Der Vertragsarbeiter, der bei PTT gekündigt hatte, gewann den Fall der Kündigungsentschädigung

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Für diejenigen, die freiwillig ausscheiden, fehlen keine Regelungen.
Disput; Es ergibt sich daraus, ob dem Kläger, der seinen Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben hat, während er als Vertragsarbeiter bei Posta ve Telgraf A.Ş. gearbeitet hat, eine Entschädigung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden kann; Mit der Behauptung, dass dem Kläger keine Entschädigung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß Artikel 109 Absatz 1 der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst zur Beschäftigung in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation gezahlt wurde, ist die unvollständige Verordnung nicht vorgesehen Die Aufnahme des Satzes „diejenigen, die freiwillig ausscheiden/zurücktreten“ in diesem Absatz wird für nichtig erklärt.

Betrachtet man die oben genannten Gesetze und Erläuterungen zusammen, unterliegen PTT-Arbeiter gemäß dem aufgehobenen Artikel 27 des Gesetzes Nr. 6475, dem zusätzlichen Artikel 27 des Gesetzesdekrets Nr. 375 und dem 391. Element des Präsidialdekrets Nr. 4 PTT-Arbeitern das Gesetz Nr. 657 und andere werden im Rahmen eines Verwaltungsdienstvertrags beschäftigt, unabhängig von den gesetzlichen Entscheidungen bezüglich der Beschäftigung von Vertragsarbeitern; Die finanziellen und sozialen Rechte des betreffenden Arbeitnehmers sowie die Art und Weise und Grundlage seiner Beschäftigung werden durch die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung über Vertragsarbeiter mit Verwaltungsdiensten zur Beschäftigung in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation geregelt datiert vom 19.11.2019 und nummeriert 30953; Der 109. Artikel der genannten Verordnung, der Gegenstand der Klage ist, regelt die Art und Weise und Grundlage der Zahlung der Entschädigung/Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer, der den Arbeitsplatz kündigt; Es versteht sich, dass in dieser Regelung vorgesehen ist, dass dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer auf Antrag für jedes Jahr, in dem er als Verwaltungsdienstvertrag bei PTT gearbeitet hat, im Rahmen der Art und Grundsätze von eine Entschädigung gezahlt wird diejenigen, die im Rahmen von Artikel 4 Absatz (B) des Beamtengesetzes Nr. 657 beschäftigt sind.

Dementsprechend wird gemäß der 109. Ausgabe der Verordnung, die Gegenstand der Klage ist, dem Vertragsarbeiter, der die PTT verlassen hat, der Vertragsarbeiter zugewiesen, der die PTT gemäß Absatz (B) des 4. Artikels verlassen hat das Gesetz Nr. 657, das durch den Beschluss Nr. des Ministerrats in Kraft gesetzt wurde. Die Entschädigung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird im Rahmen der in Artikel 7 der Grundlagen der Beschäftigung von Arbeitnehmern festgelegten Regeln und Grundsätze gezahlt. Im 7. Element der genannten Grundlagen werden die Fälle, in denen eine Abfindung gezahlt wird, durch Zählung ermittelt und die Regeln und Grundsätze zur Abfindung im Einzelnen geregelt; Da jedoch festgestellt wurde, dass im Sinne der Klägerin keine unvollständige Regelung (im Hinblick auf die Zahl der freiwillig ausscheidenden Stellen) vorlag, bestand in der in Rede stehenden Regelung kein Widerspruch zu übergeordneten Rechtsnormen und Gesetzen.

4/B Die Zahlung für die Zusendung der Originale muss an den zuständigen Arbeitnehmer erfolgen.
Gemäß Absatz (B) des 4. Elements des Gesetzes Nr. 657, in der 7. Ausgabe der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, das durch den Beschluss des Ministerrats vom 06.06.1978 in Kraft gesetzt wurde und mit der Nummer 7/15754 wird die an den Vertragsarbeiter zu zahlende Abfindung festgelegt. Die Wege und die Originale werden im Detail festgelegt; Gemäß der betreffenden Verordnung ist die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt, wenn „die betreffende Person den Vertrag gemäß Anhang 6 Absatz 2 (mit einer Frist von einem Monat auf eigenen Wunsch) kündigt“ und sofern dies der Fall ist er hat mindestens 2 Dienstjahre absolviert.

Im streitigen Vorfall; Der Kläger, der am 31.12.2013 seine Tätigkeit als Vertragsingenieur unter der beklagten Leitung aufnahm, beantragte mit Antrag vom 20.10.2020 den Rücktritt von seinem Amt, nachdem sein Antrag mit Genehmigung vom 27. Am 16.11.2020 legte er sein Amt nieder; Es wird davon ausgegangen, dass er am 12.11.2020 einen Antrag bei der beklagten Geschäftsführung gestellt und die Zahlung einer Abfindung gefordert hat.

Dementsprechend sollte gemäß Artikel 7 der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, auf den sich Artikel 109 der Verordnung bezieht, der Kläger sein, der sein Amt freiwillig und seinem Stil entsprechend niedergelegt hat und mehr als zwei Dienstjahre hinter sich hat Für die unter der beklagten Leitung geleistete Dienstzeit liegt keine Rechtmäßigkeit des Prozesses vom … und der Nummer … vor, der Gegenstand des auf der Gegenseite festgestellten Falles ist.

TC
STAATSKANZLEI
ZWÖLFTE KAMMER
Basisnummer: 2021/3365
Entscheidung Nr.: 2023/2580

GEGENSTAND DES FALLS:
Während er als Vertragsingenieur bei der Post and Telegraph Organization Inc. arbeitete, gab der Kläger die Stelle freiwillig auf;
1) Ablehnung seines Antrags auf Zahlung einer Abfindung. Datum und . Stornierung des Prozesses Nr.
2) Im ersten Absatz des 109. Elements mit der Überschrift „Vergütung“ der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30953 vom 19.11.2019, was als Unterstützung des besagten Prozesses dargestellt wird: „diejenigen, die auf eigenen Wunsch austreten/zurücktreten“ Aufhebung der unvollständigen Regelung bezüglich des Fehlens der Formulierung „diejenigen, die“
3) Zahlung entzogener Geldansprüche zusammen mit gesetzlichen Zinsen,
Entscheidung wird beantragt.

