der Arbeitnehmer, der in Positionen beschäftigt wird, denen vom Ministerium für Finanzen und Finanzen ein Einheitenprestige verliehen wurde, kann nicht immer in anderen Einheiten als dem Ort eingesetzt oder beschäftigt werden, an dem die Position zugewiesen ist.“

„Allerdings Vertragsarbeiter;

a) Bis zu zwei Monate für jedes Kalenderjahr im In- und Ausland bei operativen und ähnlichen Bedürfnissen der türkischen Streitkräfte, des Generalkommandos der Gendarmerie und des Kommandos der Küstenwache sowie bei Katastrophen, Epidemien, Ausnahmezuständen und Mobilisierung und Krieg, die das allgemeine Leben beeinflussen,

b) Bis zu einem Monat pro Kalenderjahr im Rahmen von berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen,

Kann vorübergehend anderen Einheiten zugewiesen werden als denen, denen die Position zugewiesen ist.

Während der Arbeit in einem Team gemäß Artikel 4 Absatz (A) des Gesetzes Nr. 657 muss der Vertragsarbeiter, der in den Vertragsstatus versetzt wird, seine Tätigkeit am Standort seines Teams innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Kündigung aufnehmen, wenn er den Vertrag kündigt oder sein Vertrag vom Ministerium gekündigt wird. „Für diejenigen, die nicht innerhalb von zehn Werktagen zum Standort ihres Teams zurückkehren, wird ein Verfahren gemäß dem 94. Element des Gesetzes Nr. 657 durchgeführt.“

ARTIKEL 24-Der zweite und dritte Absatz von Artikel 9 des Gesetzes Nr. 4924 wurden wie folgt geändert.

„Mit Ausnahme der in diesem Gesetz enthaltenen Entscheidungen bezüglich der gegen den Vertragsangestellten zu verhängenden Disziplinarstrafen wird das Verfahren gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 657 durchgeführt. Strafe für den Abzug vom Gehalt, Abzug in der Mitte von 1 /30-1/8 des Bruttolohns des Vertragsangestellten; Strafe für die Aussetzung des Aufstiegs in der Besoldungsgruppe, Strafe für die Herabsetzung des Gehalts des Vertragsangestellten. Die Strafe für die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst wird durch die Kündigung des Vertrags verhängt, und diese Personen sind betroffen aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Die bestehenden Verträge von Arbeitnehmern, die für insgesamt sechs Monate oder länger in einer Vertragslaufzeit Zuzahlungsabzüge erhalten, werden gekündigt. Das Verfahren zur Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Vertragsarbeiter. Die Originale werden durch die Verordnung bestimmt herausgegeben vom Ministerium.

ARTIKEL 25-Die folgenden Sätze wurden dem dreizehnten Absatz des dritten Elements des Familienmedizingesetzes Nr. 5258 vom 24.11.2004 hinzugefügt.

„Zusätzliche Zahlungen werden an Hausärzte und Familiengesundheitspersonal gezahlt, die auf Vertragsbasis beschäftigt sind, mit dem Ziel, sie zu entlohnen und ihre Motivation zu steigern, um sicherzustellen, dass sie die Entwicklung der öffentlichen Gesundheit unterstützen, den Zugang der Öffentlichkeit zu erstklassigen Gesundheitsdiensten erleichtern und systematische Leistungen erbringen Diese Zahlung wird für einen Monat für diejenigen gezahlt, die eine Verwarnung erhalten, und für diejenigen, die einen Verweis erhalten. „Sie kann nicht für zwei Monate verhängt werden, für drei Monate für diejenigen, die mit einer Gehaltskürzung oder einer Suspendierung bestraft werden.“ des Dienstgradaufstiegs. Wenn Hausärzten und Mitarbeitern des Familiengesundheitswesens eine Disziplinarstrafe auferlegt wird, die einen Gesamtzahlungsabzug von sechs Monaten oder mehr in einer Vertragslaufzeit erfordert, werden die aktuellen Verträge von Hausärzten und Mitarbeitern des Familiengesundheitswesens gekündigt.“

ARTIKEL 26-Im Erlass über bestimmte Vorschriften im Gesundheitsbereich vom 11.10.2011 mit der Nummer 663 wurde der aufgehobene Abschnitt 25/A des Erlasses mit seinem Titel wie folgt neu geordnet.

„Krankenhausanpassungsrat und seine Aufgaben.“

ARTIKEL 25/A – (1) Ein Krankenhaus-Harmonierat wird eingerichtet, um die Harmonie zwischen den Serviceeinheiten sicherzustellen und sicherzustellen, dass Krankenhausdienstleistungen systematisch, aktiv und effizient durchgeführt werden. Den Vorsitz im Krankenhaus-Compliance-Ausschuss führt der Chefarzt;

a) genehmigt Krankenhausentwicklungspläne, überwacht und koordiniert deren Umsetzung.

b) Im Rahmen des zusätzlichen 9. Elements des Gesundheitsgrundgesetzes Nr. 3359 vom 05.07.1987 überwacht es die Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten des Arbeitnehmers, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde Vertrag und verwarnt gegebenenfalls als Grundlage für die Beendigung des Vertrags und legt die Situationen fest, in denen eine Disziplinarstrafe verhängt werden soll.

c) Erfüllt andere in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegte Pflichten.

(2) Krankenhaus-Compliance-Ausschuss bestehend aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern; „Die Originale der Krankenhäuser, in denen es eingerichtet werden soll, die ausreichende Anzahl von Entscheidungen und Sitzungen, die Qualifikationen seiner Mitglieder, ihre Arbeitspraktiken, ihre Originale und ihr Sekretariat werden durch die vom Gesundheitsministerium erlassene Verordnung festgelegt.“

ARTIKEL 27-Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 28-Der Präsident führt die Entscheidungen dieses Gesetzes aus.

29.02.2024

Beamte

Leave A Reply

Your email address will not be published.