İDDK hielt das Argument, dass „die Person, an die die Benachrichtigung gesendet wurde, nicht mein Nachbar ist“, für gerechtfertigt.

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Ereignis:

Da am 17.02.2022 an der bekannten Adresse des Klägers niemand zu benachrichtigen war, gilt Artikel 21/1 des Gesetzes Nr. 7201. Dem Sachverhalt entsprechend wurde die ordnungsgemäße Benachrichtigung dadurch vorgenommen, dass man sie dem Nachbarschaftsvorsteher HG mit Unterschrift überließ, den Zettel an die Tür klebte und seinen Nachbarn FD benachrichtigte.

Kläger: Die Person, an die die Mitteilung gesendet wurde, ist nicht mein Nachbar.

In dieser Angelegenheit war der Hinweiszettel, der an der Tür angebracht werden muss, nicht an der Tür angebracht und die Person, die in der Hinweisbescheinigung als sein Nachbar angegeben wurde, war nicht sein Nachbar. Er behauptete, dass eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht worden sei und dass er die Entscheidung bezüglich der Berufung durch Zufall durch Citizen UYAP erfahren habe.

Wie erfolgt die Meldung?

Wenn bei Benachrichtigungen an die bekannte Adresse des Empfängers keine zu benachrichtigende Person an der bekannten Adresse vorhanden ist oder niemand die Benachrichtigung anstelle dieser Person rechtmäßig entgegennehmen kann, muss der Benachrichtigungsbeauftragte das zu benachrichtigende Dokument gegen Unterschrift aushändigen , an den Vorsteher dieses Ortes oder an eines der Mitglieder des Ältestenrats oder an den Polizeichef oder die Polizeibeamten, er/sie muss den Aushang mit der Adresse der Hilfe leistenden Person an der Tür des Gebäudes an der angegebenen Stelle anbringen Adresse, und im Falle der Abwesenheit an der Adresse muss die zu benachrichtigende Person sowie gegebenenfalls einer ihrer nächsten Nachbarn, der Manager oder der Portier über die Situation informiert werden.

İDDK: Der Anspruch des Klägers hätte untersucht werden müssen

Aufgrund der Akteneinsicht reichte der Kläger eine Strafanzeige gegen den zuständigen Postbeamten ein und machte geltend, dass die Person, die auf der Benachrichtigungsbescheinigung als sein Nachbar angegeben sei, nicht sein Nachbar sei und dass der Hinweis auf die Benachrichtigung nicht an der Tür angebracht sei. Es wird davon ausgegangen, dass die Generalstaatsanwaltschaft erklärt hat, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

In diesem Fall ermittelt die Abteilung unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ermittlungen der Oberstaatsanwaltschaft gewonnenen Erkenntnisse zum Wohnsitz und zur Arbeitsadresse von FD, der in der Anzeigeurkunde als Nachbar des Klägers angegeben ist , gegebenenfalls über das Büro des Schulleiters und das Zivilstandsamt des Bezirks, und stellt fest, ob die besagte Person ein Nachbar des Klägers mit seiner Benachrichtigungsadresse ist. Mit dieser Feststellung wird der Schluss gezogen, dass eine Entscheidung erneut getroffen werden sollte, indem bewertet wird, ob die Entscheidung getroffen wurde Das angefochtene Dokument wurde dem Kläger gemäß der im Benachrichtigungsgesetz festgelegten Methode zugestellt.

TC
STAATSKANZLEI
VORSTAND DER VERWALTUNGSFALLABTEILUNGEN

Aktenzeichen: 2022/3788
Entscheidung Nr.: 2023/894

GEGENSTAND DER ANFRAGE:
Es wird beantragt, dass die Entscheidung der Fünften Kammer des Staatsrates vom 06.06.2022 mit der Nummer E:2016/56016, K:2021/2849, Beschwerde-Nr.:2022/590 überprüft und im Berufungsverfahren aufgehoben wird.