ARGUMENTE DES KLÄGERS:
Er begann am 31.12.2013 als Vertragsingenieur bei der Post and Telegraph Organization Inc. zu arbeiten und legte seine Position am 16.11.2020 auf eigenen Wunsch nieder; Sein an die beklagte Geschäftsführung gerichteter Antrag auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde unter Berufung auf Artikel 109 der im Amtsblatt Nr. 30953 veröffentlichten Verordnung über Vertragsarbeiter mit Verwaltungsdiensten zur Beschäftigung in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation abgelehnt 19.11.2019; In diesem Element gibt es keine Regelung über die Zahlung einer Entschädigung an diejenigen, die den Vertrag freiwillig kündigen; Im 102. Element mit der Überschrift „Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, gibt es eine restriktive Klausel für diejenigen, die ausscheiden des Dienstbeginns und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 28785 vom 04.10.2013 (aufgehoben). Es gibt keine Regelung; Wäre die genannte Verordnung, die zum Zeitpunkt seines Dienstantritts in Kraft war, auch zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Dienst in Kraft gewesen, hätte er eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten; Denjenigen, die vor dem 19.11.2019, dem Datum des Inkrafttretens der betreffenden Verordnung, zurücktraten, wurde zwar eine Entschädigung gezahlt, denjenigen jedoch nicht, die nach diesem Datum zurücktraten. Der vor diesem Datum bestehende Anspruch auf Entschädigung entfiel im Jahr 2019 , und diese Verordnung beeinträchtigte die Verwaltungsstabilität; Darüber hinaus wurde zwar im Rahmen der „Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragsarbeitern“ eine Abfindungsentschädigung an diejenigen gezahlt, die als 4/B-Vertragsarbeiter in anderen öffentlichen Einrichtungen arbeiteten und von ihren Pflichten zurücktraten, jedoch nicht an die arbeitenden Vertragsarbeiter im beklagten Management; Gemäß dem 27. Element des Postdienstgesetzes Nr. 6475 sollte dem Mitarbeiter, der im Rahmen eines Verwaltungsdienstvertrags in der beklagten Geschäftsführung arbeitet, eine Abfindung am Ende des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der gleichen Methoden und Grundsätze wie 4/B gezahlt werden Vertragspartner; Es wird geltend gemacht, dass die genannten Grundlagen auch bei der Regelung der Zahlung einer Abfindung an den im Rahmen eines Verwaltungsdienstvertrags in der beklagten Geschäftsführung tätigen Arbeitnehmer sowie der Hierarchie der Normen und erworbenen Rechte berücksichtigt werden müssten Elemente der betreffenden Verordnung, die unvollständige Regelungen für diejenigen enthält, die ihren Arbeitsplatz freiwillig aufgeben, sind ungewöhnlich.

VERTEIDIGUNG DES BEKLAGTEN:
In Bezug auf den Stil ist zu berücksichtigen, dass der Fall mit dem Antrag auf Aufhebung des stillschweigenden Ablehnungsverfahrens eingereicht wurde, es in der Streitigkeit jedoch kein stillschweigendes Ablehnungsverfahren gab und dass das betreffende Verfahren dem Kläger nicht mitgeteilt werden konnte und ihm mitgeteilt wurde ihm am 28.12.2020 per E-Mail zugesandt wurde, wurde in der am 16.03.2020 eingereichten Klage eine Frist überschritten; Auf dieser Grundlage beantragte der Kläger zwar die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß Artikel 27 des Postdienstgesetzes Nr. 6475 mit der Überschrift „Vertragspersonal“, die genannte Regelung steht jedoch im Einklang mit Artikel 87 des Gesetzesdekrets Nr. 703 vom 02.07.2018 wurde abgeschafft, daher hat der Antrag des Klägers keine rechtliche Grundlage; Andererseits sieht Artikel 391 des Präsidialdekrets Nr. 4, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30479 vom 15.07.2018, vor, dass PTT-Mitarbeiter gemäß Anhang 26 und Anhang 27 des Dekrets Nr. 375 beschäftigt werden; Im Zusatzartikel 27 des Gesetzesdekrets Nr. 375 heißt es, dass die Beschäftigung von Vertragsarbeitern unabhängig von den Entscheidungen des Beamtengesetzes Nr. 657 und anderer Gesetze bezüglich der Beschäftigung von Vertragsarbeitern vorgesehen ist; In diesem Zusammenhang sind die Bildungs- und Fremdsprachenkenntnisse zu berücksichtigen, die für die Beschäftigung der Arbeitnehmer erforderlich sind, wenn dies aufgrund von Unternehmensdiensten und anderen Vorschriften, deren Einstellung, Prüfungen und Ausnahmen, Vertragslaufzeit, Geschäftsbedingungen, Auftrag, Befugnissen und Pflichten erforderlich ist. Die Kündigung ihrer Verträge und andere Fragen im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung sind für Staatsbedienstete vorgesehen. Es ist vorgesehen, dass dies durch die von den Institutionen nach Stellungnahme des Vorsitzes zu erlassenden Verordnungen festgelegt wird. Mit dem 109. Element der betreffenden Verordnung werden die Methoden und die Grundlage der Entschädigung festgelegt, die dem Arbeitnehmer zu zahlen ist, der PTT verlässt; Die fragliche Regelung steht parallel zu anderen Entscheidungen in der Gesetzgebung und es liegt kein Mangel oder keine Rechtswidrigkeit vor, wie vom Kläger behauptet; Tatsächlich im 4. Punkt des Gesetzes Nr. 657, im 7. Punkt der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, der die „Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ regelt, im 14. Punkt des Arbeitsgesetzes Nr. 1475, der regelt „Abfindung“ und im TC-Pensionsfonds Nr. 5434. In Artikel 89 des Gesetzes, der den „Ruhestandsbonus“ regelt, heißt es eindeutig, dass denjenigen, die ihren Arbeitsplatz freiwillig verlassen, keine Entschädigung/Bonus gezahlt wird eine Form, die der Verordnung in der betreffenden Verordnung ähnelt; Da andererseits die neue Verordnung zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Klägers in Kraft war, wurde das Verfahren gemäß dieser Verordnung eingerichtet; Es wird argumentiert, dass der Fall abgewiesen werden sollte, mit der Begründung, dass die Zahlung einer Abfindungsentschädigung im Vergleich zu den vorherigen Verordnungsentscheidungen nicht möglich sei und dass die erworbenen Rechte des Klägers nicht in Frage gestellt würden.

