Diyanet kündigte die Einstellung von 7.800 Arbeitskräften an

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Gemäß den Ergebnissen der theologischen Prüfung für die vakanten Stellen in der Provinzorganisation unserer Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten werden ein 4-D-Vertragslehrer für Korankurse, ein Imam-Hatip und ein Muezzin-Treuhänder eingestellt. Informationen zu offenen Stellen finden Sie in den folgenden Tabellen.


Die Gehälter finden Sie im ausgeschriebenen Titel


BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
1. Um die in Unterabsatz (A) des 48. Artikels des Beamtengesetzes Nr. 657 genannten allgemeinen Regeln anzuwenden,
2. Die gemeinsame Qualifikationsregel in die Verordnung zur Ernennung und Versetzung des Präsidenten für religiöse Angelegenheiten aufzunehmen,
3. Ab dem letzten Tag der Antragstellung den in der Tabelle gemäß den Titelclustern angegebenen Inkassostatus zu haben,
4. KPSSP124 für Bachelor-Absolventen des KPSS (B)-Clusters im Jahr 2020; KPSSP123 für Associate Degree-Absolventen; Für Absolventen der Sekundarstufe: mindestens 50 Punkte in Form von KPSSP122-Punkten,
5. Kein Problem zu haben, das ihn daran hindert, seine Pflicht in dem Titel zu erfüllen, für den er sich bewerben wird.
6. Ein Hafiz sein (für Kandidaten, die sich für +Hafiz-Quotensätze bewerben),
7. Wir arbeiten immer noch nicht mit einem Team oder auf Vertragsbasis an den zu rekrutierenden Titeln für die Organisation unserer Präsidentschaft.
. Kandidaten können sich für die Prüfung nur für einen Titelsatz bewerben.
. Mit Ausnahme der Ausnahmen im Anhang 1 der Grundlagen für die Beschäftigung von Vertragsarbeitern während einer Mission in einer vertraglich vereinbarten Position sind die Anträge derjenigen, die ihre Mission aufgrund der Beendigung des Vertrags verlassen und deren Ablauf nicht mehr als 1 (ein) Jahr zurückliegt, zulässig Das Datum der Kündigung ihres Vertrags wird nicht akzeptiert. Wenn diese Angelegenheit später verstanden wird, werden ihre Verträge gekündigt, auch wenn sie platziert wurden.

II. BEWERBUNGSFORMULAR, ORT UND ZEIT
A. BEWERBUNGSVERFAHREN VON KANDIDATEN MIT HOCHSCHULABSCHLUSS UND SEKUNDARABSCHLUSS, DIE ÜBER ABSCHLUSSINFORMATIONEN IN EINER ELEKTRONISCHEN UMGEBUNG VERFÜGEN
1. Bewerbungen werden von den Kandidaten, die die Bewerbungsbedingungen erfüllen, persönlich zwischen dem 08.11.2021 und dem 22.11.2021 (23:59 Uhr) unter der Adresse „sinav.diyanet.gov.tr“ eingereicht.
2. Der Bachelor- und Associate Degree-Ausbildungsstatus von Bewerbern mit Hochschulbildung wird elektronisch ermittelt. Bewerber, deren Hochschulinformationen nicht elektronisch verfügbar sind, müssen ihre Abschlussinformationen vor dem Bewerbungsverfahren elektronisch bei den zuständigen Institutionen registrieren.

B. BEWERBUNGSVERFAHREN VON KANDIDATEN, DIE NICHT ÜBER ABSCHLUSSINFORMATIONEN AUF ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERFÜGEN
1. Kandidaten, deren Informationen zur Sekundarschulbildung nicht in den elektronischen Medien der entsprechenden Institutionen verfügbar sind, müssen Mitte des 08.11.2021 bis 22.11.2021 eine vorläufige Bewerbung für die Prüfung unter „sinav.diyanet.gov.tr“ einreichen.
2. Die Kandidaten werden sich in der Mitte des 08.11.2021 – 22.11.2021 (zwischen 08:30 und 16:30 Uhr) persönlich bei einem Provinz- oder Bezirksmufti bewerben, um die Genehmigung ihres vorläufigen Antrags zu erhalten.
3. Die Bewerber müssen zur Genehmigung der Bewerbung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Abschlussdokument einreichen, aus dem ihr Sammelstatus gemäß der festgelegten Quote hervorgeht.
4. Wenn die Kandidaten die erforderlichen Unterlagen mitbringen, können Dritte das Bewerbungsverfahren im Namen der Kandidaten durchführen, die aus dem Ausland kommen oder ihren militärischen Auftrag erfüllen.
5. DIBBYS-Beamte im Provinz- oder Distriktmufti führen den Genehmigungsprozess durch, nachdem sie die Richtigkeit der im Prüfungsantragsformular eingegebenen Informationen und der von den Kandidaten eingereichten Dokumente festgestellt haben. Kandidaten mit fehlenden Unterlagen werden nicht zur Bewerbung zugelassen.
6. Die Bewerbungsanfragen der Kandidaten, die keine vorläufige Bewerbung über die Adresse „sinav.diyanet.gov.tr“ unserer Präsidentschaft einreichen und für die das Bewerbungsgenehmigungsverfahren nicht beim Provinz- oder Bezirksmufti durchgeführt wurde, werden nicht berücksichtigt berücksichtigt.

