Entscheidung über die Wahl von Rıdvan GÜNDOĞDU zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt des Obersten Berufungsgerichts

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Oberster Gerichtshof an die Abteilung des Generalstaatsanwalts der Republik

WAHLENTSCHEIDUNG

Aus der Präsidentschaft:

Entscheidung: 2024/88

In Übereinstimmung mit dem 154. Element der Verfassung der Republik Türkei und dem 30. und 32. Element des Gesetzes Nr. 2797 des Obersten Gerichtshofs wurde Rıdvan GÜNDOĞDU, Mitglied des Obersten Berufungsgerichts, aus den von nominierten Kandidaten zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt gewählt die Große Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts.

4. April 2024

Recep Tayyip Erdoğan

PRÄSIDENT

Beamte

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