STAATLICHE GERICHTSINSPEKTION WER: .
STELLUNGNAHME: In Übereinstimmung mit dem Element „Legalität“ in Artikel 128 der Verfassung sollten die Art und Weise und die Grundsätze der „Vergütung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“, die dem Vertragsarbeiter, der PTT verlässt, zu zahlen sind, gesetzlich geregelt werden; Obwohl es im fünften Absatz des aufgehobenen Artikels 27 des Gesetzes Nr. 6475 heißt: „…Diesem Arbeitnehmer wird am Ende des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung im Rahmen des Stils und der Grundsätze der im Rahmen des Absatzes Beschäftigten gezahlt.“ (B) des 4. Artikels des Gesetzes Nr. 657.“ Obwohl klar ist, dass die Entscheidung zum Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht in Kraft ist, da keine klare gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist, um diese Regelung zu ersetzen (hinsichtlich der Abfindungszahlungen an PTT-Mitarbeiter); Bezüglich der „Vergütung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“, die dem Arbeitnehmer zu zahlen ist, der PTT verlässt, sofern keine gegenteilige gesetzliche Regelung vorliegt, Absatz (B) des 4. Elements des Beamtengesetzes Nr. 657 und die diesbezüglichen Grundsätze die auf der Grundlage dieses Elements in Kraft gesetzte Beschäftigung von Vertragsarbeitern Es wurde der Schluss gezogen, dass die Umsetzung der Vorschriften und der von der beklagten Verwaltung umzusetzenden Regulierungsentscheidungen im Einklang mit den Vorschriften in den genannten Grundsätzen erfolgen muss; In Erwägung dessen, dass die 7. Ausgabe der genannten Grundlagen die Zahlung einer Abfindung am Ende des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer vorsieht, der seinen Arbeitsplatz freiwillig verlässt und mindestens zwei Dienstjahre vorweisen kann; Während dem Vertragsarbeiter, der bei PTT arbeitet und seinen Arbeitsplatz freiwillig verlässt, eine Entschädigung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der im 7. Element der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern dargelegten Grundsätze und Prinzipien gezahlt werden muss; Da der erste Absatz des 109. Elements der Verordnung, der vorsieht, dass Arbeitnehmern, die „freiwillig ausscheiden/kündigen“, keine Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, nicht mit höheren Rechtsnormen und dem Gesetz vereinbar ist; Die Entscheidung der betreffenden Verordnung und die Nichtzahlung einer Entschädigung/Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Kläger beruhen auf dieser Verordnung. Datum und . Es wird davon ausgegangen, dass entschieden werden sollte, dass der Prozess Nr.

