Die Public Oversight, Accounting and Auditing Standards Authority wird 18 Assistenzexperten einstellen

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Von der Public Oversight, Accounting and Auditing Standards Authority:

ANKÜNDIGUNG DER ÖFFENTLICHEN ABSCHLUSSPRÜFUNG, RECHNUNGSLEGUNG UND PRÜFUNGSSTANDARDS DER BEHÖRDEN-ASSISTENTEN-EXPERTEN-EINGANGSPRÜFUNG

Für die Auswahl von Personalkandidaten für insgesamt 18 Personen werden 13 Assistenzexperten in der Provinz Ankara und 5 Assistenzexperten in der Provinz Istanbul unter Berücksichtigung ihres Erfolgsstatus den Assistenzexpertenteams 9. Grades zugewiesen in der Klasse „General Management Services“ der Public Supervision, Accounting and Auditing Standards Authority. Es wird eine Aufnahmeprüfung geben.

Für 18 Assistenzspezialistenteams (allgemeiner Bereich); Absolventinnen und Absolventen der Fakultäten Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften sowie Handelswissenschaften an Universitäten, die eine mindestens vierjährige Grundausbildung anbieten, oder an Bildungseinrichtungen im In- oder Ausland, deren Gleichwertigkeit anerkannt wird vom Council of Higher Education müssen als Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfung erfolgreich sein. Diejenigen, die als Assistenzexperten eingestellt werden. Die Kandidaten treffen ihre Wahl entsprechend der Provinz, in der sie dienen möchten.

I) ANMELDUNGSREGELN FÜR DIE PRÜFUNG:

Kandidaten, die sich für die Prüfung bewerben;

1- Es muss den allgemeinen Regeln in Artikel 48 Absatz 1 Unterabsatz (A) des Beamtengesetzes Nr. 657 entsprechen.

2- Absolvent einer der oben genannten Hochschuleinrichtungen oder Fachbereiche,

3- Aus den Auswahlprüfungen für öffentliche Angestellte (KPSS Gruppe A), die von ÖSYM in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt wurden;

Zu den Kandidaten, die sich für das Assistenzspezialistenteam (allgemeiner Bereich) beworben haben, gehören KPSS P1, KPSS P17, KPSS P18, KPSS P22, KPSS P23, KPSS P25, KPSS P26, KPSS P27, KPSS P28, KPSS P44, KPSS P45, KPSS P46, KPSS P47 und Vorausgesetzt, dass Sie bei einem der KPSS P48-Bewertungstypen eine Punktzahl von 80 oder mehr erhalten haben,

-260 Personen mit der höchsten Punktzahl unter denjenigen, die sich für die Provinz Ankara beworben haben,

-100 Personen mit der höchsten Punktzahl unter denjenigen, die sich für die Provinz Istanbul beworben haben,

(Kandidaten mit den gleichen Ergebnissen wie die letztplatzierten Kandidaten werden ebenfalls zur Prüfung zugelassen.)

4- Am 1. Januar des Jahres, in dem die Aufnahmeprüfung stattfindet, das Alter von 35 Jahren noch nicht erreicht haben (geboren am oder nach dem 1.1.1989),

5- Es sollte keine Probleme bei der kontinuierlichen Erfüllung seiner Mission geben.

II) Art und Datum des Antrags:

Die Aufnahmeprüfung besteht aus zwei Phasen: schriftlich und mündlich.

Prüfungsanmeldungen beginnen am 02.04.2024 und enden am 14.04.2024 um 23.59 Uhr.

Anträge für E-Government werden über die Public Oversight, Accounting and Auditing Standards Authority – Vocational Gate Public Recruitment and Vocational Gate https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr ​​gestellt, und Anträge, die nicht den in der Bekanntmachung genannten Bedingungen entsprechen und Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingehen, werden nicht berücksichtigt. .

III) DATUM UND ORT DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG:

Der schriftliche Teil der Aufnahmeprüfung findet vom 11. bis 12.05.2024 in Ankara statt.

