Das Ministerium für Kultur und Tourismus wird 17 Mitarbeiter einstellen

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Vom Ministerium für Kultur und Tourismus, Agentur für Tourismusförderung und -entwicklung Türkiye (TGA): ANKÜNDIGUNG ZUR EINSTELLUNG VON MITARBEITERN

Türkische Tourismusförderungs- und -entwicklungsagentur (TGA), gegründet durch Gesetz Nr. 7183 vom 11.07.2019, Verordnung über die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der türkischen Tourismusförderungs- und -entwicklungsagentur sowie den Stil und die Grundsätze der Einstellung, vom 30.01 .2024 und Nr. 32445. Es wird gemäß seinen Bestimmungen Arbeitnehmer für 17 (siebzehn) Stellen durch eine mündliche Aufnahmeprüfung einstellen. Die Tabelle der TGA-Rekrutierungsteams und Kandidatenqualifikationen (Anhang 1) ist beigefügt.

A. ALLGEMEINE ANWENDUNGSBEDINGUNGEN

Die für Bewerber erforderlichen Qualifikationen und die allgemeinen Bedingungen im 11. Element der Verordnung über die Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der türkischen Agentur für Tourismusförderung und -entwicklung sowie die Methoden und Grundlagen der Einstellung vom 30.01.2024 mit der Nummer 32445 und die besondere Regeln, die für die angekündigte Situation festgelegt wurden;

a) Staatsbürger der Republik Türkei sein.

b) Über 18 Jahre alt sein.

c) Die öffentlichen Rechte dürfen nicht entzogen werden.

d) Keine gesundheitlichen Probleme haben, die ihn daran hindern, seine Pflichten kontinuierlich zu erfüllen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln im ersten Absatz sind für die Beschäftigung von Führungskräften und Servicemitarbeitern bei TGA folgende Sonderregeln erforderlich:

a) Ein Hochschulabsolvent der in der TGA-Qualifikationstabelle für Rekrutierungsteams und Kandidaten (Anhang 1) genannten Abschnitte sein.

b) In den letzten zwei Jahren zum letzten Bewerbungsdatum mindestens eine (B)-Bewertung von YDS/e-YDS in einer der Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch erhalten haben oder über ein Dokument verfügen, dessen Äquivalent in Die Bedingungen der Sprachkenntnisse werden von der ÖSYM anerkannt und haben internationale Gültigkeit. (Äquivalenztabellen international gültiger Fremdsprachenprüfungen: www.osym.gov.tr)

c) Kandidaten müssen die besonderen Bedingungen erfüllen, die für jede Situation in der dieser Bekanntmachung beigefügten Tabelle der TGA-Rekrutierungsteams und erforderlichen Qualifikationen für Kandidaten (Anhang 1) aufgeführt sind.

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln im ersten Absatz sind für die Beschäftigung von Mitarbeitern im Unterstützungsdienst bei TGA spezielle Regeln erforderlich, die in der Tabelle der in TGA-Rekrutierungsteams und Kandidaten für die Personalbeschaffung erforderlichen Qualifikationen (ANHANG-1) aufgeführt sind.

B. DATUM UND ART DER ANWENDUNG

1. Bewerbungen beginnen am 24. April 2024 und enden am 24. Mai 2024.

2. Kandidaten können sich über die Berufsseite auf der TGA-Website (tga.gov.tr/kariyer) oder persönlich oder per Post, Fax, E-Mail usw. bewerben. Bewerbungen über werden nicht angenommen.

3. Bewerber können sich nur auf eine der ausgeschriebenen Stellen bewerben. Alle Anträge, die an mehr als einem Standort eingereicht werden, gelten als ungültig.

4. Die für die zu bewerbende Stelle erforderlichen Unterlagen müssen im erforderlichen Format vollständig im System hochgeladen und der Bewerbungsprozess abgeschlossen sein.

5. Nachdem der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist, sollten die Bewerber den Satz „Bewerbungsprozess wurde abgeschlossen“ für den entsprechenden Status sehen und den Abschlussstatus ihrer Bewerbungen auf dem Bildschirm „Meine Bewerbungen“ überprüfen. Bewerbungen, deren Bewerbung nicht auf dem Bildschirm „Meine Bewerbungen“ sichtbar ist, werden nicht bewertet.

