Der Staat steht der Familie in Not zur Seite

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Laut den Nachrichten von Mehtap Güneş von der Zeitung Türkiye lässt das Ministerium für Familie und soziale Dienste Bürger in benachteiligten Positionen in der Gesellschaft nicht allein. Jeder türkische Staatsbürger, der sich an die Generaldirektion für soziale Dienste des Ministeriums wendet, für das aus dem Haushalt 2024 334 Milliarden 349 Millionen 925.000 Lira bereitgestellt wurden, kann diese Hilfen unter verschiedenen Rubriken problemlos in Anspruch nehmen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Ein Haus, in dem fünf Personen leben, darunter eine Mutter, ein Vater, zwei Kinder, ein Mädchen und ein Junge sowie ein Großvater, erhält ein Mindesteinkommen in bar (monetär) von etwa 16.000 232,85 Lira sowie alle Arten von Lebensmitteln, Treibstoff und Bildung Hilfe.

FAMILIENVERTEIDIGUNGSZULAGE

Wenn eine Familie weniger als ein Drittel des Netto-Mindesteinkommens von 17.002 Lira verdient, also 5.667 Lira, beantragt sie persönlich oder per E-Government einen Antrag bei der zuständigen Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftung (SYDV). Der Staat bezahlt diese regelkonforme Familie entsprechend ihrem Pro-Kopf-Einkommen. Wenn das gesamte in das Haus der Familie eingezahlte Geld durch die Anzahl der Mitglieder geteilt wird und das Einkommen pro Person 450 TL oder weniger beträgt, werden monatlich 1.250 TL für dieses Haus gezahlt. Mit steigendem Pro-Kopf-Einkommen sinkt auch der Zahlungspreis. Liegt das Pro-Kopf-Einkommen zwischen 450 und 911 Lira, werden 1.100 Lira ausgezahlt, liegt es zwischen 911 und 1.372 Lira, werden 950 Lira ausgezahlt und liegt es zwischen 1.372 und 5.567 Lira, werden 850 TL auf das Konto überwiesen.

RECHNUNGEN WERDEN AUCH BEZAHLT

Darüber hinaus erhält die Familie Erdgas- und Strombeihilfen im Bereich von 130 bis 260 Lira.

KINDER WERDEN NICHT VERGESSEN

Auch die Kinder der bedürftigen Familie werden nicht vergessen. Wenn die Familie 1 oder 2 Kinder hat, beträgt die Sozialhilfe 350 Lira, für Familien mit 3 Kindern 450 Lira, für 4 Kinder 550 Lira und ab 5 Kindern 650 Lira. Die Auszahlungsdauer beträgt 12 Monate.

POSITIVE DISKRIMINIERUNG VON STUDIERENDEN

Wenn die Kinder der Familie studieren, gibt es auch eine Ausbildungsförderung. Die Zahlung beträgt 90 Lira pro Monat, wenn das Grundschulkind ein Junge ist, und 100 Lira, wenn ein Mädchen die Grundschule besucht, und erfolgt alle zwei Monate. Im Sekundarbereich beträgt der Betrag 130 Lira für männliche Studierende und 150 Lira für weibliche Studierende. Darüber hinaus wird ein kostenloser Service angeboten, wenn es in der Familie ein behindertes Kind gibt.

BILDUNG, ESSEN, TRANSPORT

Der Staat übernimmt alle Ausgaben der Kinder, vom Unterrichtsmaterial bis zum Schulessen. Die Beförderungsgebühr für das Kind in Höhe von 1.250 Lira (Einzelticket) wird ebenfalls separat ausgewiesen.

Jedes neue Individuum tritt der Familie bei

Der Staat bezieht auch Neugeborene in die Sozialhilfe mit ein. Bei der Geburt werden für das erste Kind 300 Lira, für das zweite Kind 400 Lira und für das dritte und weitere Kinder 600 Lira gezahlt. Diese einmalige Beihilfe wird bei Mehrlingsgeburten auf zweimonatliche Zahlungen ausgeweitet, die für jeden Monat berechnet werden.

Behindertengehalt auf dem Konto

Einem Angehörigen, der ein behindertes Kind unter 18 Jahren betreut, und einer Person mit 40-69-prozentiger Manie wird eine Unterstützung in Höhe von 2.797 Lira gewährt. Bei einer Invalidität von 70 Prozent oder mehr wird die Zahlung in Höhe von 4.196 TL auf das Konto überwiesen.

UNTERSCHIEDLICHE ZAHLUNGEN FÜR PATIENTEN UND ÄLTERE MENSCHEN

Auch hier werden auf Antrag der pflegebedürftigen Person 7.608 TL „Häusliche Pflegehilfe“ und Personen ab 65 Jahren 3.504 TL „Altersrente“ gewährt.

REGELMÄßIGE UNTERSTÜTZUNG DER FAMILIE „JEDEN MONAT“

Jeden Monat werden regelmäßig Geldleistungen, Rechnungen, Materialien zur Kindererziehung, Patientenbetreuung sowie Hilfe für ältere Menschen, Behinderte und ihre Betreuer bereitgestellt.

Auszahlungsbetrag für das Pro-Kopf-Einkommen

450 TL und weniger 1.250 TL

450 – 911 1.100 TL

911 – 1.372 950 TL

1.372 – 5.667 850 TL

Von der Versicherungsgebühr befreit

Gemäß der neu verabschiedeten Verordnung; Familien, die Sozialhilfe beziehen, zahlen beim Stromabonnement keine Kaution, unabhängig davon, ob ein Umzug in Frage kommt oder nicht. Die Garantiegebühr variiert je nach Stromverbrauch des Haushalts zwischen 681 TL und 1.634 TL.

Erdgas und Strom

130-260 Lira pro Monat

1.500 – 3.500 Lira jährlich

EINE WILLKOMMENSÜBERRASCHUNG FÜR JEDES GEBORENE BABY

400 TL für Ernährung und Selbstfürsorge von Mehrlingsbabys (wird für jeden Monat berechnet und alle 2 Monate als Pauschalbetrag ausgezahlt)

Für jedes nach dem 15. Mai 2015 geborene Baby leistet der Staat eine einmalige Schenkungszahlung. Bei diesen Anträgen steht die Mutter im Vordergrund. Bei Mehrlingsgeburten wird dieses Geld alle zwei Monate der Familie überwiesen. Anträge können von der Mutter, dem Vater im Namen der Mutter oder einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

SCHULUNG, MATERIAL- UND TRANSPORTHILFE UND MITTAGESSEN

(IN DER GRUNDBILDUNG)

Für männliche Studenten (PRO MONAT).90 TL

Für Studentinnen (MONATLICH). 100 TL

(IN DER SEKUNDARBILDUNG)

Für männliche Studierende (MONATLICH). 130 TL

Für Studentinnen (MONATLICH). 150 TL

Transportticket (einfache Fahrt) — 1.250 TL

Kostenloser Service für behinderte Studierende

Beamte

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