Kandidaten, die zur Teilnahme am schriftlichen Teil der Aufnahmeprüfung berechtigt sind, werden auf der Website der Institution „www.kgk.gov.tr“ bekannt gegeben. Kandidaten können die Informationen zum Prüfungsort und zur Adresse mindestens 10 Tage vor der schriftlichen Prüfung über das Vocational Gateway einsehen.

Kandidaten, die für die Prüfung geeignet sind, erhalten den Ausdruck „Bewerbungsinformationen“ über das Profession Gateway. Während der Prüfung müssen sie zusammen mit diesem ausgedruckten Dokument ihren Personalausweis mit ihrer TR-ID-Nummer, TR-ID-Karte, Führerschein oder Reisepass zur Identifizierung mit sich führen.

Wenn sich der Ort und/oder das Datum der Prüfung ändert, wird die Situation auf der Website der Institution bekannt gegeben. Darüber hinaus kann dieser Status auch auf der Occupation Gate-Plattform eingesehen werden. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Mitteilungsentscheidung.

IV) SCHRIFTLICHES PRÜFFORMAT UND WETTEN:

Der schriftliche Teil der Aufnahmeprüfung Fachassistent:

1- Wirtschaft und Betriebswirtschaft: (Mikro- und Makroökonomie, internationale Wirtschaft, Geld und Bankwesen, türkische Wirtschaft, Entwicklungsökonomie, Statistik und Ökonometrie [allgemeine Informationen], Betriebswirtschaft, Unternehmensfinanzierung),

2- Finanzen: (Finanztheorie, öffentliche Finanzen, Steuerpolitik, Haushalt, Steuerrecht und türkisches Steuersystem),

3- Recht: (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Schuldrecht, Zivilrecht [Präambel – Personenrecht – Eigentumsrecht], Handelsrecht [Präambel – Handelsunternehmen – Handelsgesellschaften – wertvolle Dokumente], Strafrecht [allgemeine Bestimmungen ] ),

4- Buchhaltung: (allgemeine Buchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzanalyse, allgemeine Mathematik und kaufmännisches Rechnungswesen) wird im klassischen Prüfungsformat und in insgesamt vier Sitzungen, zwei Sitzungen am Vormittag und eine am Nachmittag, am 11 -12.05.2024.

Darüber hinaus kann die schriftliche Prüfung auch Fragen umfassen, die auf die Diskussion, Bewertung, Interpretation und Analyse von wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Fragestellungen abzielen.

Die oben genannten Wetten bestimmen den allgemeinen Rahmen der schriftlichen Prüfung und bedeuten nicht, dass Fragen zu allen Themen in jedem Wettsatz gestellt werden.

V) SCHRIFTLICHE PRÜFUNGSBEWERTUNG:

Die schriftliche Prüfung wird mit 100 vollen Punkten bewertet. Um bei der Prüfung als bestanden zu gelten, muss der arithmetische Durchschnitt der Noten aller Prüfungswetten 70 oder mehr betragen.

Zur mündlichen Prüfung werden Kandidaten einberufen, die in der schriftlichen Prüfung mindestens 70 Punkte, beginnend bei der Höchstpunktzahl, bis zum Vierfachen der Anzahl der einzuteilenden Teams erreichen. Das Erzielen einer Punktzahl von 70 oder mehr in der schriftlichen Prüfung bedeutet daher nicht, dass der Kandidat definitiv zur mündlichen Prüfung eingeladen wird. Darüber hinaus werden auch Kandidaten zur mündlichen Prüfung eingeladen, die die gleiche Punktzahl wie der letzte Kandidat erhalten.

Wer die schriftliche Prüfung nicht besteht, wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Ort und Datum der mündlichen Prüfung werden auf der Website „http://www.kgk.gov.tr“ bekannt gegeben. Darüber hinaus können Kandidaten über das Vocational Gateway Informationen zu ihren Prüfungen einsehen.

