Es wurden Vorkehrungen getroffen, um die Mitteilungspflichten der Steuerzahler zu reduzieren

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Das „Communiqué zur Änderung der allgemeinen Erklärung des Steuerverfahrensgesetzes“, das vom Präsidium des Ministeriums für Finanzen und Finanzen (GİB) erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Kommuniqué hat der Ratsvorsitz eine wertvolle Regelung umgesetzt, die die Mitteilungspflichten der Steuerzahler reduziert.

Gemäß der Erklärung des Ministeriums zur Verordnung melden Steuerzahler, die Bücher auf der Grundlage der Bilanz führen, ihre Käufe oder Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über 5.000 TL monatlich mit Ba-Bs-Formularen in elektronischer Umgebung. Es gibt ungefähr 1,6 Millionen Steuerzahler, die das Ba-Bs-Formular in diesem Formular einreichen.

Mit der im letzten Jahr erlassenen Verordnung können Steuerzahler, deren gesamte Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 Lire betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit elektronischen Dokumenten wie E-Rechnung, E-Quittung für Selbständige, E-Producer-Quittung tätigen, „Ich tue nicht über die in der Ba-Bs-Meldung anzugebenden Informationen verfügen“ Sie mussten das Kästchen ankreuzen und elektronisch übermitteln.

Mit der neuen Erklärung entfällt die Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Vorlage von Ba-Bs-Formularen. Dementsprechend müssen Steuerzahler, deren gesamte Käufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Käufe oder Verkäufe mit E-Dokumenten tätigen, kein Ba-Bs-Formular mehr einreichen.

Somit werden 1,4 Millionen Steuerzahler für diejenigen, die das Ba-Formular abgeben, und 1,5 Millionen Steuerzahler für diejenigen, die das Bs-Formular abgeben, keine Meldungen mehr zu diesen Formularen machen.

Wenn die Verordnung ausreicht, kann der GİB die Verpflichtung zur Aufnahme dieser Informationen in die Ba-Bs-Formulare mit einer Ankündigung auf der offiziellen Website aufheben, falls er Informationen von öffentlichen Einrichtungen über den Kauf und Verkauf von Steuerzahlern im elektronischen Umfeld erhält .

Auf diese Weise müssen die Steuerzahler einige der Informationen, die bereits mit den betreffenden Formularen gemeldet wurden, nicht melden.

Das Kommuniqué ist in Kraft getreten und gilt für die einzureichenden Notifizierungsformulare für den folgenden Notifizierungszeitraum.

ERKLÄRUNG VON MINISTER NEBATI

Finanz- und Finanzminister Nureddin Nebati sagte: „Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung haben wir die Ba-Bs-Formularpflicht für Steuerzahler aufgehoben, deren Käufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder deren Käufe oder Verkäufe mit e -Unterlagen.“ die Begriffe verwendet.

Offiziere

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