STAATSANWALT: .
STELLUNGNAHME: Der Fall ist, dass der Beklagte als Ingenieur in der Geschäftsführung tätig ist.
Der Vertragsarbeiter für den Verwaltungsdienst zur Beschäftigung in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation, der durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 19.11.2019 mit der Nummer 30953 in Kraft getreten ist, unterstützt den Prozess bezüglich der Ablehnung von Der Antrag des Klägers, der sein Amt freiwillig niedergelegt hat, auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde mit dem Antrag auf Aufhebung der unvollständigen Regelung und auf Entschädigung der entzogenen finanziellen Rechte nebst gesetzlichen Zinsen eingereicht auf das Fehlen der Formulierung „diejenigen, die freiwillig ausgeschieden/zurückgetreten sind“ im ersten Absatz der 109. Ausgabe der Verordnung mit dem Titel „Entschädigung“.
Artikel 124 der Verfassung (Geändert: 16.04.2017 – Art. 6771/16) enthält die Entscheidung, dass der Präsident, Ministerien und juristische Personen des öffentlichen Rechts Verordnungen erlassen können, um die Umsetzung der Gesetze und Präsidialdekrete sicherzustellen, die ihre Bereiche betreffen Mission, sofern sie nicht ungewöhnlich ist.
In der 4. Ausgabe mit dem Titel „Beschäftigungsformulare“ des Beamtengesetzes Nr. 657 heißt es: „B) Vertragsarbeiter: Ausschließlich für Pflicht- und Ausnahmefälle, die eine Voraussetzung für die Vorbereitung, Realisierung, den Betrieb und die Funktionsfähigkeit wertvoller Projekte sind, die im Gesetz enthalten sind.“ Entwicklungsplan, Jahresprogramm und Arbeitsprogramme.“ Es handelt sich dabei um Beamte des öffentlichen Dienstes, deren Anstellung mit einem befristeten Vertrag vom Ministerrat auf Vorschlag der Institution und nach Einholung der Stellungnahmen des Landesarbeitspräsidiums und des Ministeriums beschlossen wird Finanzministerium, und die nicht als Personal gelten (angegeben in der Klasse II – Technische Dienstleistungen von Artikel 36 Für diejenigen, die gemäß dem obigen Absatz beschäftigt sind, ist die vorübergehende Arbeitsbasis nicht erforderlich.) Die Obergrenzen der Preise die an sie gezahlt werden können (Zusatzsatz: Amtsblatt vom 27.4.2005 und Gesetz Nr. 5335), die Höhe der zu gewährenden Abfindung, die zu gewährenden Genehmigungen sowie die Grundlage und Methoden in Bezug auf diese Fragen werden vom Rat festgelegt der Minister. …“ wurde beschlossen.
In der 2. Ausgabe mit dem Titel „Geltungsbereich“ des Postdienstgesetzes Nr. 6475 vom 05.09.2013 heißt es: „(1) Dieses Gesetz; Bereitstellung von Prozessen und Dienstleistungen in Bezug auf die Annahme, Sammlung, Verarbeitung, Versendung, Verteilung und Zustellung von Post.“ Artikel, Genehmigung: „Es deckt die Verfahren und Grundlagen der Festlegung von Tarifelementen und Dienstleistungsregeln, der Durchführung von Regulierung und Kontrolle im Sektor, der Festlegung der damit verbundenen Sanktionen und der Erbringung von Postdiensten ab.“ Entscheidung ist gefallen.
Im zusätzlichen 27. Element des Erlasses vom 27.06.1989 mit der Nummer 375, der durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 30.06.1989 mit der Nummer 20211 in Kraft trat und den Titel „Beschäftigung von Vertragsarbeitern“ trägt, heißt es: „Staatsgesetz Nr. 657 vom 14.7.1965 Dienstleistungen im Zusammenhang mit den in den Präsidialdekreten festgelegten Dienstleistungen zur Organisation öffentlicher Institutionen und Organisationen, die keine Arbeitnehmer im Rahmen von Unterabsatz (A) des ersten Absatzes des 4. Elements beschäftigen des Beamtengesetzes werden von Arbeitnehmern durchgeführt, die im Rahmen von Verwaltungsdienstverträgen beschäftigt sind, unabhängig von den Entscheidungen über die Beschäftigung von Vertragsarbeitern im Gesetz Nr. 657 und anderen Gesetzen. Ein monatlicher Gesamtnettobetrag für alle eins zu eins und Bargeld Zahlungen im Rahmen der finanziellen und sozialen Rechte und Vorteile; eine der Zahlungen, die im Rahmen der finanziellen und sozialen Rechte und Vorteile gemäß dem Zusatzelement 11 des Dekrets vom 27.06. 1989 und nummeriert 375; „Sie wird vom Präsidenten oder der von ihm ermächtigten Behörde festgelegt, sofern sie den gesamten monatlichen Nettopreis nicht überschreitet.“ Entscheidung enthalten war.
In der 391. Ausgabe mit dem Titel „Vertragspersonal“ des Präsidialdekrets Nr. 4 über die Organisation von Ministerien, relevanten, relevanten Institutionen und Organisationen sowie anderen Institutionen und Organisationen, das durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 30479 vom 15. in Kraft trat /7/2018, „(1) PTT-Arbeiter werden gemäß dem zusätzlichen 26. und zusätzlichen 27. Element des Dekrets vom 27.6.1989 mit der Nummer 375 beschäftigt. 2 (2) Die Titel und Nummern der vertraglich vereinbarten Mitarbeiter werden festgelegt durch die Entscheidung der Generalversammlung. (3) Klagen und Vollstreckungsverfahren, die zugunsten von PTT abgeschlossen werden: „Die Verteilung der von der anderen Partei aufgrund von Gerichtsverfahren eingezogenen Anwaltskosten erfolgt gemäß den Entscheidungen des Gesetzesdekrets Nr . 659 vom 26.9.2011.“ ist entschieden.
Im 2. Element mit der Überschrift „Grundlage“ der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, die nach Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 30953 vom 19.11.2019 in Kraft trat, Es heißt: „(1) Diese Verordnung vom 9.5.2013 und das Postdienstgesetz Nr. 6475 wurden auf der Grundlage des zusätzlichen Artikels 27 des Gesetzesdekrets Nr. 375 vom 27.6.1989 und des Artikels 391 des Gesetzesdekrets Nr. 375 vom 27.6.1989 erstellt Präsidialerlass Nr. 4 über die Organisation verbundener, angegliederter Institutionen und Organisationen von Ministerien und anderen Institutionen und Organisationen. In der 109. Ausgabe des Beschlusses mit dem Titel „Vergütung“ heißt es: „(1) An den Arbeitnehmer, der seinen Job aus einem der Gründe wie Ruhestand, Invalidität, Tod oder Nichtverlängerung des Verwaltungsdienstvertrags am Ende kündigt.“ des Zeitraums an diejenigen, die im Rahmen von Absatz (B) des 4. Elements des Beamtengesetzes Nr. 657 beschäftigt sind, auf Antrag „Für jedes Jahr, in dem er als Verwaltungsdienstvertrag bei PTT arbeitet, wird eine Vergütung gezahlt.“ (2) Er oder seine gesetzlichen Erben müssen nach den im ersten Absatz genannten Ereignissen einen Antrag auf Entschädigung stellen.“ Entscheidung liegt bei.
Unter Berücksichtigung der oben genannten gesetzgeberischen Entscheidungen und des Vorfalls zusammen wurde der Kläger, der seinen Arbeitsplatz freiwillig aufgab, während er als Ingenieur in der beklagten Geschäftsführung arbeitete, gemäß der Entscheidung des ersten Absatzes des 109. Elements der Verordnung entlassen über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, mit der Begründung, dass er seinen Dienst freiwillig aufgegeben hat. Die Regelung bezüglich der Nichtzahlung einer Entschädigung steht nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des Postdienstleistungsgesetzes Nr. 6475. das zusätzliche Element 27 des Gesetzesdekrets Nr. 375 und das 391. Element des Präsidialdekrets Nr. 4 über die Organisation von Ministerien, relevanten, relevanten Institutionen und Organisationen und anderen Institutionen und Organisationen, daher wird davon ausgegangen, dass es den Anforderungen entspricht mit übergeordneten Rechtsnormen kein Widerspruch zu Recht, öffentlichem Interesse und Dienstleistungserfordernissen in der betreffenden Verordnung, deren Aufhebung beantragt wird, und in dem auf dieser Verordnung beruhenden Einzelverfahren besteht.
Obwohl das Regulierungsverfahren zwar als rechtmäßig befunden wird, ist es rechtlich nicht möglich, dass das Management in diesem Zusammenhang schadensersatzpflichtig gemacht wird.
Aus den dargelegten Gründen wird davon ausgegangen, dass der Fall abgewiesen werden sollte.

IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION
Die Entscheidung wurde von der Zwölften Kammer des Staatsrates am 16.05.2023 getroffen, dem Datum, das zuvor vom Anwalt des Klägers, Atty, für die Anhörung festgelegt wurde. . und der Anwalt des Angeklagten, Atty. Die öffentliche Anhörung begann unter Beteiligung von und dem Rat der Staatsanwaltschaft. Die Anhörung wurde beendet, nachdem den Parteien zwei entsprechende Erklärungen vorgelegt worden waren, die Absicht des Staatsanwalts eingegangen war und den Parteien ein letztes Wort gegeben worden war.
Nach Anhörung der Aussagen des Untersuchungsrichters und Prüfung der im Dokument enthaltenen Dokumente wurden die Einwände der beklagten Geschäftsführung gegen das Verfahren als nicht angemessen erachtet und die Notwendigkeit der Stelle erörtert:

WESENTLICHES EREIGNIS UND RECHTLICHER PROZESS:
Mit dem Postdienstgesetz Nr. 6475, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 28655 vom 23.05.2013, wurde die Generaldirektion der türkischen Post- und Telegraphenorganisation in die „Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation“ umgewandelt.
Der Kläger, der am 31.12.2013 seine Tätigkeit als Vertragsingenieur bei der Post and Telegraph Organization Inc. im Rahmen des 27. Elements des Gesetzes Nr. 6475 aufnahm, beantragte mit einer Petition vom 20. 10/2020 und dieser Antrag wurde am 27.10. gestellt. Nachdem er mit der Genehmigung vom /2020 als angemessen erachtet wurde, trat er am 16.11.2020 von seinem Amt zurück.
Der Kläger beantragte am 12.11.2020 bei der beklagten Geschäftsführung die Zahlung einer Abfindung.
Beklagtenmanagement. Datum und . Mit nummeriertem Prozess; Gemäß dem 109. Element mit der Überschrift „Vergütung“ der im Amtsblatt vom 19.11.2019 mit der Nummer 30953 veröffentlichten Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, wurde der Antrag des Klägers am abgelehnt mit der Begründung, dass es nicht möglich sei, den Ausscheidenden eine Abfindung zu zahlen.
Daraufhin wurde eine Klage eingereicht, die derzeit untersucht wird.

BEWERTUNG UND KONTAKT:
EINSCHLÄGIGEN RECHTSVORSCHRIFTEN:
Im ersten Absatz des 27. Elements mit der Überschrift „Vertragspersonal“ des Postdienstgesetzes Nr. 6475 heißt es: „PTT-Mitarbeiter werden im Rahmen eines Verwaltungsdienstvertrags beschäftigt, ohne dass sie den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 657 und anderen Gesetzen in Bezug auf Vertragsarbeiter unterliegen.“ .“ zur Regel; Im zweiten Absatz: „Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einstellung, dem Titel, der Nummer, der Ernennung, dem Auftrag, der Ausbildung, der Beförderung, der Beförderung, der Disziplin, dem Urlaub, der Entlassung, der Erneuerung oder der Beendigung des Vertrags des Vertragsarbeiters, der unter denen ausgewählt wird.“ „Die Teilnahme an der Auswahlprüfung für öffentliche Arbeitnehmer wird vom Ministerrat festgelegt.“ „Dies wird durch die durch den Beschluss in Kraft gesetzte Verordnung geregelt.“ zur Regel; Im fünften Absatz heißt es: „…Dieser Mitarbeiter erhält eine Abfindung am Ende des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Methoden und Grundsätze der Beschäftigten im Rahmen von Absatz (B) des 4. Elements des Gesetzes Nr. 657.“ Regel ist enthalten.

Im ersten Absatz des 102. Elements mit der Überschrift „Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, die durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt wurde vom 10.04.2013 und mit der Nummer 28785, gemäß dem oben genannten Gesetz, „Beziehung zu PTT“. Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, berechnet im Rahmen der Methoden und Grundsätze der im Rahmen von Absatz (B) des 4. Elements Beschäftigten das Beamtengesetz wird an den gekündigten Arbeitnehmer gezahlt.“ Regel; Im zweiten Absatz heißt es: „Eine Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht an Personen gezahlt, deren Disziplinaruntersuchung aufgrund eines Verschuldens, das eine Entlassung erfordert, noch nicht abgeschlossen ist, an Personen, deren Arbeitsverhältnis bei PTT aufgrund einer Entlassungsstrafe infolge der Disziplinaruntersuchung beendet wird, und.“ Diejenigen, die ihre Mission verlassen, bevor ihr Austrittsantrag genehmigt wurde, werden nicht an diejenigen gezahlt, deren Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen beendet wird. Die Regel „Es wird bezahlt …“ ist enthalten.

Im Rahmen des Übergangs zum Präsidialregierungssystem im Jahr 2018 und der Harmonisierung der Gesetzgebung mit diesem System wurden das 87. Element des Dekrets Nr. 703 und der 27. Artikel des Gesetzes Nr. 6475 mit dem Titel „Vertragspersonal“ abgeschafft; Mit der im Amtsblatt vom 11.04.2018 veröffentlichten Verordnung mit der Nummer 30388 wurden die Entscheidungen der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, vollständig aufgehoben.

Im ersten Absatz des 391. Elements mit der Überschrift „Vertragspersonal“ des Präsidialdekrets Nr. 4 über die Organisation von Institutionen und Organisationen, die den Ministerien, verbundenen, verbundenen Institutionen und anderen Institutionen und Organisationen angeschlossen sind, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30479 vom 15.07.2018, „PTT-Arbeiter“, wird gemäß der zusätzlichen 26. und zusätzlichen 27. Ausgabe des Dekrets vom 27.06.1989 mit der Nummer 375 beschäftigt.“ Regel ist enthalten.

