Der Anwendungsbereich der E-Rechnung-Anwendung erweitert sich ab dem 1. Juli

0 42
Werbung

– Ab dem 1. Juli werden neue Steuerzahler in den von der Revenue Management Presidency eingeleiteten digitalen Transformationsprozess für die elektronische Gestaltung vieler Dokumente wie Rechnungen, Hauptbücher und Frachtbriefe einbezogen, die in Papierform ausgestellt werden.

Nach den vom AA-Korrespondenten zusammengestellten Informationen hat die Präsidentschaft mit der von ihr im Jahr 2019 erlassenen Verordnung beschlossen, im Jahr 2020 und darüber hinaus auf E-Dokument-Anwendungen umzusteigen, mit dem Prestige von Steuerzahlerclustern und -segmenten. Branchen und Steuerzahlercluster wechseln im Verhältnis zu ihren Bruttoumsatzerlösen zu diesen Praktiken.

In diesem Zusammenhang ist der Einsatz von E-Dokumenten in vielen Dokumenten wie Papierrechnungen, Archivrechnungen, Frachtbriefen, Erzeugerbelegen und Büchern erforderlich.

Viele Abteilungen, wie zum Beispiel von der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) lizenzierte Unternehmen, diejenigen, die als Ausschussmitglieder und Händler im Gemüse- und Obsthandel tätig sind, Vermittlungsdienstleister, diejenigen, die Werbung im Internet veröffentlichen, Vermittler von Internet-Werbediensten, Personenbeförderungsunternehmen , Getränkehersteller und Kinobetreiber, in diese Anträge einbezogen.

Mit der neuesten Verordnung der Revenue Management Presidency können auch neue Steuerzahlergruppen auf E-Rechnungen umsteigen. Demnach müssen Steuerzahler mit einem Bruttoumsatzerlös von 3 Millionen TL oder mehr für das Jahr 2022 ab dem 1. Juli auf die E-Rechnung ohne Zweigstelle umstellen.

Unter den Steuerzahlern, die Waren oder Dienstleistungen entweder auf ihren eigenen Websites oder auf Internet-Verkaufsplattformen oder in einem anderen elektronischen Medium verkaufen, werden diejenigen mit einem Bruttoumsatz von 500.000 TL oder mehr für das Jahr 2022 (oder Bruttogeschäftseinnahmen aus ihren Verkäufen) dies tun auch in diese Verpflichtung einbezogen werden.

Diejenigen, die Immobilien- oder Kraftfahrzeug-, Bau-, Herstellungs-, Kauf-, Verkaufs- oder Leasingprozesse durchführen und diejenigen, die in diesen Prozessen vermitteln, mit einem Bruttoumsatz von 500.000 türkischen Lira oder mehr für 2022 (oder ihrem Umsatz und Bruttogeschäftsumsatz) nach dem 1. Juli. Es muss auf E-Rechnung oder E-Archiv-Rechnung umgestellt werden.

– Die zweite Stufe wird im Jahr 2024 implementiert

Auch diese Steuerzahler werden ab dem 1. Januar 2024 auf die E-Ledger-Anwendung umstellen.

Wird die E-Archiv-Rechnung nicht ausgestellt, sind vom tatsächlichen Betrag abweichende Beträge enthalten, wenn die E-Archiv-Rechnung, die als elektronisches Dokument ausgestellt werden soll, in Papierform ausgestellt wird (außer in zwingenden Fällen) und dies als nicht ausgestellt gilt überhaupt ausgestellt worden sein, für jedes Dokument mindestens 2.000 200 Lira für das Jahr 2023. Es wird eine besondere Unregelmäßigkeitsstrafe in Höhe von 10 Prozent des Betrags oder der Differenz des Betrags verhängt, der auf den Dokumenten vermerkt werden muss . Die Gesamtstrafe für jeden Dokumententyp in einem Kalenderjahr beträgt 1 Million 100.000 Lira.

Auch Steuerzahler, die sich bei der E-Rechnung-Anwendung registriert haben und im Jahr 2022 einen Umsatz von 10 Millionen TL oder mehr erzielen, müssen ab dem 1. Juli unabhängig von der Niederlassung auf die E-Rechnung-Anwendung umstellen.

Andererseits umfasst die E-Rechnung-Anwendung die Erstellung, Übermittlung, den elektronischen Schutz, die Übermittlung und Berichterstattung der Rechnung in einer elektronischen Umgebung, die die Übermittlung von Nachrichten in getreuer Form zwischen den Parteien gemäß den festgelegten Standards ermöglicht.

Offiziere

Leave A Reply

Your email address will not be published.