Die Direktion für Migrationsmanagement wird 382 Mitarbeiter einstellen

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Vom Innenministerium, Direktion für Einwanderungsmanagement:

ANKÜNDIGUNG ZUR EINSTELLUNG VON STÄNDIGEN ARBEITSKRÄFTEN

In Übereinstimmung mit dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 und den Entscheidungen der Verordnung über die Methoden und Grundsätze, die bei der Rekrutierung von Arbeitskräften für öffentliche Einrichtungen und Organisationen anzuwenden sind, werden Arbeitskräfte über die türkische Arbeitsagentur (İŞKUR) für die unbefristeten Arbeitsstellen rekrutiert Die Verteilung ist in der folgenden Tabelle dargestellt und wird von unserer Präsidentschaft, der Provinzdirektion für Migrationsmanagement in Istanbul, eingesetzt.

Um sofort über die Ankündigungen informiert zu werden, können Sie unsere Android- und IOS-Anwendungen herunterladen und Benachrichtigungen aktivieren. .

A) BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

1-) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1- Türkischer Staatsbürger sein, vorausgesetzt, dass die Entscheidungen des Gesetzes Nr. 2527 über die Freiheit von Ausländern türkischer Herkunft, ihre Berufe und Künste in der Türkei auszuüben und in öffentlichen, privaten Einrichtungen oder am Arbeitsplatz beschäftigt zu werden, vertraulich bleiben,

2- Zum Zeitpunkt der Ankündigung über 18 Jahre alt sein,

3- Auch im Falle einer Begnadigung sind Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates, Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Funktionieren dieser Ordnung, Verbrechen gegen die Landesverteidigung, Verbrechen gegen Staatsgeheimnisse und Spionage, Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Fälschung, Misstrauen, betrügerische Insolvenz, nicht wegen Angebotsmanipulation, Manipulation der Ausführung einer Handlung, Geldwäsche aufgrund eines Fehlers oder Schmuggel verurteilt zu werden,

4- Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe keinen Militärdienst geleistet haben (obwohl dies geschehen ist, aufgeschoben oder von der Wehrpflicht befreit wurde),

5- Die öffentlichen Rechte dürfen nicht entzogen werden,

6- keine gesundheitlichen Probleme oder ähnliche Umstände haben, die ihn daran hindern könnten, seine Mission fortzusetzen,

7- Positives Ergebnis der Sicherheitsuntersuchung und/oder Archivrecherche,

8- Keine Alters-, Alters- oder Invalidenrente von einer Sozialversicherungseinrichtung beziehen,

9- Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe in der Provinz Istanbul wohnhaft sein,

10- Kandidaten, die das Recht auf Vorrang bei der Einstellung haben, müssen über Dokumente verfügen, aus denen ihr Prioritätsstatus hervorgeht, der im ersten Absatz des 5. Elements der Verordnung über den Stil und die Grundsätze, die bei der Einstellung von Personal für öffentliche Institutionen und Organisationen anzuwenden sind, festgelegt ist.

11- Die Probezeit der einzustellenden Arbeitnehmer beträgt maximal zwei Monate, und die Arbeitsverträge derjenigen, die innerhalb der Probezeit ausfallen, werden fristlos und ohne Entschädigung gekündigt.

12- In Anwesenheit eines Notars wird eine Auslosung unter den Hauptkandidaten und der gleichen Anzahl an Ersatzkandidaten durchgeführt, was dem 4 (vier)-fachen der Anzahl der offenen Stellen entspricht, basierend auf den von der türkischen Arbeitsagentur übermittelten Listen ( İŞKUR) für die Arbeitsteams, zu denen alle Bewerber gehören, die die Nachfragebedingungen erfüllen.

13- Bewerbungen werden nur für einen Titel eingereicht. Bewerbungen für mehr als einen Titel werden nicht akzeptiert.

14- Bewerbungen von Kandidaten, bei denen sich später herausstellt, dass sie die Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Präsidentschaft in jeder Phase des Bekanntgabe-/Prüfungsprozesses zurückgezogen. Gegen diejenigen, die unwahre Dokumente oder Erklärungen vorlegen, werden rechtliche Schritte eingeleitet, wenn Beschäftigungsprozesse durchgeführt wurden, werden diese Prozesse annulliert, und wenn ihnen von der Geschäftsführung eine Gebühr gezahlt wurde, wird diese Gebühr mit gesetzlichen Zinsen vergütet.

