Die jährliche Einkommensteuererklärungsfrist hat begonnen

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Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen für die im letzten Jahr erhaltenen Vorteile hat begonnen.

Gemäß der Ankündigung auf der Website der Revenue Management Presidency (GİB) werden kommerzielle Zinsen, landwirtschaftliche Vorteile, Selbständigenvorteile, Preiseinkommen, Immobilienkapitaleinkommen (Mieteinnahmen), Wertpapierkapitaleinkommen und andere Vorteile und Einkommen durch Real erzielt natürliche Personen im Jahr 2022 (Jahreseinkommensteuererklärungen für Kapitalgewinne und Nebengewinne werden bis zum 31. März eingereicht.

Erklärungen, die von Steuerzahlern einzureichen sind, die eine Haftungsaufzeichnung mit dem Prestige des Datums der Gehirnerschütterung an Orten haben, die aufgrund der Erdbeben vom 6. Februar als zwingende Gründe erklärt wurden, sowie von Fachleuten, die in den Geltungsbereich des zwingenden Grundes fallen, und Steuerzahler außerhalb der Orte, an denen der Zwangsgrund mittig mit dem Prestige des Erdbebendatums erklärt wird, sind bis zum 15.08.2023 abzugeben und die aufgrund dieser Erklärungen abzuführenden Steuern können bis zum 31.08.2023 entrichtet werden.

Steuerzahler, die sich im Bereich höherer Gewalt befinden, können zahlen, indem sie ihre Steuererklärung vor diesen Daten einreichen.

Einkommensteuerpflichtige, die aufgrund ihrer gewerblichen, landwirtschaftlichen und freiberuflichen Tätigkeit nach dem realen Verfahren besteuert werden, reichen ihre jährliche Einkommensteuererklärung elektronisch ein.

Steuerzahler, deren Einkünfte nur aus Preiseinnahmen, Mieteinnahmen, Einkünften aus Wertpapieren oder einem oder mehreren anderen Zinsen und Einkünften bestehen, können ihre jährlichen Einkommensteuererklärungen einreichen, ohne zum Finanzamt zu gehen, und zwar über das vorbereitete Erklärungssystem, das seit 1999 besteht vorher für sie vorbereitet.

Die anfallende Einkommensteuer auf die abzugebenden jährlichen Einkommensteuererklärungen für die im Jahr 2022 erzielten Einkünfte wird in zwei gleichen Raten im März und Juli 2023 abgeführt. Die erste Rate muss zusammen mit der Stempelsteuer bis zum 31. März und die zweite bis zum 31. Juli bezahlt werden.

Steuerzahler können ihre Steuern über das Interaktive Finanzamt und die tragbare GİB-Anwendung von den Kreditkarten der abgeglichenen Banken und von den Bankkarten oder Bankkonten der abgeglichenen Banken, von den Kreditkarten, Debitkarten und anderen Zahlungsverfahren der im Ausland tätige Banken, aus den Filialen der versöhnten Banken, alternative Zahlungswege (Internetbanking, Telefonbanking, Portable Banking), PTT-Arbeitsplätze, alle Finanzämter.

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