Garantieerklärungen im Strommarkt werden elektronisch erfolgen

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Die diesbezügliche Entscheidung der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend werden Garantieerklärungen, die von Marktteilnehmern, die auf organisierten Stromgroßhandelsmärkten tätig sind, einzureichen sind, als elektronische Garantieerklärungen eingereicht.

Bestehende Garantiebriefe werden zum 1. Januar 2025 auf elektronische Garantiebriefe umgestellt. Garantieerklärungen, die bis zu diesem Datum nicht geändert wurden, werden bei der Garantieberechnung nicht berücksichtigt.

Die Aufzeichnungen aller unter dem Namen eines Marktteilnehmers im Marktverwaltungssystem (PMS) registrierten kostenlosen Verbraucher werden ab dem ersten Geschäftstag gelöscht, wenn die Höhe der Sicherheiten nicht den erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsbetrag erreicht, der bis 11:00 Uhr eingereicht werden muss . Die Löschung der betroffenen Datensätze erfolgte bisher in einer Form, die ab dem Rechnungszeitraum der Gesamtgarantieberechnung gültig war.

Teilnehmer, die mehr als eine Sicherheitenart einreichen, können die Sicherheiten teilweise oder vollständig gegen andere Werte eintauschen lassen.

Gemäß der Änderung wird bei der Berechnung der türkischen Lira-Äquivalente der Garantien der von der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) um 15.30 Uhr einen Werktag vor dem Tag der Berechnung bekannt gegebene Devisenkaufkurs berücksichtigt Konto für Bargeldgarantien in Fremdwährung und elektronische Garantiebriefe in Fremdwährung.

Für die vom Ministerium für Finanzen und Finanzen ausgegebenen inländischen Staatsanleihen werden die am Tag der Berechnung durch das CBRT im Amtsblatt veröffentlichten Richtpreise zugrunde gelegt. Für die vom Finanz- und Finanzministerium ausgegebenen Eurobonds werden die vom zentralen Schlichtungsrat festgelegten Preise maßgeblich sein.

Hinterlegen Marktteilnehmer mehr als eine Art von Sicherheiten, kann die betreffende Sicherheit teilweise oder vollständig durch andere als Sicherheit akzeptierte Werte ersetzt werden.

Der Bewertungskoeffizient wird auf Werte angewendet, die als Sicherheit akzeptiert werden, mit Ausnahme von Bargeld in türkischer Lira und elektronischem Garantieschreiben in türkischer Lira. Der jeweilige Bewertungskoeffizient wird vom Marktbetreiber auf Vorschlag der zentralen Abwicklungsstelle unter Berücksichtigung der auf vergleichbaren Märkten angewandten Bewertungskoeffizienten festgelegt.

Wird eine Sicherungsmaßnahme für die Sicherheit getroffen oder tritt eine Situation ein, die den Charakter des betreffenden Wertes als definitive Garantie ausschließt, werden diese Werte bei der Gesamtbesicherungsberechnung des Marktteilnehmers nicht berücksichtigt.

Beamte

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