B) ANTRAGSFORMULAR, ORT UND DATUM

Bewerbungen werden online über die türkische Arbeitsagentur (İŞKUR) (esube.iskur.gov.tr) zwischen dem 22.04.2024 und dem 26.04.2024 eingereicht. Bewerbungen, die persönlich, per Post oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

C) AUSZEICHNUNGSVERFAHREN

Die Auslosung der Kandidaten auf der von der türkischen Arbeitsagentur (İŞKUR) übermittelten Liste findet am 08.05.2024 um 10:30 Uhr im Versammlungssaal der Istanbuler Provinzdirektion für Einwanderungsmanagement (Hırka-i Şerif Mahallesi Adnan Menderes Bulvarı Nr : 64 Fatih Es wird in Anwesenheit eines Notars in /Istanbul abgehalten. Sollte sich dieser festgelegte Termin ändern, wird der neue Ziehungstermin auf der Website der Direktion für Migrationsmanagement bekannt gegeben. Unter allen Bewerbern werden die Haupt- und die gleiche Anzahl an Ersatzkandidaten, das Vierfache der Anzahl der offenen Stellen, per Losverfahren ermittelt. Die ausgewählten Kandidaten werden auf der Website der Direktion für Migrationsmanagement (www.goc.gov.tr) bekannt gegeben und es erfolgt keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung der Kandidaten. Zur mündlichen Prüfung werden Kandidaten zugelassen, die durch das Losverfahren ermittelt werden und die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Die Bewerber haben die Möglichkeit, an der Verlosung teilzunehmen, die in Anwesenheit eines Notars stattfindet.

C) DOKUMENTENLIEFERVERFAHREN

Die von den durch die Auslosung als Haupt- und Reservekandidaten ermittelten Kandidaten anzufordernden Dokumente sowie Ort und Datum der Zustellung der Dokumente werden auf der Website unserer Präsidentschaft (www.goc.gov) bekannt gegeben .tr).

D) MÜNDLICHE UND PRAKTISCHE PRÜFUNGSVERFAHREN

1) Der Prüfungsort und die Prüfungstermine der Kandidaten, bei denen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen festgestellt wird, dass sie die festgelegten Regeln erfüllen, und die berechtigt sind, die mündliche und praktische Prüfung abzulegen, werden auf der Website des Directorate of Immigration Management (www.goc) bekannt gegeben .gov.tr). Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an die Kandidaten erfolgt nicht.

2) Die mündliche Prüfung wird durchgeführt, um die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Kandidaten in ihrem Tätigkeitsbereich sowie die von ihnen zu verantwortenden beruflichen Kompetenzen zu messen, und wird in Übereinstimmung mit ihrem Bildungsniveau durchgeführt.

3) Die praktische Prüfung wird für das Fahrteam abgehalten und die praktische Prüfung wird am Fahrzeug abgehalten, um die Fahrfähigkeiten, Fahrfähigkeiten und Kenntnisse des Fahrerberufs der Kandidaten zu messen.

4) Um in der Bewerbungsprüfung erfolgreich zu sein, muss das arithmetische Mittel der erzielten Punkte aus 100 vollen Punkten mindestens 60 Punkte betragen. Alle Kandidaten, die die praktische Prüfung erfolgreich bestehen, werden zur mündlichen Prüfung eingeladen.

5) Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird auf der Grundlage des arithmetischen Mittels der von den Leitern und Mitgliedern des Prüfungsausschusses vergebenen Ergebnisse ermittelt. In der mündlichen Prüfung werden alle Kandidaten mit 100 (einhundert) vollen Punkten bewertet. Die angegebene Punktzahl wird als Grundpunktzahl und Erfolgsranking des Kandidaten für die Ernennung herangezogen. Um in der mündlichen Prüfung erfolgreich zu sein, müssen mindestens 60 (sechzig) Punkte erreicht werden.

Bei Gleichheit der Erfolgspunkte bzw. Basierend auf dem Bildungsniveau des Bewerbers zum Zeitpunkt der Bewerbung wird die Erfolgsbewertung ausgehend von der Höchstpunktzahl ermittelt, wobei diejenigen bevorzugt werden, die über einen Hochschulabschluss verfügen, bzw. bei gleichem Bildungsniveau diejenigen mit Hochschulabschluss eine höhere Abschlussnote.

