Die HDP hat sich nicht verbal verteidigt … Das Verfassungsgericht hat entschieden

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Die Generalversammlung des Verfassungsgerichts hat entschieden, dass das Falldokument dem Berichterstatter zur Vorbereitung des Berichts über die Stiftung übergeben werden sollte, nachdem die Partei in dem Fall, in dem die Schließung der Demokratischen Partei der Völker gefordert wurde, keine mündliche Verteidigung geleistet hatte ( HDP).

Das Verfahren in der beim Verfassungsgericht eingereichten Klage des Obersten Berufungsgerichts der Generalstaatsanwaltschaft, mit der die Schließung der HDP gefordert wird, dauert an. In diesem Zusammenhang wurde eine mündliche Verteidigung durch HDP-Funktionäre am 14. März während des Hauptverhandlungsverfahrens beschlossen, das mit der Annahme der Anklageschrift am 21. Juni 2021 begann.

Auf Antrag der Partei wurde die mündliche Verteidigung der HDP auf den 11. April mit Nachfrist verschoben; Der Antrag der Partei, den Schließungsprozess nach den Präsidentschaftswahlen am 14. Mai und den Parlamentswahlen der 28. Periode zu verlassen, wurde abgelehnt.

Die HDP, die heute um 10.00 Uhr vor dem Verfassungsgericht eine mündliche Verteidigung halten sollte, reichte beim Obersten Gerichtshof einen Antrag ein, am Donnerstag, den 6. April, keine mündliche Verteidigung zu halten, und heute kam niemand aus der Partei zur Verteidigung.

Der Vorstand, der die in der Petition der Partei genannten Punkte nicht für angemessen hielt, beschloss, das Dokument dem Berichterstatter des Verfassungsgerichts zu übergeben, um den Bericht auf der Grundlage des Falls vorzubereiten.

Nachdem der zu erstellende Bericht an die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs verteilt wurde, wird der Vorsitzende Zühtü Arslan einen Termin für die Sitzung festlegen und der Antrag auf Schließung wird zur Diskussion gestellt.

Von der Delegation des Obersten Gerichtshofs wird erwartet, dass sie jeden Tag ohne Unterbrechung zu einem Gericht kommt und ihre Arbeit fortsetzt, bis die Entscheidung getroffen ist.

– Beschlüsse können mit Stimmenmehrheit von 10 von 15 Mitgliedern gefasst werden

Der Bericht des Berichterstatters ist für die Delegation des Verfassungsgerichts nicht bindend.

Über das Einstellungsverfahren gegen die HDP entscheidet der Verfassungsgerichtsausschuss, bestehend aus 15 Personen.

Durch die Stimmen von 10 der 15 Mitglieder, die eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder haben, kann beschlossen werden, dass die Partei aufgrund der im 69. Punkt der Satzung aufgeführten Umstände aufgelöst oder die Partei aufgelöst wird je nach Belastung durch die betreffenden Handlungen teilweise oder vollständig von staatlicher Beihilfe ausgeschlossen werden.

Offiziere

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