Die Bedingungen für die Erfolgsbewertung der vertraglich vereinbarten mündlichen Lehrprüfung sind klar geworden
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschäftigung von Vertragslehrern wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der Verordnung; Die Erfolgspunktzahl der vertraglich vereinbarten mündlichen Lehrprüfung wird anhand von 50 Prozent der KPSS-Punktzahl und 50 Prozent der in der mündlichen Prüfung erzielten Punktzahl ermittelt.