Im ersten Absatz des Anhangs 27 des „Gesetzesdekrets Nr. 375“ mit der Überschrift „Beschäftigung von Vertragsarbeitern“ (Ergänzung: 02.07.2018 – KHK-703/178 Art.) Beamtengesetz Nr. 657 vom 14.7.1965 „Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit den in den Präsidialdekreten zur Organisation öffentlicher Einrichtungen und Organisationen, die keine Arbeitnehmer im Sinne von Abschnitt (A) des ersten Absatzes des 4. Elements beschäftigen, festgelegten Leistungen werden von erbracht Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Verwaltungsdienstvertrags beschäftigt sind, ungeachtet der Entscheidungen des Gesetzes Nr. 657 und anderer Gesetze über die Beschäftigung von Vertragsarbeitern. In diesem Zusammenhang sind für die Arbeitnehmer die Regel der Bildung und der Fremdsprachenkenntnisse erforderlich eingestellt zu werden, wenn dies aufgrund von Unternehmensdiensten und anderen Vorschriften erforderlich ist, ihrer Einstellung, Prüfungen und Ausnahmen, Vertragslaufzeit, Verfahren und Originalen, Auftrag, Befugnissen und Pflichten, Beendigung ihrer Verträge und anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung „Die Fragen werden durch die Vorschriften festgelegt von den Institutionen unter Einholung der Stellungnahme des Landesarbeitspräsidiums herauszugeben.“

Gemäß der oben genannten Verordnung, im ersten Absatz des 109. Elements mit der Überschrift „Vergütung“ der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.11.2019 und mit der Nummer 30953 heißt es: „Ruhestand, Invalidität, Tod“ „Der Arbeitnehmer, der seinen Job aus einem der Gründe kündigt, dass der Verwaltungsdienstvertrag am Ende des Zeitraums nicht verlängert wird, erhält auf Antrag eine Entschädigung.“ für jedes Jahr, in dem er/sie als Verwaltungsdienstvertrag bei PTT gearbeitet hat, im Rahmen der Methoden und Grundsätze der im Rahmen von Artikel 4 Absatz (B) des Beamtengesetzes Nr. 657 beschäftigten Personen.“ Regelung ist enthalten.

Im 7. Element der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, das durch den Beschluss des Ministerrats vom 06.06.1978 mit der Nummer 7/15754 in Kraft gesetzt wurde, basierend auf Absatz (B) des 4. Elements des Beamtengesetzes Nr. 657, das zum Zeitpunkt des Falles in Kraft war; „Ausländische Arbeitnehmer, die auf Vertragsbasis in ausländischen Organisationen öffentlicher Institutionen und Organisationen beschäftigt sind, und Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 40 (vierzig) Stunden beträgt (in Fällen, in denen sich der Bedarf an Lehrern aufgrund der im Ministerium festgelegten Norm ergibt). Die Anforderungen der nationalen Bildung können nicht durch die Anstellung festangestellter Lehrkräfte erfüllt werden, es gilt die 40-Stunden-Regel für Lehrkräfte, die auf Vertragsbasis angestellt werden müssen. Ausgenommen sind diejenigen, die mindestens zwei Jahre ununterbrochenen Dienst geleistet haben, ausgenommen Wehrdienst und Geburt;
a) (Geändert: 22.11.2010–2010/1169) Das Sozialversicherungs- und allgemeine Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510 sieht jederzeit die volle Erwerbsunfähigkeitsrente, Invaliditäts- oder Altersrente oder Kapitalzahlung vor.
b) Kündigung oder Nichtverlängerung des Vertrages, weil ihre Leistungen nicht mehr erforderlich sind,
c) Die betreffende Partei kündigt den Vertrag gemäß Anhang 6 Absatz 2,
c) die betroffene Person dadurch eine für die Beschäftigung erforderliche Qualifikation verliert,
d) Tod der betroffenen Person,
Für diejenigen, deren Dienstvertrag aufgrund einer der folgenden Situationen abgelaufen ist, kann auf der Grundlage des Titels der von ihnen ausgeübten Position derselbe oder ein ähnlicher Teamtitel in der Dienstklasse gemäß dem Beamtengesetz eingestellt werden, ein vergleichbarer Mitarbeiter Mit den gleichen Dienstjahren und dem gleichen Bildungsstatus wird eine Rente gemäß den Entscheidungen des Pensionsfondsgesetzes Nr. 5434 der Republik Türkei gewährt. Die Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird in Höhe des im Dienstvertrag angegebenen monatlichen Bruttopreises gezahlt am Tag des Ausscheidens für jedes volle Dienstjahr, sofern dieser den für das Dienstjahr maximal zu zahlenden Ruhestandsbonusbetrag nicht übersteigt. Für Zeiträume, die ein Jahr überschreiten, erfolgt die Zahlung zum Preis, der diesem Zeitraum entspricht, ausgehend vom für das gesamte Jahr berechneten Satz. …“ ist enthalten.
Im zweiten Absatz von Anhang 6 von Birebir Temeller mit der Überschrift „Kündigung der Vereinbarung“; „Das Personal kann den Vertrag einseitig auf eigenen Wunsch kündigen, sofern ihm dies einen Monat im Voraus mitgeteilt wird.“ Regel wurde aufgenommen.

RECHTLICHE BEWERTUNG:
Wenn der Fall aus der Perspektive des Regulierungsverfahrens geprüft wird, dessen Aufhebung beantragt wird;
Disput; Es ergibt sich daraus, ob dem Kläger, der seinen Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben hat, während er als Vertragsarbeiter bei Posta ve Telgraf A.Ş. gearbeitet hat, eine Entschädigung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden kann; Es wird geltend gemacht, dass dem Kläger keine Entschädigung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß dem ersten Absatz des 109. Elements der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, gezahlt wurde, wobei die unvollständige Verordnung dies tut Die Formulierung „diejenigen, die freiwillig ausscheiden/ausscheiden“ nicht in den besagten Absatz aufnehmen, wird für nichtig erklärt.

