Finanzkontrollentscheidungen des Verfassungsgerichts von sieben politischen Parteien werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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Den Beschlüssen zufolge wurden Finanzkontrollen der Jungen Anatolischen Partei für 2016 und 2017, der Türkischen Personalpartei, der Kommunistischen Partei, der Wieder Wohlfahrtspartei, der Großen Einheitspartei, der Gerechtigkeitspartei und der Mutterlandspartei für 2019 durchgeführt.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die endgültigen Rechnungen dieser Parteien für die angegebenen Jahre wahr und gleichwertig sind und gemäß den verfügbaren Informationen und Dokumenten mit dem Gesetz über politische Parteien Nr. 2820 im Einklang stehen.

Offiziere

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