Die Frau, die emotionale Gewalt gegen ihren übergewichtigen Ehemann verübt hat, muss eine Entschädigung zahlen

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Der in Ankara lebende Ehemann namens MSA reichte 2019 über seinen Anwalt Aykut Özdemir die Scheidung gegen seine Frau V.A. ein. Die Klägerin MSA behauptete in ihrer Klageschrift, dass ihr Ehemann sie insbesondere unter Berufung auf ihr Gewicht „emotionaler Gewalt ausgesetzt“ habe und diese auch in sexuelle Abneigung umwandelte.

Mit der Begründung, dass seine Frau, die ihm trotz des gleichen Preises die finanzielle Last des Hauses überließ, kein Interesse an dem Haus habe, forderte der Ehemann von seiner Frau jeweils 30.000 Lira als materielle und moralische Entschädigung, abgesehen von der Scheidung.

Gleichzeitig reichte die Frau auch eine „Gegenklage“ gegen MSA ein. Die Frau erklärte, dass sie in Kenntnis der körperlichen Merkmale ihres Mannes geheiratet habe und dass Demütigung, emotionale Gewalt und die Nichtbeteiligung an den Kosten für das Haus nicht in Frage kämen. Sie erklärte, dass ihr Mann ohne ihr Wissen einen Kredit aufgenommen habe, den sie zahlen müsse Sie musste ihre Schulden begleichen und ihr Frieden wurde durch die Androhung einer Zwangsvollstreckung gestört.

Die Frau bemerkte, dass ihr Mann oft zum Ausdruck brachte, dass er sie nicht liebte, und 70.000 Lira materielle Entschädigung und 100.000 Lira immateriellen Schadensersatz verlangte.

Das Gericht befand die Dame für ungerecht

Das 7. Familiengericht von Ankara entschied, die Parteien scheiden zu lassen und befand die Frau für ungerecht.

In der begründeten Entscheidung des Gerichts wurde festgestellt, dass die Frau nach den im Prozess gesammelten Beweisen und Zeugenaussagen schuld sei, weil sie wegen ihres Übergewichts abfällige Worte gegenüber ihrem Ehemann verwendet habe, Diät- und Sportprogramme durchgeführt habe und Geschlechtsverkehr vermeiden.

In der Entscheidung, in der festgestellt wurde, dass es keine konkreten Beweise und Zeugenaussagen hinsichtlich der Gewalt der Frau durch ihren Ehemann und ihrer sonstigen Argumente gebe, wurde Folgendes festgestellt:

„Im konkreten Fall wird davon ausgegangen, dass der Ehemann aus Gründen einer glücklichen Beziehung geheiratet hat und die Ehe durch völliges Verschulden der Ehefrau gescheitert ist. Aus diesem Grund wurden die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Parteien bewertet und eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Lira wurden zugunsten des Ehemannes zuerkannt. Bei der Bewertung der Handlungen, die zur Scheidung führten, stellte das Verhalten der Ehefrau einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte des Ehemannes dar, 5.000 Lira wurde ein immaterieller Schadensersatz zugesprochen.“

Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts führte die Berufungsprüfung der Entscheidung durch, die vom Berufungsgericht für rechtmäßig befunden wurde. Die Kammer stimmte auch der Entscheidung des 7. Familiengerichts Ankara zu.

Beamte

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