Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Sitzungsgeld der Leiter und Mitglieder des Verwaltungsrats von Turkish Patent

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Das Verfassungsgericht entschied, dass die Festlegung des Honorars der Leiter und Mitglieder des Verwaltungsrats im Türk Patent durch den Präsidialerlass gegen die Verfassung verstößt.

Mittwoch, 15. März 2023 Amtsblattnummer: 32133
ENTSCHEIDUNG DES VERFASSUNGSGERICHTS
Aus dem Präsidium des Verfassungsgerichtshofs:
Anzahl der Gründungen: 2021/6
Anzahl der Entscheidungen: 2022/166
Entscheidungsdatum: 29.12.2022

AKT ZUR BEKANNTGABE: Mitglieder der Türkischen Großen Nationalversammlung Engin ALTAY, Özgür ÖZEL, Engin ÖZKOÇ und 137 Abgeordnete

GEGENSTAND DER STORNIERUNGSKLAGE: Mit der 3. Ausgabe des Präsidialdekrets zur Änderung des Präsidialdekrets über die Organisation der Ministerien, verbundenen, angegliederten Institutionen und Organisationen und anderer Institutionen und Organisationen vom 05.09.2019 und nummeriert (35) , vom 15.7.2018 und im Gegensatz zum 104. und 128. Punkt der Verfassung wurde der Absatz (5) zum 363. Punkt des Präsidialdekrets über die Organisation der Ministerien, verbundenen, angegliederten Institutionen und Organisationen und anderer Institutionen und hinzugefügt Organisationen mit der Nummer (4), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30479. Es handelt sich um einen Antrag auf Annullierung und Aussetzung der Vollstreckung durch Behauptung.

I. REGEL DES PRÄSIDENTENDEKRETS BEKANNTGEGEBEN

Absatz (5), der dem 3. Element des Präsidialerlasses (35) und dem 363. Element des (4) CBK hinzugefügt wurde, lautet wie folgt:
„Gemäß Zusatzartikel 29 des Gesetzesdekrets Nr. 375 erhalten der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsrats höchstens dreimal im Monat ein Sitzungsgeld in der Höhe, die sich aus der Multiplikation der Indikatorzahl ergibt (9000 ) mit dem monatlichen Koeffizienten der Beamten.“

II. ERSTE ÜBERPRÜFUNG

1. Gemäß der Verfahrensordnung des Verfassungsgerichtshofs, Zühtü ARSLAN, Engin YILDIRIM, Hasan Tahsin GÖKCAN, Serdar ÖZGÜLDÜR, Recep KÖMÜRCÜ, Burhan ÜSTÜN, Hicabi DURSUN, Celal Mümtaz AKINCI, Muammer TOPAL, M. Emin KUZ, Kadir ÖZKAYA, Recai AKYEL, Yusuf Şevki und Yıldız SEFERİNOĞLU wurde am 7.11.2019 einstimmig beschlossen, das Original des Werks zu prüfen und über den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der Phase der grundlegenden Ermittlungen zu entscheiden, da kein Mangel vorlag Unterlagen.

III. REGISTRIERUNG UND REGISTRIERUNG AUF DER NEUEN BASIS

2. Mit der 3. Ausgabe des Präsidialdekrets zur Änderung des Präsidialdekrets über die Organisation der mit den Ministerien verbundenen, verbundenen und verbundenen Institutionen und Organisationen vom 05.09.2019 mit der Nummer (35) und der Nummer 30479, vom 15.7.2018 E.2019/77 der Sache mit der Nummer E.2019/77 bezüglich der Annullierung und Aussetzung der Vollstreckung des Absatzes mit der Nummer (5), der der 363. Ausgabe des Präsidialdekrets über die Organisation der Ministerien hinzugefügt wurde , verbundene, relevante Institutionen und Organisationen und andere Institutionen und Organisationen mit der Nummer (4), veröffentlicht im Amtsblatt. Nach der Entscheidung vom 14.1.2021, den Fall zu verlassen und auf einer neuen Grundlage zu erfassen, wurde dieser Fall, der vorbehalten war, wurde im Original 2021/6 des Gerichts aufgenommen.

