Entscheidung über die Wahl von Kadir ÖZKAYA zum Präsidenten des Verfassungsgerichts

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FREITAG, 22. März 2024

Offizielle Zeitung

Nummer: 32497

WAHLENTSCHEIDUNG FÜR DEN PRÄSIDENT DES VERFASSUNGSGERICHTS

Aus dem Präsidium des Verfassungsgerichtshofs:

Gemäß Artikel 146 der Verfassung der Republik Türkei, Artikel 12 des Gesetzes Nr. 6216 über die Einrichtung und Verfahrensweise des Verfassungsgerichts; Bei der Wahl am Donnerstag, 21.3.2024. Herr Kadir ÖZKAYA wurde zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt.

Beamte

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