Gilt Artikel 5434 oder 5510 für diejenigen, die am 11. September 2008 als Vertretungslehrer tätig waren?

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Frage : Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, am 24.01.2008 habe ich meinen ersten Versicherungsversuch unternommen. Am 09.11.2008 habe ich zum ersten Mal versucht, Vertretungsunterricht zu geben, und habe zwischendurch in Privat- und Vertretungspositionen gearbeitet. Im Jahr 2018 wurde ich zum ernannt Beamter auf Vertragsbasis. Ich bin dem Team im April 2023 beigetreten. Sehr geehrter Herr, werde ich gemäß Gesetz Nr. 5510 oder Gesetz Nr. 5434 in den Ruhestand treten? 5510 erscheint auf der SSK-Erklärung, tsk

Details/Bewertungen:
Um in den Anwendungsbereich von 5434 aufgenommen zu werden, ist es zwingend erforderlich, vor dem 1. Oktober 2008 einen öffentlichen Dienst zu leisten. 5510-Entscheidungen werden bei der Gewährung einer Rente an diejenigen angewendet, die keinen öffentlichen Dienst haben.

EYT-Thema:
Um in den Geltungsbereich des EYT zu fallen, müssen Sie SSI-Prämien für 1 Tag, 2 Tage, 3 Jahre, 10 Jahre usw. vor dem 8. September 1999 gezahlt haben. Es müssen Dienste vorhanden sein wie:

Status derjenigen im Geltungsbereich von 657/4 B:
Diejenigen, die nach dem Beamtengesetz Nr. 657 4B arbeiten, haben den Status von Vertragsarbeitern und sind öffentliche Angestellte, die nicht als Arbeiter gelten. Gemäß den Gesetzen, denen Beamte unterliegen, werden für diesen Arbeitnehmer keine Prämien der Sozialversicherungsanstalt gezahlt, und ihre Prämien werden innerhalb dieser Zeiträume auf der Grundlage der für Arbeitnehmer beantragten Prämien an die Sozialversicherungsanstalt überwiesen.

Die Frage des Fallens in den Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 5434:
Um in den Geltungsbereich von 5434 aufgenommen zu werden, müssen sie unabhängig von der Zeit vor dem 1. Oktober 2008 Beamtendienste, Reserveoffiziere, Vertretungslehrer, Ehrenimame usw. haben, die als Beamtendienste gelten. Es ist notwendig, Studien wie z. Für diejenigen, die nicht in dieser Form arbeiten, aber nach diesem Datum eine Beamtentätigkeit aufgenommen haben, gelten monatliche Bürgschaftsverfahren gemäß den 5510-Beschlüssen.

Situation derjenigen, die von 4/B zur Offiziersmannschaft wechselten:
Diejenigen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem 1. Oktober 2008 von 4/B in die Beamtengruppe wechselten, werden ab dem Datum ihrer Versetzung in den Geltungsbereich der für Beamte geltenden Entscheidungen einbezogen. Daher unterliegen Personen, die vor dem 1. Oktober 2008 keinen öffentlichen Dienst geleistet haben, nicht dem Gesetz Nr. 5434 und werden in das Rentensystem des Gesetzes Nr. 5510 einbezogen. Wenn sie jedoch ihre Tätigkeit im Beamtenverhältnis aufnehmen, werden ihre 4/B-Zeiten in die Anpassungsprozesse einbezogen und als Grundlage für die Höhe der Rentenzulage herangezogen.

Wir bewerten Ihre Situation im Rahmen unserer kurzen und klaren Erläuterungen;
Sie haben angegeben, dass Ihr erster Versicherungseintrag am 24.01.2008 erfolgte. Dies wird für Sie keinen wesentlichen Unterschied machen. Ihr Renteneintrittsalter ist das Datum, an dem Sie 60 Jahre alt werden, und für den Ruhestand müssen Sie 25 Dienstjahre (insgesamt Arbeitnehmer-, Vertrags- und Beamtenjahre) vorweisen.
Auch hier ändert sich die Situation im Vergleich zu dem Datum, an dem Sie diese Position innehatten, wenn Sie am 11.09.2008 Vertretungslehrer werden. Wenn Ihre Ersatzunterrichtszeit ab dem 11. September 2008 beim Ministerium für nationale Bildung registriert ist, gehen wir davon aus, dass Sie in den Geltungsbereich von 5434 fallen.
Wenn Ihre Arbeit in diesem Fall jedoch nicht registriert ist, fallen Sie vollständig in den Geltungsbereich von 5510.

In diesem Fall lässt sich für Sie Folgendes sagen:
Wie Sie angegeben haben, unterliegen Sie in den Unterlagen Ihrer Institution zwar offenbar dem Gesetz Nr. 5510, wenn jedoch eine Vertretungslehre vorliegt, nach der Sie am 11.09.2008 mit der Arbeit begonnen haben und dies durch Ihre Institution über das Ministerium dokumentiert ist Wir sind der Meinung, dass die Aufzeichnungen von Ihrer Institution korrigiert werden sollten, damit Ihre Institution in den Geltungsbereich von 5434 und nicht in den Geltungsbereich von 5510 fällt.
Aus diesem Grund können wir Ihnen, wie bereits erwähnt, empfehlen, sich zunächst bei Ihrer Institution zu bewerben.

Beamte

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