IV. ÜBERPRÜFUNG DES ORIGINALS

3. Die Petition und ihre Anhänge, der Bericht auf der Grundlage der vom Berichterstatter Murat ÖZDEN erstellten Arbeit, die CBK-Vorschrift und die ihr zugrunde liegenden Verfassungsvorschriften und ihre Beziehungen wurden gelesen und geprüft, und die Notwendigkeit war vorhanden besprochen:

A. Verfassungsrahmen und gerichtliche Überprüfung von Präsidialdekreten

4. Mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung der Republik Türkei vom 21.1.2017 mit der Nummer 6771 wurden einige Aspekte der Verfassung geändert. Mit den vorgenommenen Änderungen wurde ein neues Regierungssystem eingeführt und dementsprechend wurden die Pflichten und Befugnisse des Präsidenten neu organisiert. Während im 8. Element der Verfassung festgelegt ist, dass sich die Exekutivgewalt und -pflicht auf den Präsidenten und den Ministerrat beziehen, wurde mit der diesbezüglichen Änderung der Ministerrat abgeschafft und die Exekutivgewalt und der Auftrag übertragen allein dem Präsidenten. Die dem Ministerrat in der Verfassung übertragenen Aufgaben und Befugnisse wurden ebenfalls in die gleiche Richtung geändert, und es wurde vorgesehen, dass die Aufgaben und Befugnisse, die zuvor mit dem Ministerrat verbunden waren, vom Präsidenten wahrgenommen würden.

5. Eines der wertvollsten Merkmale des neuen Regierungssystems besteht darin, dass dem Präsidenten die Befugnis übertragen wird, Vorschriften unter dem Namen „Präsidialerlass“ zu erlassen. Das offensichtlichste Merkmal von CBKs ist, dass der Präsident die Befugnis erhält, aus erster Hand Vorschriften zu den Themen zu erlassen. Im Gegensatz zu anderen Regulierungsprozessen der Exekutive kann der Präsident im Rahmen der in der Verfassung festgelegten Befugnisse Vorschriften durch CBKs erlassen, ohne sich auf ein Gesetz zu stützen oder ohne die Zustimmung des Gesetzgebers.

6. Im ersten Satz des siebzehnten Absatzes des 104. Artikels der Verfassung wurde beschlossen, dass der Präsident der Republik einen CBRT in Angelegenheiten der Exekutivgewalt erlassen kann. Mit der Verordnung wurde dem Präsidenten die allgemeine Befugnis erteilt, CBK zu erlassen, vorausgesetzt, dass die Exekutivgewalt z/zşfön ist. Im Zusammenhang mit diesem Faktor wurde festgestellt, dass die Befugnis des Präsidenten, Vorkehrungen aus erster Hand zu treffen, um es dem Präsidenten zu ermöglichen, CBK in den Angelegenheiten zu erteilen, die er hinsichtlich der Exekutivgewalt bei der Durchführung der allgemeinen Politik benötigt, unter Berücksichtigung der neues Regierungssystem, wurde festgestellt.

7. Neben der allgemeinen Ermächtigung des Präsidenten, eine CBK in Angelegenheiten der Exekutivgewalt zu erlassen, wurde auch erwähnt, dass einige der in einigen anderen Aspekten der Verfassung festgelegten Angelegenheiten von der CBK geregelt würden. In diesem Zusammenhang werden in Artikel 104 Absatz 9 der Verfassung die Methoden und Grundlagen für die Ernennung hoher Verwaltungsbeamter; Im elften Absatz des 106. Punktes die Errichtung und Aufhebung der Ministerien, ihre Aufgaben und Befugnisse, die Organisationsstruktur und die Errichtung der Zentral- und Landesorganisationen; Im vierten Absatz des 108. Punktes die Arbeitsweise des Staatsaufsichtsrates, die Dienstreisefrist seiner Mitglieder und andere Personalangelegenheiten; In Punkt 118 Absatz 6 wird beschlossen, dass die Organisation und die Aufgaben des Generalsekretariats des Nationalen Sicherheitsrates von den CBKs geregelt werden. In Artikel 123 Absatz 3 der Verfassung heißt es, dass die juristische Person des öffentlichen Rechts durch Gesetz oder CBK gegründet wird.

8. Im 148. Element der Verfassung ist vorgesehen, die Übereinstimmung der CBs mit der Verfassung in Form und Grundsätzen zu überwachen, und die Aufgabe und Befugnis der gerichtlichen Kontrolle wird dem Verfassungsgericht übertragen.

9. Obwohl die Verfassung dem Präsidenten die Befugnis gibt, eine CBK zu erlassen, ist diese Befugnis nicht unbegrenzt. Im Gegensatz zu den Gesetzen wurden die von der CBK in der Verfassung zu regelnden Angelegenheiten beendet. Diese sachlichen Beschränkungen der Behörde sind in den ersten vier Sätzen des siebzehnten Absatzes des 104. Artikels der Verfassung geregelt.