6. Wenn festgestellt wird, dass der einzustellende Arbeitnehmer die in dieser Bekanntmachung und den einschlägigen Rechtsvorschriften genannten Bedingungen nicht erfüllt, werden seine Bewerbungen nicht bewertet. Darüber hinaus werden die Verträge derjenigen, bei denen später festgestellt wird, dass sie die Anwendungsregeln nicht einhalten, entschädigungs- und fristlos gekündigt.

C. FÜR DIE BEWERBUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE

1. Ausführlicher Lebenslauf mit Foto,

2. Abschlussdokument, aus dem die Diplomnote hervorgeht, die beweist, dass sie einen Hochschulabschluss gemäß den Abschnitten in der Tabelle der in TGA-Rekrutierungsteams und -kandidaten für Arbeitskräfte erforderlichen Qualifikationen (Anhang 1) haben (auch ein Barcode-Dokument, das Sie vom E-Government-Portal erhalten haben). angenommen werden, Kandidaten, deren Abschlussdokumente nicht im E-Government verfügbar sind, können notariell beglaubigte Diplom- und Zeugnisdokumente in das System hochgeladen werden.) Für im Ausland erworbene Diplome ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Gleichwertigkeit vom Präsidium des Rates genehmigt wurde Auch eine Hochschulbildung muss beigefügt werden.

3. Militärstatusdokument für männliche Kandidaten (Barcode-Dokumente, die Sie vom E-Government-Portal erhalten, werden ebenfalls akzeptiert.)

4. YDS oder ein international gültiges Ergebnisdokument, das als gleichwertig anerkannt wird (Fremdsprachenbewertungen oder Niveaubewertungen werden gemäß der OSYM-Äquivalenztabelle für Fremdsprachenprüfungen vorgenommen. Die Gültigkeitsdauer der Fremdsprachenniveaudokumente wird unter Berücksichtigung der berechnet letzter Tag der Prüfungsanmeldung).

5. Wenn die Kandidaten über 2. und/oder 3. Fremdsprachenkenntnisse verfügen, ein YDS/e-YDS-Dokument mit mindestens (C)-Niveau aus der entsprechenden Fremdsprachenprüfung oder ein Dokument, dessen Äquivalent in Bezug auf Sprachkenntnisse von ÖSYM akzeptiert wird und hat internationale Gültigkeit, (Internationale Äquivalenztabellen gültiger Fremdsprachenprüfungen: www.osym.gov.tr).

6. Nominelles Registrierungsdokument, das innerhalb des letzten Monats eingegangen ist (Barcode-Dokumente, die vom E-Government-Portal erhalten wurden, werden ebenfalls akzeptiert.)

7. Vorliegen des erforderlichen Arbeitsgesundheitsberichts für Mitarbeiter an Arbeitsplätzen mit geringem Risiko (Büros, Büros und Restaurants),

8. SSI-Registrierungs- und Servicedokument, aus dem die Berufserfahrung für die Situationen hervorgeht, in denen Erfahrung in den TGA-Arbeiterrekrutierungsteams und in der Kandidatenqualifikationstabelle (Anhang 1) erforderlich ist (Barcode-Dokumente aus dem E-Government-Portal werden ebenfalls akzeptiert.)

9. Für Situationen, in denen Erfahrung in den TGA-Arbeiterrekrutierungsteams und in der Kandidatenqualifikationstabelle (Anhang 1) erforderlich ist, ein Arbeitsdokument, das von der Institution erhalten wurde, an der die Erfahrung bestanden wurde (Kandidaten, die ein Arbeitsdokument deklarieren, müssen das Arbeitsdokument von ihr unterzeichnen lassen). des Arbeitsplatzbeamten und laden Sie das notariell beglaubigte Unterschriftenrundschreiben dieses Beamten hoch.)

