Ein neuer Schritt im Transferprozess des Bildungsministeriums

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Ein in Tokat lebender Elternteil beantragte bei der Ombudsmann-Institution (KDK) und gab an, dass er im Januar 2023 für sein Kind, das an einer Privatschule studiert, eine Versetzung in die weiterführende Schule in der Nähe seines Wohnsitzes beantragt habe und dass ihm der Antrag zunächst mündlich mitgeteilt worden sei würde akzeptiert werden.

Der antragstellende Elternteil betonte, dass der Antrag auf Versetzung vom Elternteil nicht über das System des Bildungsministeriums gestellt werden könne, da sein Kind eine Privatschule besuche. Der Elternteil erinnerte daran, dass der Transferantrag von der Privatschule gestellt werden kann und wies darauf hin, dass er die Privatschule darüber informiert hat, dass sein Kind seine Ausbildung 2023/2024 an einer anderen Schule fortsetzen wird. In der Zwischenzeit erklärte der Elternteil der betreffenden weiterführenden Schule, er wolle mit dem Registrierungsprozess beginnen, wurde jedoch vom Schulleiter mit der Begründung abgelehnt, dass die Quote ausgeschöpft sei.

Der Elternteil gab an, dass sein Kind seit sechs Monaten in der Warteschlange für den Transfer stand und dass die Schulleitung ihm mitgeteilt hatte, dass innerhalb dieser Frist ein Transferantrag gestellt werden würde, sodass er seine Anmeldung an der Privatschule nicht verlängerte und dies auch nicht tat Profitieren Sie vom Frühbucherrabatt und den zuvor erworbenen Rabatten.

Der Elternteil gab an, dass er bei den zuständigen Institutionen einen Antrag auf Wiedergutmachung seiner Beschwerde gestellt habe, jedoch keine Ergebnisse erhalten habe, und verlangte eine Untersuchung der fraglichen Fahrlässigkeit.

„Das Verfahren sollte klar geregelt sein.“

KDK, bei dem der Antrag eingegangen war, stellte fest, dass der Hauptgrund für die Beschwerde darin bestand, dass das Verfahren des Überstellungsverfahrens nicht bekannt war.

KDK wies darauf hin, dass nicht klar festgelegt sei, wie Eltern, die einen Transfer vornehmen möchten, vorgehen sollten. Als Ergebnis der Überprüfung empfahl die KDK dem Bildungsministerium, einige Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungspraxis zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Verfahren für Schulübertragungsprozesse offen und für die Öffentlichkeit leicht zugänglich ist.

Das Bildungsministerium erklärte außerdem, dass es während des Transferprozesses eine Aktualisierung der Richtlinien geben werde.

Beamte

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