Gibt es eine Regel von 3 Jahren vor dem 8. September 1999, um in den Anwendungsbereich des EJT aufgenommen zu werden?

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Frage: Guten Tag, sehr geehrter Betroffener, ich habe eine Frage bezüglich der Rentenbedingungen im Rahmen des neuen EJT-Gesetzes.

Nämlich; Mein Berufsleben habe ich am 10.09.1997 als Mitglied der SSK begonnen. Dann habe ich Mitte 08.1999-03.2000 für kurze Zeit meinen Wehrdienst abgeleistet. Ich habe meinen Zivildienst am 09.02.2004 angetreten. Ich habe bis heute (08.03.2023) ununterbrochen als Beamtin gearbeitet. Ich habe insgesamt 8551 Prämientage, 1681 Tage unter 4A und 6871 Tage unter 4C. Wenn ich mein E-Government (Arbeitsleben) in Frage stelle, scheinen meine 4A-Rentebedingungen erfüllt zu sein, aber mitten in meinen 4C-Rentebedingungen bleibt die Altersregel immer noch bei 57. Wann kann ich nach den obigen Angaben aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden (4C)? Oder kann ich nicht in Rente gehen, weil ich vor 2002 keinen ununterbrochenen dreijährigen Zivildienst hatte (Wehrdienstsplitting)? Wenn ja, muss ich Militärschulden bezahlen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Details/Bewertungen:

Das Gesetz Nr. 7438 zur EJT-Frage wurde im Amtsblatt vom 3. März 2023 veröffentlicht und trat mit diesem Datum in Kraft.

Der Gesetzestext hat die Form:

PUNKT 1- Das folgende diskontinuierliche Element wurde dem Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetz vom 31.5.2006 mit der Nummer 5510 hinzugefügt.

„VORLÄUFIGE AUSGABE 95- Unter denjenigen, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Elements eine Rente beantragt haben, Unterabsatz (B) des ersten Absatzes des nicht fortlaufenden Artikels 81 des Gesetzes Nr. 506, zweiter Absatz des nicht fortlaufenden Artikels 10 des Gesetzes nummeriert 1479, der erste Absatz des zweiten Artikels (B) des diskontinuierlichen Artikels des Gesetzes Nr. 2925. ) und die Entscheidungen des diskontinuierlichen Artikels 205 des Gesetzes Nr. 5434, diejenigen, denen Alters- oder Altersrentenleistungen gewährt werden aus der Alters- oder Altersrente, wenn sie in den genannten Entscheidungen andere Regeln als das Alter enthalten.

Wenn im Rahmen des Absatzes 1 diejenigen, die zum ersten Mal Alters- oder Rentenzahlungen erhalten, indem sie eine Alters- oder Altersrente beantragen, die wegen Alters- oder Altersrente gekündigt werden, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zur Sozialversicherungsprämie am Arbeitsplatz des privaten Sektors, an dem sie zuletzt gearbeitet haben, innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Ausscheidens aus dem Arbeitsplatz, Der Preis, der dem Fünf-Punkte-Teil des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsgrundprämie gemäß Buchstabe a entspricht des ersten Absatzes des nicht fortlaufenden Artikels 14 dieses Gesetzes ab dem Datum, an dem die beitragspflichtige Arbeit aufgenommen wird, von der Staatskasse getragen werden. Für den Fall, dass die versicherte Person, die vom Sozialversicherungsgrundbeitrag profitiert, den Arbeitgeberanteilsrabatt verlässt, kann dieser Rabatt aufgrund der betreffenden versicherten Person nicht erneut in Anspruch genommen werden. Der Rabatt in diesem Absatz kann verwendet werden, sofern andere Regeln gemäß Unterabsatz (ı) des ersten Absatzes der 81. Ausgabe dieses Gesetzes erfüllt sind. Art und Grundlage für die Umsetzung dieses Absatzes werden gemeinsam vom Ministerium und vom Ministerium für Schatzamt und Finanzen festgelegt.

ARTIKEL 2- In der Gesetzesentscheidung vom 27.6.1989 mit der Nummer 375 wurden der zweite Satz des fünften Absatzes des 23. Elements des Dekrets und der vierte Satz des ersten Absatzes des unterbrochenen Artikels 24 aufgehoben.

ARTIKEL 3- Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 4- Der Präsident der Republik führt die Beschlüsse dieses Gesetzes aus.

Interpretation der Entscheidungen:

Das Rentenalter von Beamten, die 5434 unterliegen, die ihre Arbeit vor dem 8. September 1999 vor diesem Gesetz aufgenommen haben, im Vergleich zum Gesamtdienst bis zum 23.5.2002, wurde in Übereinstimmung mit der Entscheidung zum Gesetz Nr. 5434, Diskontinuierliches Element 205, wie angegeben, festgelegt im Gesetz. Außerdem werden in dieser Entscheidung 20 Dienstjahre, wenn eine Frau ein Mann ist, 25 Dienstjahre als für den Ruhestand erforderliche Dienstjahre bestimmt.

Mit diesem Gesetz wird das Gesetz mit der Nummer 5434 diskontinuierlich 205. Die Altersregel in dieser Ausgabe wurde abgeschafft, sodass nur Dienstjahre übrig bleiben. Aus diesem Grund fallen diejenigen, die vor dem 8. September 1999 ihre Arbeit aufgenommen haben, unabhängig von Personal, Handwerkern, Beamten, bei der SGK gemeldet und mit bezahlten Beiträgen, und die noch als Beamte arbeiten, in den Geltungsbereich des EJT.

Unsere Bewertung im Kontext des Ergebnisses:

Obwohl Sie angegeben haben, dass Sie vor dem 8. September 1999 dem EJT unterstellt sind, unabhängig davon, ob Sie SSK-Mitglied waren und wie lange diese Dienste dauern, und dass Sie Ihren Wehrdienst mitten in der Arbeit geleistet haben , und wenn Sie Arbeiter, Beamter oder geliehenes Geld sind, unabhängig vom Alter.Wir gehen davon aus, dass Sie auf der Grundlage von 25 Volldienstzeiten (9000 Tage) einschließlich dieser Fristen jederzeit einen Rentenantrag stellen können.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass es keine Regel für 3 volle Dienstjahre gibt und es auch keine gesetzliche Regelung gibt, die einer EJT-Versicherung entgegenstehen würde.

Tatsächlich befinden sich die Bewertungen, die wir auf unserer Seite während der Vorschlagsphase zum EJT gemacht haben, auf dieser Seite.

Offiziere

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