10. Zertifikat für MS Office-Programme (Microsoft Word, Microsoft Excel, Microsoft Power Point), falls vorhanden,

11. Eine schriftliche und unterzeichnete Erklärung, aus der hervorgeht, dass er während seiner Tätigkeit in einer öffentlichen Einrichtung nicht von seiner Mission oder seinem Beruf entlassen wurde,

12. Bei Berufserfahrung im Ausland ein von Unterschriftsberechtigten am Arbeitsplatz unterzeichnetes Arbeitsdokument,

13. Abschlussdokument im Falle eines Masterabschlusses (Barcode-Dokumente, die Sie vom E-Government-Portal erhalten, werden ebenfalls akzeptiert. Kandidaten, deren Abschlussdokumente nicht im E-Government verfügbar sind, können ihre notariell beglaubigten Diplom- und Zeugnisdokumente in das System hochladen.) Für Bei im Ausland erworbenen Diplomen sollte auch das Dokument hinzugefügt werden, aus dem hervorgeht, dass die Gleichwertigkeit vom Präsidium des Rates für Hochschulbildung genehmigt wurde.

14. Abschlussdokument im Falle einer Promotion (Barcode-Dokumente, die Sie vom E-Government-Portal erhalten, werden ebenfalls akzeptiert. Kandidaten, deren Abschlussdokumente nicht in E-Government verfügbar sind, können ihre notariell beglaubigten Diplom- und Transcript-Dokumente in das System hochladen.) Für Bei im Ausland erworbenen Diplomen ist zusätzlich ein Dokument beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die Gleichwertigkeit vom Präsidium des Rates für Hochschulbildung genehmigt wurde.

D. BEWERTUNG DER ANWENDUNGEN

1. Kandidaten, die sich bewerben, nachdem alle Bewerbungen eingegangen sind und die Bedingungen für die Teilnahme an der Prüfung erfüllen; Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Bewertungsformulars, das gemäß den Entscheidungen der Verordnung über die Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der türkischen Agentur für Tourismusförderung und -entwicklung sowie den Methoden und Grundlagen der Rekrutierung festgelegt wurde, und als Ergebnis der Rangliste , beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Punktzahl, 5 (fünf) Mal in jeder angegebenen Situation. Ebenso viele Kandidaten (einschließlich Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letztplatzierte Kandidat) sind zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung berechtigt.

2. Ort und Datum der mündlichen Prüfung werden auf der offiziellen Website der TGA (tga.gov.tr) bekannt gegeben, eine weitere Benachrichtigung an die Adressen der Kandidaten erfolgt nicht.

3. Im Falle einer Änderung des Termins und Ortes der mündlichen Prüfung wird dies auf der offiziellen Website der TGA (tga.gov.tr) bekannt gegeben und es erfolgt keine weitere Benachrichtigung an die Adressen der Kandidaten.

4. Die Bewerber sind dafür verantwortlich, dass der Bewerbungsprozess korrekt, vollständig und in Übereinstimmung mit den in dieser Ausschreibung genannten Punkten abgeschlossen wird und dass die angeforderten Dokumente während der Bewerbungsphase in das System hochgeladen werden. Kandidaten, die diese Punkte nicht einhalten, können keine Rechte geltend machen.

5. Nicht fristgerechte Bewerbungen sowie Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen und Angaben werden nicht berücksichtigt.

6. Die Befragungen von Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie in den angeforderten Dokumenten falsche Angaben gemacht haben, werden für ungültig erklärt und sie werden nicht eingestellt. Auch wenn eine Einstellung erfolgt ist, wird diese abgesagt. Diese Personen können keine Rechte geltend machen und es wird eine Strafanzeige gegen sie eingereicht.

E. MÜNDLICHE PRÜFUNGSWETTEN UND IHRE BEWERTUNG

Die Prüfung erfolgt mit Wetten, die zum Aufgabenbereich der TGA gehören, und Wetten, die sich nach den für die zu erwerbende Position erforderlichen Qualifikationen richten, und wird mit einhundert vollen Punkten bewertet.

a) Kenntnisstand zu den Prüfungsthemen,

– Inländische und internationale Werbung, Kommunikation und Vermarktung türkischer Tourismusprodukte und Reiseziele,