Der Prüfungsausschuss bestimmt die Hauptkandidaten und die gleiche Anzahl an Reservekandidaten wie die Anzahl der angekündigten Teams, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten Erfolgspunktzahl.

6) Kandidaten, die als Haupt- und Ersatzkandidat die mündlichen und praktischen Prüfungen erfolgreich abgelegt haben; Obwohl jeder Kandidat seine eigenen Ergebnisse sehen kann, werden diese auf der Website der Direktion für Migrationsmanagement (www.goc.gov.tr) bekannt gegeben und es erfolgt keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung an die Kandidaten. Kandidaten, die zur mündlichen und praktischen Prüfung berechtigt sind, die Prüfung jedoch nicht zum angekündigten Prüfungstermin ablegen, verlieren ihren Prüfungsanspruch.

E) Einspruch gegen Prüfungsergebnisse

Kandidaten können innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Bekanntgabe der mündlichen und praktischen Prüfungsergebnisse beim Prüfungsrat Einspruch einlegen. Über die erhobenen Einsprüche entscheidet der Prüfungsausschuss innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eingang beim Prüfungsausschuss. Die endgültige Entscheidung wird dem Einsprechenden schriftlich mitgeteilt. Petitionen ohne TR-ID-Nummer, Vor- und Nachname, Unterschrift und Adresse, per Fax oder E-Mail eingereichte Einsprüche sowie nach Ablauf der Frist eingereichte Einsprüche werden nicht berücksichtigt.

F) BESTELLUNGSVERFAHREN

1) Kandidaten, die für eine Ernennung in Frage kommen, müssen die von der Direktion für Einwanderungsverwaltung angeforderten Dokumente bis zu dem später festzulegenden Datum persönlich oder per Post einreichen.

2) Die Ernennten müssen ihre Mission innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Bekanntgabe der Ernennungsgenehmigung antreten.

3) Diejenigen, die ihr Recht auf Ernennung aufgeben, und diejenigen, von denen angenommen wird, dass sie die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht ernannt. Die Ernennungen derjenigen, die ernannt wurden und ihre Mission nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Bekanntgabe der Ernennungsgenehmigung ohne rechtlichen Grund antreten, werden annulliert. Die Verträge der Beschäftigten werden gekündigt, wenn sich später herausstellt, dass sie die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllen.

4) Für eingestellte und mit der Arbeit beginnende Mitarbeiter gilt eine zweimonatige Probezeit. Der Arbeitsvertrag von Arbeitnehmern, die am Ende der Probezeit ausfallen, wird ohne Kündigungsfrist und ohne Entschädigung gekündigt.

5) Aus den Reserven können, entsprechend der Reihenfolge in der Erfolgsliste, Berufungen an die Mannschaften vorgenommen werden, die aufgrund der Nichternennung aus den oben genannten Gründen, der Absage von Ernennungen, des Todes oder der Vertragsbeendigung vakant oder frei geworden sind, bis zum Ankündigung des nächsten Tests, der für dieselben Teams durchgeführt werden soll, jedoch nicht länger als ein Jahr ab dem Datum, an dem der Erfolgsauftrag rechtskräftig wird. Andere als diese können keine Rechte geltend machen.

G) SONSTIGE ANGELEGENHEITEN

1) Es wird davon ausgegangen, dass die Bewerber die Schichtarbeitsregelung akzeptiert haben und es sollte kein Hindernis für die Schichtarbeit geben.

2) Die Prüfungen derjenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie während der Bewerbung und des Verfahrens falsche Angaben gemacht haben, werden als ungültig erachtet und ihre Termine werden nicht vergeben, und selbst wenn ihre Termine vergeben werden, werden sie abgesagt. Gegen diese Personen wird eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht, um die entsprechenden Entscheidungen des türkischen Strafgesetzbuchs umzusetzen.

3) Informationen, die den Kandidaten in allen Phasen dieser Prüfung, von der Bewerbung bis zur Einstellung, zur Verfügung gestellt werden müssen, und die Ergebnisse der mündlichen Prüfung werden auf der Website der Präsidentschaft (www.goc.gov.tr) so bekannt gegeben, dass Jeder Kandidat kann seine eigenen Ergebnisse sehen.

KONTAKTINFORMATIONEN:

Adresse: Direktion für Migrationsmanagement

Çamlıca Mahallesi 122. Caddesi Nr.: 4

06370 Yenimahalle / ANKARA

Telefon: 0312 422 0832

3538/1-1

Beamte

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