Die Kfz-Steuer 2024 wurde im Amtsblatt veröffentlicht

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Die allgemeine Kfz-Steuermitteilung mit der Seriennummer 56 wurde in der 2. Duplikatausgabe des Amtsblatts vom 30. Dezember 2023 veröffentlicht

Als Zweck der veröffentlichten Bekanntmachung wurde die Festlegung und Bekanntgabe der ab dem 1.1.2024 anzuwendenden Kraftfahrzeugsteuerbeträge angekündigt.

Im zweiten Absatz des 10. Elements des Einkommensteuergesetzes Nr. 197 heißt es: „Mit Wirkung vom Beginn jedes Kalenderjahres werden die im Vorjahr angewandten Fahrzeugwerte und Steuermaßnahmen um den ermittelten und bekannt gegebenen Neubewertungssatz erhöht.“ gemäß den Entscheidungen des Steuermethodengesetzes für dieses Jahr.“ Entscheidung liegt bei.

Der Neubewertungssatz für 2023 wurde auf 58,46 % (achtundfünfzig Komma sechsundvierzig) festgelegt und mit der Allgemeinen Erklärung zum Gesetz zur Steuermethodik (laufende Nummer: 554) bekannt gegeben, die im Amtsblatt vom 25.11.2023 mit der Nummer 32380 veröffentlicht wurde .

Demnach wurde zum 1.1.2024 der Tarif für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen neu festgelegt und um 58,46 Prozent erhöht.

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Hier sind die Kfz-Steuern für 2024

Beamte

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