Der Beschluss, in Akbelen ein Bergbaugebiet auf landwirtschaftlichen Flächen einzurichten, wurde aufgehoben.

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Der Präsidialerlass über die Enteignung von 190 landwirtschaftlichen Parzellen rund um den Akbelen-Wald in Muğla Milas durch die Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten zur Nutzung als Braunkohleabbaugebiet wurde aufgehoben.

Der Präsidialerlass zur Aufhebung der entsprechenden Entscheidung wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.

In der Entscheidung hieß es: „Es wurde beschlossen, das Präsidialdekret Nr. 8247 vom 03.11.2024 gemäß Artikel 27 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 aufzuheben.“

WAS IST PASSIERT?

Mit der Verordnung zur Änderung der Bergbauverordnung, die am 1. März 2022 im Amtsblatt des Ministeriums für Energie und konventionelle Ressourcen veröffentlicht wurde, durften in Akbelen Bergbauaktivitäten im Rahmen der „Bergbauaktivitäten zur Erfüllung der Anforderungen“ durchgeführt werden Strombedarf‘.

Laut der am 12. März im Amtsblatt veröffentlichten Enteignungsentscheidung; Insgesamt 190 landwirtschaftliche Parzellen in İkizköy, Çamköy und Karacahisar rund um den Akbelen-Wald wurden von der Generaldirektion für Bergbau und Erdölangelegenheiten enteignet, um sie als Braunkohleabbaugebiet zu nutzen.

Beamte

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