Entscheidung über die Wahl von Kadir ÖZKAYA zum Präsidenten des Verfassungsgerichts
FREITAG, 22. März 2024
Offizielle Zeitung
Nummer: 32497
WAHLENTSCHEIDUNG FÜR DEN PRÄSIDENT DES VERFASSUNGSGERICHTS
Aus dem Präsidium des Verfassungsgerichtshofs:
Gemäß Artikel 146 der Verfassung der Republik Türkei, Artikel 12 des Gesetzes Nr. 6216 über die Einrichtung und Verfahrensweise des Verfassungsgerichts; Bei der Wahl am Donnerstag, 21.3.2024. Herr Kadir ÖZKAYA wurde zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt.
Beamte