10. Im ersten Satz des vorgenannten Absatzes heißt es, dass der Präsident der Republik in Angelegenheiten, die }^rö/weyeZhW betreffen, eine CBK erlassen kann. Dementsprechend sind Absprachen mit der CBK, außer in Angelegenheiten der Exekutive, nicht möglich.

Im zweiten Satz des 11. Absatzes heißt es, dass „Grundrechte, persönliche Rechte und Pflichten im ersten und zweiten Teil des zweiten Teils der Verfassung und politische Rechte und Pflichten/erm im vierten Teil“ nicht geregelt werden können die CBK. Gemäß dieser Entscheidung kann in den angegebenen Bereichen keine Vereinbarung mit CBK getroffen werden.

Im dritten Satz des 12. Absatzes wird entschieden, dass die CBK nicht für Wetten ausgestellt werden kann, die in der Verfassung ausschließlich gesetzlich geregelt sind. Es gibt jedoch keine spezifische Entscheidung in der Verfassung darüber, welche Themen ausschließlich gesetzlich geregelt werden. Es wird jedoch akzeptiert, dass die Fragen, die der Verfassungsgerichtshof in der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gesetzlich zu regeln beabsichtigt, in diesem Rahmen betrachtet werden sollten (AYM, E.2016/150, K.2017/179, 28 /12/2017, § 57, E.2016/180, K. 2018/4, 18.1.2018, § 17, E.2017/51, K.2017/163, 29.11.2017, § 13; E.2016/139, K.2016/188, 14.12.2016, § 9; E.2013/47, K.2013/72, 6.6.2013). Dementsprechend ist der Präsident nicht befugt, CBK in den gesetzlich zu regelnden Bereichen auszustellen.

Im vierten Satz des 13. Absatzes heißt es, dass die CBK nicht in Angelegenheiten ausgestellt werden kann, die im Gesetz eindeutig geregelt sind. Damit der Präsident gemäß der oben genannten Entscheidung eine CBK in Angelegenheiten der Exekutivgewalt erlassen kann, darf die mit der CBK zu regelnde Angelegenheit nicht eindeutig in den Gesetzen geregelt sein.

14. CBKs sollten in Übereinstimmung mit den Zulassungsregeln in Bezug auf die oben genannte Frage ausgegeben werden. Im Übrigen kann, auch wenn ihr Inhalt der Verfassung nicht widerspricht, nicht von einer Verfassungskonformität dieser Regelungen gesprochen werden. Daher sollte bei der gerichtlichen Kontrolle von CBKs zuallererst ihre Einhaltung der Zuständigkeitsregeln in Bezug auf die in Artikel 104 Absatz 17 der Verfassung festgelegte Frage angesprochen werden. Für den Fall, dass durch den vorgenannten Absatz kein zufälliger Widerspruch festgestellt wird, sollten die CBKs diesmal auf inhaltliche Verfassungskonformität überprüft werden.

B. Prüfung von Absatz (5) Zu Artikel 363 der CBK Nr. (4) mit Artikel 3 der CBK hinzugefügt
1. Mana und Umfang

Die 15. Regel regelt die Zahlung von Teilnahmegebühren an die Leiter und Mitglieder des Vorstands des Türkischen Patent- und Markenamts (TÜRKPATENT), einer dem Ministerium für Industrie und Technologie angegliederten Organisation, für ihre Teilnahme an den Sitzungen dieses Rates . Gemäß der Regel können der Leiter und die Mitglieder des Vorstands der genannten Institution durch Multiplikation der Anzahl der Indikatoren (9000) mit dem monatlichen Koeffizienten der Beamten für jede Sitzung, nicht mehr als dreimal im Monat, ermittelt werden zum Zusatzartikel 29 des Gesetzesdekrets Nr. 375 vom 27.6.1989 wird eine Beihilfe gezahlt.

16. In Anhang 29 des Gesetzesdekrets Nr. 375, diejenigen, die ein Amt im Verwaltungsrat, Kontrollrat, Liquidationsausschuss, beratenden Ausschuss, Mitgliedschaften und Ausschüssen, Ausschüssen, Ausschüssen und ähnlichen Gremien übernehmen, sofern dies im CBRT bzgl. vorgesehen ist die Organisation von Ministerien und öffentlichen Einrichtungen und Organisationen und die Anzahl der Indikatoren bestimmt wird.Es wurde erklärt, dass die Teilnahmegebühr steuerfrei gezahlt wird, mit Ausnahme der Stempelsteuer, in dem Umfang, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der Indikatoren ergibt ( 1000) bis (3000) mit dem monatlichen Koeffizienten der Beamten für jede Sitzung, nicht mehr als viermal im Monat, und die Anzahl der Indikatoren kann vom Präsidenten bis auf das Dreifache erhöht werden.