Im türkischen Staatsbedienstetensystem werden öffentliche Bedienstete, deren Tätigkeit in öffentlichen Institutionen und Organisationen aus verschiedenen Gründen beendet wurde, unter Bezeichnungen wie Abfindung, Abfindung am Ende des Arbeitsverhältnisses oder Ruhestandsprämie als Gegenleistung für ihre Vergangenheit mit Pauschalbeträgen ausgezahlt Dienstleistungen und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen Status, sofern die in den einschlägigen Rechtsvorschriften geforderten Bedingungen erfüllt sind.

In diesem Zusammenhang „Abfindung“ für Personal gemäß dem 14. Element des Arbeitsgesetzes Nr. 1475; Gemäß Absatz (B) des 4. Elements des Beamtengesetzes Nr. 657, mit dem 7. Element der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, das durch den Beschluss des Ministerrats vom 06. in Kraft gesetzt wurde 06/1978 und nummeriert 7/15754, „Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ für den Vertragsangestellten; Gemäß Artikel 89 des türkischen Rentenfondsgesetzes Nr. 5434 werden „Ruhestandsprämien“ an Beamte und andere Beamte gezahlt.

Bezüglich des aufgehobenen Artikels 27 des Postdienstgesetzes Nr. 6475, des zusätzlichen Artikels 27 des Gesetzesdekrets Nr. 375 und des Artikels 391 des Präsidialdekrets Nr. 4; Es ist vorgesehen, dass PTT-Arbeiter unabhängig von den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 657 und anderer Gesetze über die Beschäftigung von Vertragsarbeitern von Arbeitnehmern beschäftigt werden, die im Rahmen eines Verwaltungsdienstvertrags beschäftigt sind. Dabei werden die Ausbildung und Fremdsprachenkenntnisse sowie weitere Voraussetzungen berücksichtigt, die vom jeweiligen Arbeitnehmer verlangt werden müssen, seine Einstellung, Prüfungen und Ausnahmen, Vertragslaufzeit, Verfahren und Originale, Pflichten, Befugnisse und Pflichten, die Beendigung seines Arbeitsvertrags und sonstige Fragen im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis wird durch eine Verordnung bestimmt, die nach Einholung der Stellungnahme des Landesarbeitspräsidiums erlassen wird.

Mit der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.11.2019 mit der Nummer 30953; Die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten des bei PTT tätigen Verwaltungsdienstleistungsvertragsmitarbeiters sowie Fragen zu Einstellung, Ernennung, Zuweisung, Schulung, Beförderung, Beförderung, Positionswechsel, Disziplin, Urlaub, Entlassung, ob der Vertrag verlängert oder gekündigt werden soll , und andere Personalangelegenheiten werden detailliert dargelegt.

In der 109. Ausgabe der genannten Verordnung, die Gegenstand der Klage ist, werden die Methoden und die Grundlage für die Zahlung einer „Entschädigung“ an diejenigen geregelt, die die PTT verlassen; Mit dieser Regelung kann der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz aus einem der Gründe wie Ruhestand, Invalidität, Tod oder Nichtverlängerung des Vertrags am Ende des Zeitraums verlassen hat, auf Antrag einen Verwaltungsdienstvertrag bei PTT erhalten. im Rahmen der Methoden und Grundsätze der im Rahmen von Absatz (B) des 4. Elements des Beamtengesetzes Nr. 657 Beschäftigten. Es ist vorgesehen, dass für jedes Beschäftigungsjahr eine Entschädigung gezahlt wird.

Gemäß Absatz (B) des 4. Artikels des Gesetzes Nr. 657, in der 7. Ausgabe der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, die durch den Beschluss des Ministerrats vom 06.06. in Kraft gesetzt wurde 1978 mit der Nummer 7/15754 werden die dem Vertragsarbeiter zu zahlende Beendigungsentschädigung sowie die Etikette und die Grundlage für die Zahlung dieser Entschädigung im Einzelnen geregelt; Gemäß der betreffenden Verordnung ist die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt, wenn „die betreffende Person den Vertrag gemäß Anhang 6 Absatz 2 (mit einer Frist von einem Monat auf eigenen Wunsch) kündigt“ und sofern dies der Fall ist er hat mindestens 2 Dienstjahre absolviert.

Wenn man die oben genannten Gesetze und Erläuterungen zusammen betrachtet, unterliegen PTT-Arbeiter gemäß dem aufgehobenen Artikel 27 des Gesetzes Nr. 6475, dem zusätzlichen Artikel 27 des Gesetzesdekrets Nr. 375 und dem 391. Element des Präsidialdekrets Nr. 4 PTT-Arbeitern gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 657 und anderen werden im Rahmen eines Verwaltungsdienstvertrags beschäftigt, unabhängig von den gesetzlichen Entscheidungen bezüglich der Beschäftigung von Vertragsarbeitern; Die finanziellen und sozialen Rechte des betreffenden Arbeitnehmers sowie die Art und Grundlage seiner Beschäftigung werden durch die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst zur Beschäftigung in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation geregelt datiert vom 19.11.2019 und nummeriert 30953; Der 109. Artikel der genannten Verordnung, der Gegenstand der Klage ist, regelt die Art und Weise und Grundlage der Zahlung der Entschädigung/Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer, der den Arbeitsplatz kündigt; Es versteht sich, dass in dieser Regelung vorgesehen ist, dass dem ausscheidenden Arbeitnehmer auf Antrag für jedes Jahr, in dem er als Verwaltungsdienstvertrag bei der PTT gearbeitet hat, im Rahmen der Gepflogenheiten und Grundsätze von eine Entschädigung gezahlt wird diejenigen, die im Rahmen von Absatz (B) des 4. Elements des Beamtengesetzes Nr. 657 beschäftigt sind.

