Die im Jahr 2024 anzuwendenden Einkommensteuerklassen sind klar

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Die allgemeine Einkommensteuererklärung mit der Seriennummer 324 wurde im 2. Amtsblatt vom 30. Dezember 2023 veröffentlicht. Mit dieser Erklärung wurden die im Jahr 2024 anzuwendenden Einkommensteuerklassen festgelegt.

Die im Jahr 2024 auf die Preise anzuwendenden Einkommensteuerklassen werden wie folgt aussehen:

„(3) Der auf der Besteuerung von einkommensteuerpflichtigen Einkünften gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 193 basierende Tarif wurde wie folgt festgelegt und ist bei der Besteuerung von Einkünften im Kalenderjahr 2024 anzuwenden.
für 110.000 TLbis zu 15%
von 230.000 TL16.500 TL für 110.000 TL, der Selbstbehalt beträgt 20 %
von 580.000 TL40.500 TL für 230.000 TL (40.500 TL für 230.000 TL von 870.000 TL Lohneinkommen), Selbstbeteiligung 27 %
von 3.000.000 TL135.000 TL für 580.000 TL (213.300 TL für 870.000 TL von 3.000.000 TL Lohneinkommen), Überschuss 35 %
„982.000 TL für 3.000.000 TL von mehr als 3.000.000 TL (958.800 TL für 3.000.000 TL von mehr als 3.000.000 TL Lohneinkommen), der Überschuss beträgt 40 %“

Die Behindertenrabattpreise betragen wie folgt:

– 6.900 TL für Menschen mit Behinderung ersten Grades,
– 4.000 TL für Menschen mit Behinderung zweiten Grades,
– 1.700 TL für Menschen mit Behinderung dritten Grades,

Hier finden Sie die in der 2. Ausgabe des Amtsblatts vom 30. Dezember 2023 veröffentlichte Erklärung

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Beamte

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