– Entwicklung und Bereitstellung potenzieller Tourismusprodukte und Reiseziele in der Türkei,

b) Die Fähigkeit, ein Thema zu verstehen und zusammenzufassen, die Fähigkeit zur Interpretation und die Fähigkeit zum Denken,

c) Repräsentationsfähigkeit, Übereinstimmung von Einstellungen und Verhaltensweisen mit der Pflicht,

d) Erfahrung/Qualifikation in den Bereichen der Stellenbeschreibung der Agentur und der zu führenden Berufsbezeichnung,

e) Fremdsprachenkenntnisse, wenn es die Beschäftigungssituation erfordert,

f) Selbstvertrauen, Überzeugungskraft,

g) Allgemeine Kultur,

Der Kandidat wird mit zwanzig Punkten für Absatz (a), fünfzehn Punkten für jedes der in den Absätzen (b) bis (e) genannten Merkmale und zehn Punkten für jedes der in den Absätzen (f) und (g) genannten Merkmale bewertet. In Fällen, in denen für die anzuwendende Situation keine Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind, wird die Bewertung von Unterabsatz (e) des zweiten Absatzes nicht vorgenommen und Unterabsatz (a) mit 35 Punkten bewertet. Die vergebenen Punkte werden in verschiedenen Protokollen erfasst. Die mündliche Prüfungspunktzahl des Mitarbeiters wird durch Bildung des arithmetischen Mittels der von jedem Mitglied abgegebenen Punkte ermittelt. Als bestanden gilt, wer in der mündlichen Prüfung mindestens 70 (siebzig) von hundert Punkten erreicht.

Die Erfolgspunktzahl der Kandidaten ist die mündliche Prüfungspunktzahl, und es wird festgestellt, dass der Kandidat so viele Fälle erfolgreich ist, wie vom Prüfungsausschuss in der Reihenfolge bekannt gegeben wird, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Erfolgspunktzahl. Die Anzahl der Ersatzkandidaten sowie die Anzahl der erfolgreichen Kandidaten werden eins zu eins ermittelt.

Bei gleicher Erfolgsnote in den Prüfungen bzw. Vorrang haben Personen mit einer längeren Betriebszugehörigkeit, Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung und Personen mit einer höheren Abschlussnote, wobei die Erfolgsrangliste ausgehend von der höchsten Punktzahl ermittelt wird.

Ist die Zahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer geringer als die bekanntgegebene Anzahl der Teams, gelten nur die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer als Prüfungssieger.

Das Erreichen von 70 (siebzig) Punkten oder mehr in der Aufnahmeprüfung stellt keinen erworbenen Anspruch für Kandidaten dar, die nicht in der Haupt- und Reserveliste platziert werden können.

Die Rechte der Reservekandidaten begründen weder einen erworbenen Anspruch noch einen Vorrang für Folgeprüfungen.

F. Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und Widerspruch gegen die Ergebnisse

1. Der Prüfungsausschuss erstellt innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Prüfungsergebnisse eine Erfolgsbewertung und gibt die Ergebnisse auf der offiziellen Website der TGA bekannt. Da es sich bei dieser Ankündigung um eine Benachrichtigung handelt, erfolgt keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung an die Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben.

2. Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, müssen sich innerhalb der in der Mitteilung über den Beginn des Einstellungsverfahrens genannten Frist mit den angeforderten Unterlagen bei TGA bewerben. Wer sich nicht innerhalb der mitgeteilten Frist unentschuldigt bewirbt, wird nicht in die Arbeit aufgenommen.

3. Die für den Beginn der Arbeiten erforderlichen Dokumente und andere Angelegenheiten werden am Tag der Bekanntgabe der endgültigen Bewertungsergebnisse auf der offiziellen TGA-Website bekannt gegeben.

4. Haupt- und Ersatzkandidaten können ihre Einwände gegen die Prüfungsergebnisse innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntgabe schriftlich bei der Personalabteilung zur Weiterleitung an den Prüfungsausschuss einreichen. Einsprüche werden vom Prüfungsausschuss geprüft und die Entscheidung innerhalb von zehn Werktagen der betreffenden Person schriftlich mitgeteilt.

5. Nicht fristgerecht erhobene Einsprüche und Anträge, die nicht fristgerecht bei der TGA eingehen, werden nicht berücksichtigt.

6. Entscheidungen, die aufgrund der Prüfung der Einwände getroffen werden, sind endgültig.

7. Verträge werden mit denjenigen unterzeichnet, bei denen festgestellt wird, dass sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen und die aufgrund der Aufnahmeprüfung in die letzte Erfolgsliste aufgenommen wurden.

G. ANDERE ANGELEGENHEITEN

1. Am Tag der mündlichen Prüfung müssen die Kandidaten mindestens eine halbe Stunde vor der Prüfungszeit am Ort der Prüfung anwesend sein und einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Personalausweis der Republik Türkei, Fahrerausweis) bei sich haben Führerschein oder gültiger Reisepass). Kandidaten, deren Ausweisdokumente kein Lichtbild und keine Ausweisnummer enthalten, werden nicht zur Prüfung zugelassen.