VI) THEORETISCHE PRÜFUNG UND IHRE BEWERTUNG:

Kandidaten für mündliche Prüfungen;

– Kenntnisstand bezüglich der Prüfungsthemen,

– Ein Thema verstehen und zusammenfassen, verbale Fähigkeiten und Denkvermögen,

– Seine/ihre Verdienste, Darstellungsfähigkeit, Angemessenheit des Verhaltens und der Reaktionen auf den Beruf,

– Selbstvertrauen, Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit,

– Allgemeine Fähigkeiten und allgemeine Kultur,

– Offenheit gegenüber wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen,

Dabei wird jeder Aspekt bewertet und jedem von ihnen unterschiedliche Punkte zugewiesen.

Um in der mündlichen Prüfung als erfolgreich gewertet zu werden, muss das arithmetische Mittel der von der Kommissionsleitung und den Mitgliedern vergebenen Punkte aus 100 vollen Punkten mindestens 70 betragen.

Die Punktzahl der Aufnahmeprüfung ist das arithmetische Mittel der mündlichen und schriftlichen Prüfungsergebnisse der Kandidaten, die die mündliche Prüfung erfolgreich bestanden haben.

Wenn die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung der Kandidaten gleich sind, erhält der Kandidat die höhere schriftliche Punktzahl. Wenn auch die schriftliche Punktzahl gleich ist, erhält der Kandidat mit der höheren KPSS-Punktzahl Vorrang.

VII) Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses und Einspruch:

Ausgehend von dem Kandidaten mit der höchsten Erfolgspunktzahl bestimmt der Prüfungsausschuss die Hauptkandidaten, so viele wie in der Ankündigung der Aufnahmeprüfung angegebene Assistenzexpertenteams vorhanden sind. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen werden auch Ersatzkandidatinnen und -kandidatInnen durch den Prüfungsausschuss benannt, sofern sie nicht mehr als die Hälfte der in der Zulassungsausschreibung genannten Zahl von Hilfsgutachterteams ausmachen.

Die Namen der Haupt- und Ersatzprüfungssieger werden bekannt gegeben, indem sie an geeigneten Stellen in der Institution aufgehängt und auf der Website „http://www.kgk.gov.tr“ veröffentlicht werden. Kandidaten können auch Informationen zu ihren Prüfungen über das Vocational Gateway einsehen.

Darüber hinaus werden die Kandidaten auf der Haupt- und Reserveliste schriftlich über die Ergebnisse informiert.

Gegen schriftliche und mündliche Prüfungsergebnisse kann innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse schriftlich Einspruch bei der Public Oversight, Accounting and Auditing Standards Authority eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Einspruch spätestens innerhalb von fünf Werktagen vom Prüfungsausschuss beurteilt und das Ergebnis der zuständigen Person mitgeteilt.

VIII) WEITERE THEMEN:

a) Kandidaten müssen ihre Prüfungsunterlagen sowie ihren Personalausweis, TR-Ausweis, Führerschein oder Reisepass mit ihrer TR-Ausweisnummer zur Identifizierung während der Prüfung bei sich haben.

b) Bei denjenigen, die die Prüfung bestehen und bei denen festgestellt wird, dass sie falsche Angaben gemacht haben, werden ihre Prüfungen als ungültig erklärt und ihre Ernennungen werden nicht vergeben. Auch wenn ihre Termine in dieser Form erfolgen, werden ihre Termine abgesagt und sie können keine Rechte geltend machen.

c) Zur Umsetzung der einschlägigen Entscheidungen des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 wird bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eine Strafanzeige gegen Personen eingereicht, bei denen festgestellt wird, dass sie unwahre Angaben gemacht oder Dokumente vorgelegt haben.

d) Damit die Bewerbungen von Bewerbern, die einen Abschluss in anderen als den Sonderfachbereichen oder gleichwertigen Fachbereichen ausländischer Universitäten erworben haben, berücksichtigt werden können, müssen sie das entsprechende Dokument im Feld „Äquivalenzdokument“ unter „Ihre anderen“ hochladen Dokumente“ während des E-Government-Antrags, damit Ihre Anträge bewertet werden können.

Es wird angekündigt. 3130/1-1

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