Gegen Wahlergebnisse kann bis zum 14. April Einspruch erhoben werden

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Gestern ging Türkiye zur Wahl, um neue Kommunalverwalter zu wählen. Bei den Wahlen gewann die CHP im Vergleich zu den nicht eindeutigen Ergebnissen in der gesamten Türkei 35 Bürgermeisterämter, die AK-Partei 24, die DEM-Partei 10, die MHP 8, die Re-Welfare-Partei 2, die BBP 1 und die IYI-Partei 1.

Die Fristen für Einsprüche und Beschwerden bei den Bezirks- und Landeswahlausschüssen gegen die Verfahren der Wahlurnenausschüsse sind im jeweiligen Gesetz und Wahlkalender enthalten.

Nach dem Gesetz über Grundsatzentscheidungen bei Wahlen und Wählerverzeichnissen kann bis morgen, 15.00 Uhr, Einspruch gegen die Protokolle und Beschlüsse des Wahlurnenausschusses bei den Bezirkswahlräten eingelegt werden. Über diese Einsprüche muss bis Donnerstag, 4. April, 17 Uhr, von den Bezirkswahlausschüssen entschieden werden.

Gegen die Entscheidungen der Bezirkswahlvorstände kann bis Freitag, 5. April, 17.00 Uhr Einspruch eingelegt werden. Über diese Einsprüche entscheiden die Landeswahlausschüsse bis Sonntag, 7. April, 17.00 Uhr.

Ein Einspruch gegen den Provinzwahlrat und das Provinzvereinigungsprotokoll kann bis Mittwoch, 10. April, 17:00 Uhr beim YSK eingelegt werden.

Außerordentliche Einsprüche können zwischen Sonntag, 7. April, 17:00 Uhr und Sonntag, 14. April, 17:00 Uhr erfolgen.

Beamte

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