2. Das Erreichen hoher Punktzahlen bei YDS-Prüfungen oder gleichwertigen Fremdsprachenprüfungen begründet keinen Anspruch auf eine Platzierung in den Teams dieser Ausschreibung. Bewerber, die die allgemeinen Regeln und erforderlichen Qualifikationen nicht erfüllen, werden zum Bewerbungsschluss nicht bewertet. Die vorrangige Bewertung der Kandidaten erfolgt auf der Grundlage des Bewertungsformulars, das durch die Entscheidungen der Verordnung über den Auftrag, die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der türkischen Agentur für Tourismusförderung und -entwicklung sowie die Verfahren und Grundsätze für ihre Einstellung festgelegt wird.

3. Die Bewerbungen von Personen, bei denen festgestellt wird, dass sie während der Bewerbung und des Verfahrens falsche Angaben gemacht oder unwahre Dokumente eingereicht haben, werden als ungültig betrachtet und ihre Einstellung wird nicht vorgenommen, und selbst wenn ihre Einstellung erfolgt ist, wird sie annulliert. Darüber hinaus werden die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen diejenigen eingeleitet, bei denen festgestellt wird, dass sie falsche Angaben gemacht oder unwahre Dokumente vorgelegt haben, und wenn ihnen ein Preis gezahlt wurde, wird dieser Preis mit gesetzlichen Zinsen entschädigt.

4. Mit den Kandidaten wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen und die Verträge der Kandidaten, die die im Vertrag festgelegten Regeln nicht erfüllen, werden innerhalb von 2 (zwei) Monaten gekündigt.

5. Unter den Kandidaten der Hauptliste;

– Prüfungen gelten als ungültig, weil sie nicht den Anstellungsbedingungen entsprechen oder der Vertrag aus diesem Grund gekündigt wird,

– nach Vertragsunterzeichnung ohne triftigen Grund nicht fristgerecht mit der Arbeit begonnen wird oder der Bewerber auf die Vertragsunterzeichnung verzichtet,

Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der türkischen Agentur für Tourismusförderung und -entwicklung sowie die Art der Rekrutierung unter den in der Erfolgsrangliste für Situationen mit demselben Titel angekündigten Reservekandidaten für Positionen, die aus Gründen vakant oder vakant sind, nicht mehr als eine Frist von sechs Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Der Vertrag kann gemäß der Methode im ersten Absatz der Originalverordnung unterzeichnet werden.

6. Die Rechte der Kandidaten auf der Reserveliste gelten sechs Monate ab dem Datum der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und stellen keinen Anspruch oder Vorrang für nachfolgende Prüfungen dar, und sie können keine Rechte für andere Positionen geltend machen als diejenigen, die sie bevorzugen.

7. In TGA sind Arbeitnehmer beschäftigt, die dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 vom 22.5.2003 unterliegen. Personen, die in der TGA arbeiten, haben nicht den Status eines öffentlichen Angestellten.

8. Da es sich bei der TGA aufgrund ihrer Rechtsform um eine öffentliche Einrichtung handelt, werden den Rentenempfängern die Renten direkt gestrichen, wenn sie eine Tätigkeit bei der TGA aufnehmen.

9. Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller akzeptiert und erklärt hat, dass die dem Antrag beigefügten Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und korrekt sind.

10. Für Entscheidungen, die nicht in der Ankündigung enthalten sind, gelten die Entscheidungen der Verordnung vom 30.01.2024 mit der Nummer 32445 über den Auftrag, die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter der türkischen Agentur für Tourismusförderung und -entwicklung sowie die Methoden und Grundlagen der Einstellung sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften .

11. Bewerbungen von Bewerbern, die die in der Ausschreibung genannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

12. TGA hat das Recht, die Ankündigung bei Bedarf auf jeder Ebene zu stornieren und/oder zu ändern.

13. Alle auf der offiziellen Website der TGA (tga.gov.tr) zu veröffentlichenden Ankündigungen haben den Charakter einer Benachrichtigung und es erfolgt keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung an Einzelpersonen.

Es wird angekündigt.

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