C. SONSTIGE ANGELEGENHEITEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN
1. Unter den Kandidaten, die sich bei Hafiz-Gruppen bewerben möchten, können sich diejenigen bewerben, die nicht automatisch zum Bewerbungsbildschirm für Hafiz-Informationen gelangen, nachdem sie ihre Hafiz-Informationen beim Mufti registriert haben.
2. Die Bewerber sind dafür verantwortlich, dass die Bewerbungsprozesse korrekt, vollständig und im Einklang mit den in der Ausschreibung genannten Punkten durchgeführt werden.
3. Nach dem Ende der Bewerbungen werden keine Änderungen an den Bewerbungsinformationen des Bewerbers vorgenommen, aus welchem ​​Grund auch immer.
4. Die Bewerber schreiben ihren Lebenslauf in einer Form mit maximal 1000 Zeichen in das entsprechende Feld auf dem Bewerbungsbildschirm.
5. Bewerbungen, die nicht den in dieser Ausschreibung angegebenen Originalen entsprechen, werden nicht angenommen.

III. MITTEILUNGEN UND ANKÜNDIGUNGEN ZUR PRÜFUNG
1. Alle Ankündigungen bezüglich der Prüfung und ihrer Ergebnisse werden auf der Website unserer Präsidentschaft und auf der Seite der Generaldirektion Humanressourcen auf derselben Website bekannt gegeben. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.
2. Der Prozess zum Erhalt des „Exam Entry Document“ und zur Kenntnisnahme der Prüfungsergebnisse wird von den Kandidaten über die Adresse „https://dibbys.diyanet.gov.tr/IKYS/Sinav“ durchgeführt.

IV. EINRUF DER PRÜFUNG, ORT, DATUM, STATUS UND THEMEN DER PRÜFUNG
1. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der festgelegten Quoten, wird das Dreifache der Anzahl der angekündigten Quoten, beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten KPSS-Punktzahl, zur mündlichen Prüfung aufgerufen. Wenn die Anzahl der Kandidaten auf dem letzten Platz in einem Cluster gemäß der KPSS-Bewertungsreihenfolge mehr als eins beträgt, werden alle diese Kandidaten zum Worttest aufgerufen.
2. Aufgrund der Anträge können die überschüssigen Quoten in den Clustern, für die der Antrag nicht in der ermittelten Quote gestellt wird, entsprechend der Antragsdichte auf andere Cluster übertragen werden.
3. Als Wort des Tests: Ankara, Antalya, Bursa, Bolu, Denizli, Diyarbakir, Erzurum, Elazig, Izmir, Kayseri, Konya, Kastamonu, Manisa, Tekirdag, Istanbul (Europa), Istanbul (Anatolien), Trabzon, Samsun , Sanliurfa, Rize und in den Testzentren in den Provinzen Van.
4. Die Kandidaten geben im entsprechenden Abschnitt des Prüfungsantragsbildschirms das Prüfungszentrum an, an dem sie die theologische Prüfung ablegen möchten. Nach Genehmigung der Bewerbungen werden Anträge der Kandidaten auf einen Wechsel des Prüfungszentrums nicht mehr berücksichtigt.
5. Der Prüfungstermin wird nach Abschluss der Bewerbungen nach Abschluss der erforderlichen Vorbereitungen bekannt gegeben.

6. Prüfungsprobleme:
A) Für den Korankurslehrer und Imam-Hatip;
a) Der Heilige Koran (70 Punkte),
b) Religiöses Wissen (Fragen des Glaubensbekenntnisses, des Gottesdienstes, der Spiritualität und der Moral) (20 Punkte),
c) Oratorium (10 Punkte).
B) Für Muezzin-Treuhänder;
a) Der Heilige Koran (70 Punkte),
b) Religiöses Wissen (Glaubensbekenntnis, Gottesdienst, Spiritualität und Moral) (20 Punkte),
c) Adhan und Aufenthalt (10 Punkte).
7. Die Festlegung der Grund- und Sonderkompetenzen derjenigen, die die theologische Prüfung ablegen werden, erfolgt auf der Grundlage der auf der offiziellen Website von veröffentlichten „Grund- und Sonderkompetenzen derjenigen, die religiöse Dienste in der Organisation der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten leisten“. die Präsidentschaft. KLICKEN SIE, UM DIE QUALIFIKATIONEN ZU SEHEN!
8. Die Kandidaten müssen eines ihrer Ausweisdokumente (Personalausweis, Personalausweis oder Reisepass) zusammen mit dem „Prüfungszugangsdokument“ mitbringen, aus dem Datum und Ort der Prüfung hervorgehen. Kandidaten, die nicht über einen Ausweis und ein Prüfungszulassungsdokument verfügen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Personalausweise, Personalausweise oder andere Dokumente außer Reisepass werden nicht als Ausweisdokument akzeptiert.
9. Kandidaten, die zur Prüfung berechtigt sind, aber zu den angekündigten Prüfungsterminen nicht zur Prüfung erscheinen, verlieren ihren Prüfungsanspruch. Ein Zweitprüfungsanspruch besteht in dieser Situation nicht.

