Der Grund für die Aufhebung der 2-Prozent-Bonusregel im öffentlichen Sektor wurde bekannt gegeben

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Auf der Tagesordnungssitzung am 18. Januar beschloss der Oberste Gerichtshof, einige Bestimmungen des Strommarktgesetzes Nr. 7429 und des Gesetzes zur Änderung bestimmter Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375 aufzuheben. Zu den gestrichenen Regelungen gehörte die Verpflichtung für Beamte, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, die die 2-Prozent-Grenze überschreitet, um von Tarifprämien zu profitieren.

Im Rahmen der Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichtshofs wurde darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer aufgrund dieser Regelung aus finanziellen Gründen tendenziell dazu tendieren könnten, Gewerkschaften mit einer Mitgliederzahl von mehr als 2 Prozent beizutreten, und dass dies „nicht möglich“ sei als legitim angesehen“.

In der Entscheidung heißt es: „Es ist offensichtlich, dass die Entstehung starker Gewerkschaften, die die Interessen ihrer Mitglieder effektiv verteidigen, von der Fortsetzung des Wettbewerbs zwischen den Gewerkschaften abhängt.“ Die Auswertung war enthalten.

In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass die Regelung, dass die tarifvertragliche Prämie nur an die Mitglieder von Gewerkschaften gezahlt wird, die die Zwei-Prozent-Grenze überschreiten, „zwingend zur Mitgliedschaft in diesen Gewerkschaften“ sei und ergänzt: „Daher ist es klar.“ dass die Regelung tatsächlich die Gründung neuer Gewerkschaften und die Möglichkeit der Arbeitnehmer, die Gewerkschaft ihrer Wahl zu wählen, verhindert. Mit diesem Prestige geht es von einer verfassungsmäßigen Richtung auf eine objektive und vernünftige Grundlage.“ „Es wurde der Schluss gezogen, dass die Regel das ist.“ nicht auf diesem Grundsatz beruht, ist mit dem Element der Gleichheit im Rahmen der Gewerkschaftsrechte unvereinbar.“ Bestimmung enthalten war.

In der Entscheidung, in der festgestellt wurde, dass das Recht auf Gewerkschaften im 51. Element der Verfassung garantiert ist, heißt es, dass „die fragliche Regelung angesichts der Höhe des Tarifvertragsbonus indirekt dazu führt, dass Beamte Gewerkschaftsmitglieder werden.“ , und die Regel verstößt auch gegen die Gewerkschaftsfreiheit.“

Beamte

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