17. Die Umsetzung der oben genannten Verordnung in Bezug auf eine bestimmte Institution unterliegt der Regel, dass dieses Thema in der entsprechenden CBK vorgesehen ist und die Anzahl der Indikatoren festgelegt wird. Gemäß dem vorliegenden Beschluss können die Kennziffern (1000) bis (3000) der Festsetzung des zu entrichtenden Sitzungsgeldes zugrunde gelegt werden, wobei der Präsident ermächtigt wird, diese Ziffern bis auf das Dreifache zu erhöhen. Andererseits enthält der gegenständliche Beschluss keine Zufallsregelung hinsichtlich der Anzahl der Kennzahlen, die der Berechnung des direkt an die Führungskräfte und Mitglieder des TÜRKPATENT-Vorstands zu zahlenden Honorars zugrunde zu legen sind. Aus diesem Grund ist klar, dass, wenn die CBK-Regelung nicht Gegenstand der Klage wäre, es nicht möglich wäre, Sitzungsgeld an den Leiter und die Mitglieder des TÜRKPATENT-Verwaltungsrates zu zahlen, basierend auf der Entscheidung des zusätzlichen 29. Elements des das Gesetzesdekret.

2. Gründe für die Stornierungsanfrage
18. In der Petition wurde argumentiert, dass die Regelung über die Zahlung des Sitzungsgeldes zu einem Bereich gehört, der nach dem 128. Element der Verfassung ausschließlich gesetzlich geregelt werden sollte, und dass die Regelung für das 104. und 128. Element unkonventionell ist Punkte der Verfassung.
3. Das Problem des Widerspruchs zur Verfassung
19. Obwohl in der Klageschrift behauptet wird, dass die Vorschrift dem 128. Punkt der Verfassung in Bezug auf die Frage widerspricht, da die Autoritätsregeln in Bezug auf die Angelegenheit der CBK im siebzehnten Absatz des 104. Punkts des Verfassungsgerichtshofs geregelt sind der Verfassung erfolgt die Prüfung dieser Frage im Rahmen des genannten Absatzes.
20. Im zweiten Satz des siebzehnten Absatzes des 104. Artikels der Verfassung wird festgestellt, dass die Grundrechte, persönlichen Rechte und Pflichten im ersten und zweiten Abschnitt des zweiten Teils der Verfassung und die politischen Rechte und Pflichten in der Vierte Abschnitt kann nicht von der CBK reguliert werden.
21. Das Eigentumsrecht, das durch den 35. Artikel der Verfassung garantiert wird, umfasst das Recht auf alle Arten von Vermögenswerten, die einen wirtschaftlichen Wert haben und in Geld bewertet werden können (AYM, E.2015/39, K.2015/62 , 1.7.2015, § 20) . Dabei fallen neben beweglichen und unbeweglichen Sachen, die zweifelsfrei als Eigentum bewertet werden, und den daran begründeten beschränkten Sach- und Immaterialgüterrechten auch alle Arten von durchsetzbaren Forderungen in den Geltungsbereich des Eigentumsrechts ( Mahmut Duran et al., App.-Nr.: 2014/11441, 1.2.2017, § 60).
22. In den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zur Normkontrolle und zum Individualantrag werden im Rahmen des Eigentumsrechts (zur Normkontrolle-Entscheidung) Leistungen wie Preis, Gehalt, Altersrente, Ruhegeld und Abfindung gezahlt , vgl. AYM, E.2019/50, K. 2019/96, 25.12.2019, § 13, zu Entscheidungen im Einzelfall siehe Ayten Yeğinoğlu, App.-Nr.: 2015/1685, 23.5.2018, § 32; Naci Altınbulduk, App.-Nr.: 2017/38608, 11.12.2019, § 19; Muzaffer Peker, App.-Nr.: 2016/7192, 7.11.2019, §30).
23. In diesem Zusammenhang fallen die unter dem Namen Sitzungsgeld vorgesehenen Zahlungen an die Leiter und Mitglieder des Verwaltungsrats von TÜRKPATENT in den Bereich des Eigentumsrechts, da sie sich auf den wirtschaftlichen Wert beziehen (zur Bewertung auf der ähnlichen Seite vgl AYM, E.2018/123, K.2022/138,9/11/2022, §§ 161-166).
24. Mit diesem Prestige bleibt die Regel im verbotenen Bereich, der von der CBK gemäß Artikel 104 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes nicht geregelt werden kann, da sie im Zweiten Abschnitt eine Regelung zum Eigentumsrecht enthält des zweiten Abschnitts der Verfassung.
25. Aus den erläuterten Gründen entspricht die Regel nicht dem zweiten Satz des siebzehnten Absatzes von Artikel 104 der Verfassung. Es muss storniert werden.
Da die Vorschrift im Gegensatz zu Artikel 104 Absatz 17 Satz 2 der Verfassung aufgehoben wurde, wurde sie auch nicht anhand der Sätze 1, 3 und 4 desselben Absatzes geprüft.
Die Vorschrift wurde nicht inhaltlich geprüft, da sie im Hinblick auf ihre Zuständigkeit als im Widerspruch zu Satz 2 des siebzehnten Absatzes des 104. Artikels der Verfassung angesehen wurde.

