Die Bedingungen für die Erfolgsbewertung der vertraglich vereinbarten mündlichen Lehrprüfung sind klar geworden

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschäftigung von Vertragslehrern wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der Verordnung; Die Erfolgspunktzahl der vertraglich vereinbarten mündlichen Lehrprüfung wird anhand von 50 Prozent der KPSS-Punktzahl und 50 Prozent der in der mündlichen Prüfung erzielten Punktzahl ermittelt.

 

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