Dementsprechend erhält der Vertragsangestellte, der die PTT verlassen hat, gemäß dem 109. Element der Verordnung, das Gegenstand der Klage ist, den Vertragsangestellten, der die PTT verlassen hat, gemäß Absatz (B) des 4. Artikels der Gesetz Nr. Die Entschädigung/Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird im Rahmen der in Artikel 7 der Grundlagen der Beschäftigung von Arbeitnehmern festgelegten Methoden und Grundsätze gezahlt; In der 7. Ausgabe der genannten Grundlagen heißt es, dass die Fälle, in denen eine Abfindung gezahlt wird, durch Zählung ermittelt werden und die Modalitäten und Grundsätze der Abfindung im Einzelnen geregelt werden; Da jedoch festgestellt wurde, dass keine unvollständige Regelung (hinsichtlich derjenigen, die ihren Arbeitsplatz freiwillig aufgegeben haben) vorlag, wie die Klägerin behauptete, bestand in der betreffenden Regelung kein Widerspruch zu den übergeordneten Rechtsnormen und Gesetzen.

Wenn der Fall mit dem Antrag auf „Zahlung der dem Einzelprozess entzogenen finanziellen Rechte mit Rechtszinsen“ geprüft wird;

Wie oben ausführlich erläutert; Im 109. Element der Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.11.2019 mit der Nummer 30953, heißt es, dass es sich bei dem 4. Element um Zivilrecht handelt Das Bedienstetengesetz Nr. 657 (auf Anfrage) wird dem Arbeitnehmer ausgehändigt, der den Arbeitsplatz verlassen hat. Im Rahmen der Methoden und Grundsätze des Vertragsarbeiters, der im Rahmen von Absatz B) beschäftigt ist, ist eine Entschädigung vorgesehen Er wird für jedes Jahr, in dem er arbeitet, als Verwaltungsdienstvertrag bei PTT bezahlt.

Gemäß Absatz (B) des 4. Artikels des Gesetzes Nr. 657, in der 7. Ausgabe der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, die durch den Beschluss des Ministerrats vom 06.06. in Kraft gesetzt wurde 1978 und mit der Nummer 7/15754 wird die an den Vertragsarbeiter zu zahlende Kündigungsentschädigung festgelegt. Die Straßen und Fundamente des Geländes werden detailliert festgelegt. Gemäß der betreffenden Verordnung ist die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall geregelt, dass „die betreffende Person den Vertrag gemäß Absatz 2 des Zusatzartikels 6 kündigt (unter der Bedingung, dass sie dies einen Monat im Voraus mitteilen muss). (auf eigenen Wunsch)“ und vorausgesetzt, dass er/sie mindestens 2 Dienstjahre absolviert hat.

Im streitigen Vorfall; Der Kläger, der am 31.12.2013 seine Tätigkeit als Vertragsingenieur in der beklagten Geschäftsführung aufnahm, beantragte mit Antrag vom 20.10.2020 den Rücktritt von seinem Amt, nachdem seinem Antrag mit Genehmigung vom 27.10. stattgegeben wurde /2020 wurde er am 16.11.2020 aus dem Amt entlassen; Es wird davon ausgegangen, dass er am 12.11.2020 einen Antrag bei der beklagten Geschäftsführung gestellt und die Zahlung einer Abfindung gefordert hat.

Dementsprechend sollte gemäß Artikel 7 der Grundlagen der Beschäftigung von Vertragsarbeitern, auf den sich Artikel 109 der Verordnung bezieht, der Kläger sein, der sein Amt freiwillig und seinem Stil entsprechend niedergelegt hat und mehr als zwei Dienstjahre hinter sich hat Für die unter der beklagten Leitung geleistete Dienstzeit liegt keine Rechtmäßigkeit des Prozesses vom … und der Nummer … vor, der Gegenstand des auf der Gegenseite festgestellten Falles ist.

Da darüber hinaus festgestellt wurde, dass das betreffende Einzelverfahren rechtswidrig ist, muss der Betrag der entzogenen Entschädigung zusammen mit den gesetzlichen Zinsen an den Kläger gezahlt werden, die ab dem Datum der Antragstellung bei der Verwaltung (11.12.) anfallen /2020).

ENTSCHEIDUNGSERGEBNIS:
Aus den erläuterten Gründen;
1. Der Ausdruck „diejenigen, die freiwillig ausscheiden/zurücktreten“ im ersten Absatz des 109. Elements mit der Überschrift „Entschädigung“ der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über Vertragsarbeiter im Verwaltungsdienst, die in der Aktiengesellschaft der Post- und Telegraphenorganisation beschäftigt werden sollen vom 19.11.2019 mit der Nummer 30953. Mit Mehrheitsbeschluss ABLEHNEN SIE DEN FALL aufgrund des Antrags auf Aufhebung der unvollständigen Verordnung hinsichtlich ihres Fehlens.
2. Ablehnung des Antrags des Klägers auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Datum und . Durch Mehrheitsbeschluss wurde das Verfahren, auf das sich die Klage bezieht, aufgehoben und die Höhe der Entschädigung, die ihm aufgrund des Verfahrens entzogen wurde, zusammen mit den gesetzlichen Zinsen, die ab dem Datum der Antragstellung an die Geschäftsführung anfallen, an den Kläger ausgezahlt (12.11.2020),
3. Da der Fall zu einer teilweisen Stornierung/Annahme und teilweisen Ablehnung führte, sollten .-TL, was die Hälfte der gesamten .-TL-Prozesskosten des Klägers ausmacht, deren Einzelheiten unten aufgeführt sind, dem Kläger überlassen werden. und die andere Hälfte, .-TL, sollte der beklagten Geschäftsführung entnommen und dem Kläger ausgehändigt werden,
4. Gemäß dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Mindestpreistarif für Rechtsanwälte wird der für die Anhörungsarbeiten vorgesehene Anwaltspreis in Höhe von .-TL vom Kläger abgezogen und an die Geschäftsführung des Beklagten weitergegeben, und die Anwaltsgebühr in Höhe von .-TL beträgt der beklagten Geschäftsführung entnommen und dem Kläger ausgehändigt,
5. Der Restbetrag des Portovorschusses wird dem Kläger nach Rechtskraft der Entscheidung zurückerstattet,
6. Die Entscheidung wurde am 16.05.2023 getroffen, mit der Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach dem Bekanntgabedatum dieser Entscheidung Berufung beim Rat der staatlichen Verwaltungskammern einzulegen.

Beamte

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