V. DAS PROBLEM DES TAGES DES INKRAFTTRETENS DER STORNIERUNGSENTSCHEIDUNG
26. In Artikel 153 Absatz 3 der Verfassung heißt es: „Das Gesetz, der Präsidialerlass oder die Geschäftsordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei oder ihre Beschlüsse werden an dem Tag aufgehoben, an dem die Aufhebungsbeschlüsse im Amtsblatt veröffentlicht werden. Erforderlichenfalls kann das Verfassungsgericht den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Aufhebungsbeschlusses bestimmen, der ein Jahr ab dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt nicht überschreiten darf. Diese Regel ist auch in Absatz (3) des 66. Artikels des Gesetzes über die Errichtung des Verfassungsgerichts und der Gerichtsverfahren vom 30.3.2011 mit der Nummer 6216 festgelegt.
Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass das Verfassungsgericht ab dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt, wenn es dies für notwendig erachtet, höchstens ein Jahr, über das Datum des Inkrafttretens der Aufhebungsentscheidung gesondert entscheiden kann.
27. Da die Rechtslücke, die durch die Aufhebung des Absatzes (5) entsteht, der dem 363. Element der CBK mit der Nummer (35) und dem 3. Element der CBK mit der Nummer (4) hinzugefügt wird, als Verletzung des öffentlichen Interesses angesehen wird , um die durch die Annullierungsentscheidung entstandene allgemeine Lücke zu schließen, um die notwendigen Vorkehrungen durch die Nationalversammlung zu treffen, der dritte Absatz des 153. Artikels der Verfassung und der 66. Artikel des Gesetzes Nr. 6216. Es wurde als angemessen erachtet, dass die Aufhebungsentscheidung in Bezug auf diesen Absatz neun Monate nach der Veröffentlichung der Entscheidung im Amtsblatt in Kraft tritt.

VI. ANFRAGE, DIE AUSFÜHRUNG ZU STOPPEN
28. In der Petition wurde er aufgefordert, seine Vollstreckung auszusetzen, indem erklärt wurde, dass im Falle der Anwendung der fraglichen Regel irreparable oder unmögliche Verluste entstehen könnten.
Amtsblatt vom 15.7.2018 und Nummer 30479 mit der 3. Ausgabe des Präsidialdekrets zur Änderung des Präsidialdekrets über die Organisation der Ministerien, verbundenen, angegliederten Institutionen und Organisationen und anderer Institutionen und Organisationen vom 9.5.2019 und nummeriert (35) ABLEHNEN des Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung dieses Absatzes aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Aufhebungsentscheidung für Absatz (5), der zu Punkt 363 des Präsidialerlasses über die Organisation der Ministerien hinzugefügt wurde, verbunden , relevante Institutionen und Organisationen und andere Institutionen und Organisationen nummeriert (4) Es wurde am 29.12.2022 einstimmig beschlossen.

VII. BESTIMMUNG
Amtsblatt vom 15.7.2018 und Nummer 30479 mit der 3. Ausgabe des Präsidialerlasses zur Änderung des Präsidialerlasses über die Organisation der mit den Ministerien verbundenen, verbundenen, assoziierten Institutionen und Organisationen vom 9.5.2019 und nummeriert (35) Es wird festgestellt, dass der Absatz nummeriert (5) dem 363. Punkt des Präsidialdekrets über die Organisation der mit den Ministerien verbundenen, verbundenen, assoziierten Institutionen und Organisationen mit der Nummer (4) und die Organisation von hinzugefügt wurde Andere Institutionen und Organisationen, veröffentlicht in NEUN MONATE NACH DER VERÖFFENTLICHUNG IM AMTLICHEN BLATT 29 Es wurde am /12/2022 einstimmig beschlossen.
Herr INCE

Offiziere

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