V. Einspruch gegen das Prüfungsergebnis
1. Kandidaten; Sie werden ihre Einwände bezüglich der Prüfungsergebnisse innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse an die in der Überschrift „KONTAKT“ dieser Ankündigung angegebene „Korrespondenzadresse“ richten. Einwände, die nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden und nicht wie in der Rubrik „SONSTIGE ANGELEGENHEITEN“ angegeben erfolgen, werden nicht berücksichtigt.
2. Die Ergebnisse der Einsprüche werden den Bewerbern spätestens innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen mitgeteilt.

VI. BEWERTUNG UND RANGLISTE DES ERFOLGS
1. Um die Prüfung erfolgreich absolvieren zu können, müssen mindestens 70 (siebzig) Punkte erreicht werden.
2. Die Bewertung des Erfolgs erfolgt auf der Grundlage der Punktzahl der theologischen Prüfung. Wenn die Ergebnisse der theologischen Prüfung gleich sind, wird derjenige mit der höchsten KPSS-Punktzahl, derjenige, dessen Abschlussdatum vor dem Abschlussdatum des Bildungsdokuments liegt, das er an der KPSS besucht hat, bzw. derjenige, der älter ist, bevorzugt.
3. Aus den erfolgreichen Teams werden so viele Kandidaten ernannt, wie es angekündigte Teams gibt.

VII. ANDERE ANGELEGENHEITEN
1. Gemäß dem Sicherheitsuntersuchungs- und Archivforschungsgesetz Nr. 7315 werden die Kandidaten entsprechend den Ergebnissen der Archivforschung ernannt.
2. Das Präsidium kann von den Kandidaten in jeder Phase des Prüfungsprozesses zusätzliche Informationen und Dokumente zu den von den Kandidaten angegebenen Themen anfordern.
3. Die Bewerbungen und Prüfungen der Kandidaten, bei denen festgestellt wird, dass sie im Vorprüfungs-, Nachprüfungs- und Einstufungsverfahren falsche Angaben und Unterlagen gemacht oder Erklärungen abgegeben haben, werden für ungültig erklärt.
4. Kandidaten müssen ihre Anträge in Bezug auf alle Phasen der Prüfung bei der Abteilung für Ausbildung und Prüfungen von Arbeitnehmersystemen der Generaldirektion für Humanressourcen unserer Präsidentschaft einreichen, zusammen mit einer handschriftlich unterschriebenen Petition, die ihre TR-Identitätsnummer, ihren Vor- und Nachnamen enthält , Unterschrift und Adresse. Anfragen per Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
5. Wer aufgrund der Prüfung platziert wurde, kann innerhalb von drei Jahren nicht einem anderen Platz zugewiesen werden. Ehegatten von Arbeitnehmern, die aufgrund von Familienzusammenführungsentschuldigungen vertrieben werden, unterliegen dieser Arbeitnehmerpflicht.
6. Wer die vertragsgemäße dreijährige Arbeitsperiode erfüllt hat, wird auf Wunsch in Teams mit Eins-zu-eins-Titeln an seinem Standort eingeteilt. Wer in dieser Situation ernannt wird, muss für mindestens ein weiteres Jahr eine Mission am selben Ort erfüllen.
7. Diejenigen, die Anspruch auf die Ernennung zum Korankurslehrer im Cluster der Theologischen Fakultät haben, werden in den Korankursen für die Altersgruppe von 4 bis 6 Jahren beschäftigt.
8. Weitere Themen zum Auswahl- und Vergabeverfahren werden später bekannt gegeben.
9. Zu den in dieser Ankündigung nicht enthaltenen Themen: Gesetz Nr. 657 über Beamte, Gesetz Nr. 633 über die Einrichtung und Aufgaben der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten, Grundsätze für die Beschäftigung von Vertragsarbeitern, Prediger der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten, Lehre des Korankurses, Imam-Hatip und Muezzin-Treuhänder Die Entscheidungen der Verordnung über die Ernennung zu den Teams und die Förderung dieser Teams auf den beruflichen Ebenen sowie die allgemeine Verordnung über Prüfungen für diejenigen, die zu öffentlichen Missionen ernannt werden das erste Mal gültig sind.

VIII. KOMMUNIKATION
Korrespondenzadresse: Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten, Generaldirektion für Humanressourcen, Abteilung für Ausbildung und Prüfungen von Arbeitnehmersystemen, Universityler Mah. Dumlupinar Blv. Nr.: 147/A 06800 Çankaya/ANKARA
Telefon: (0312) 295 70 00
Fax: (0312) 285 85 72
E-Mail: [email protected]
Es wird den Betroffenen bekannt gegeben.

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