TESTVERFAHREN:

Der fragliche Anspruch:
3/1 des Dekrets über die im Rahmen des außerordentlichen Staates ergriffenen Maßnahmen Nr. 667. Der Generalausschuss des Gremiums der Richter und Staatsanwälte entschied, dass es für den Kläger nicht angemessen sei, in seinem Beruf zu bleiben, und dass er entsprechend diesem Element aus dem Beruf entlassen werden sollte. Datum und. Es wurde beantragt, die Entscheidung aufzuheben und die Geldansprüche, die ihm aufgrund dieser Entscheidung entzogen wurden, ab dem Datum des Verfahrens mit gesetzlichen Zinsen zurückzuzahlen.

Zusammenfassung der Kammerentscheidung:
Mit Beschluss der Fünften Kammer des Staatsrates vom 30.09.2021 mit der Nummer E:2016/56016, K:2021/2849 wurde beschlossen, den Fall abzulehnen; Gegen den Berufungsantrag des Klägers auf Aufhebung dieser Entscheidung wurde mit der Entscheidung der Fünften Kammer des Staatsrates vom 06.06.2022 mit der Nummer E: 2016/56016, K: 2021/2849, Berufungs-Nr.: 2022/590 Berufung eingelegt und die Entscheidung der Kammern im Berufungsverfahren vom 17.02.2022. Da es an der bekannten Adresse des Klägers niemanden gab, der benachrichtigt werden konnte, gilt Artikel 21/1 des Gesetzes Nr. 7201. Entsprechend der Angelegenheit wurde dies ordnungsgemäss mitgeteilt, indem man es dem Nachbarschaftsvorsteher HG gegen Unterschrift überließ, indem man den entsprechenden Aushang an die Tür klebte und seinen Nachbarn FD darüber informierte, und zwar am 19.03., was der Fall ist letzter Tag der 30-tägigen Einspruchsfrist, die ab dem Tag nach dem Datum der Benachrichtigung gegen diese Entscheidung beginnt. Da das Jahr 2022 mit einem Wochenendfeiertag zusammenfällt, muss ein Einspruch bis zum Ende der Arbeitszeit am 21.03.2022 (Montag) eingelegt werden ) spätestens am 20.03.2022 und nach Ablauf der in Artikel 46 des Gesetzes Nr. 2577 festgelegten 30 (dreißig)tägigen Berufungsfrist. Am 04.2022. Mit der Begründung, dass die Berufung aufgrund einer in den Akten des Präsidiums des Bezirksverwaltungsgerichts verzeichneten Petition beantragt wurde, wurde beschlossen, die nicht fristgerecht eingelegte Berufung wegen Fristüberschreitung zurückzuweisen.

ARGUMENTE DES BEWERBERS:

In dieser Angelegenheit erklärte der Kläger, dass das Mitteilungspapier, das gemäß dem ersten Absatz des 21. Elements des Mitteilungsgesetzes Nr. 7201 an die Tür geklebt werden musste, nicht an der Tür angebracht sei und dass die Person Wer in der Meldebescheinigung als sein Nachbar angegeben ist, war nicht sein Nachbar. Es wird behauptet, dass eine Fehlerbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht wurde und dass er durch Citizen UYAP zufällig von der Entscheidung über die Berufung erfahren habe.

VERTEIDIGUNG DER ANDEREN PARTEI:

Das beklagte Management hat keine Verteidigung vorgebracht.

STELLUNGNAHME DES UNTERSUCHUNGSRICHTERS DES LANDESGERICHTS:
Es wird davon ausgegangen, dass die Entscheidung der Kammer durch die Annahme des Berufungsantrags aufgehoben werden sollte.

IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION

Die Entscheidung wurde vom Ausschuss der Verwaltungskammern des Staatsrates nach Anhörung der Aussagen des Untersuchungsrichters und Prüfung der im Dokument enthaltenen Dokumente wie folgt getroffen:

BEWERTUNG UND KONTAKT:
WESENTLICHES EREIGNIS:

Die Entscheidung der Fünften Kammer des Staatsrates vom 30.09.2021 mit der Nummer E:2016/56016, K:2021/2849 über die Ablehnung des Falles basierte auf Artikel 21/1 des Gesetzes Nr. 7201, da unter der bekannten Adresse des Klägers am 17.02.2022 niemand erreichbar war. . Gemäß dem Element wurde dies am 20.04.2022 nach Ablauf der 30-tägigen Einspruchsfrist dem Nachbarschaftsvorsteher HG mitgeteilt, indem er es gegen Unterschrift hinterließ, den Zettel an die Tür klebte und seinen Nachbarn FD benachrichtigte ab dem Tag nach dem Datum der Bekanntgabe dieser Entscheidung. Mit der Begründung, dass die Berufung durch einen in den Akten des Präsidiums des Bezirksverwaltungsgerichts eingetragenen Antrag beantragt worden sei, hat die Kammer beschlossen, den Berufungsantrag des Klägers aufgrund der Verjährung abzulehnen.

Daraufhin erstattete der Kläger Strafanzeige gegen den zuständigen Postbeamten mit der Begründung, dass die Person, die auf der Benachrichtigungsbescheinigung als sein Nachbar angegeben sei, nicht sein Nachbar sei und dass der Benachrichtigungsbescheid nicht an der Tür angebracht sei. Von der Generalstaatsanwaltschaft. Es wurde vom Kläger erklärt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, erfasst unter der Ermittlungsnummer.

Der Kläger, der angab, die Entscheidung über die Berufung durch den Citizen UYAP-Antrag vom 18.04.2022 erfahren zu haben, beantragte die Aufhebung der Entscheidung, den Berufungsantrag aufgrund der Frist abzulehnen.

EINSCHLÄGIGEN RECHTSVORSCHRIFTEN:
Im 46. Element des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 mit der Überschrift „Berufung“, das durch den 20. Artikel des Gesetzes Nr. 6545 geändert wurde; Es wurde festgestellt, dass gegen die endgültigen Entscheidungen der Fallkammern des Staatsrates und die Entscheidungen der regionalen Verwaltungsgerichte in den durch die Aufzählung genannten Fällen sogar innerhalb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Berufung beim Staatsrat eingelegt werden kann wenn in anderen Gesetzen eine gegenteilige Entscheidung vorliegt; Im 6. Absatz des 48. Elements mit der Überschrift „Berufungsantrag“ ist festgelegt, dass, wenn die Berufung nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingelegt wird oder es sich um eine endgültige Entscheidung handelt, die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, über die Ablehnung entscheidet Berufungsantrag.

Im 1. Absatz des 10. Artikels des Benachrichtigungsgesetzes Nr. 7201 mit der Überschrift „Benachrichtigung an die bekannte Adresse“; „Wenn festgestellt wird, dass die letzte bekannte Adresse nicht für die Benachrichtigung geeignet ist oder eine Benachrichtigung nicht erfolgen kann, wird die Wohnadresse des Adressaten im Adressregistrierungssystem als letzte bekannte Adresse übernommen und die Benachrichtigung erfolgt dort.“ Im 1. Absatz der 21. Ausgabe mit dem Titel „Unmöglichkeit der Benachrichtigung und Verweigerung der Benachrichtigung“; „Wenn die zu benachrichtigende Person oder eine der Personen, die durch die oben genannten Elemente benachrichtigt werden können, nicht an der angegebenen Adresse anwesend ist oder die Benachrichtigung ablehnt, übergibt der Benachrichtigungsbeamte das zu benachrichtigende Dokument dem Vorsteher dieses Ortes oder an an eines der Mitglieder des Ältestenrats oder an den oder die Polizeichefs, mit der Unterschrift, und enthält die Adresse der Person, die die Benachrichtigung überbracht hat. „Zusätzlich zur Anbringung der Benachrichtigung an der Tür des Gebäudes unter der angegebenen Adresse, Wenn die zu benachrichtigende Person nicht an der Adresse anwesend ist, wird die zu benachrichtigende Person über die Situation informiert, ebenso wie einer der nächsten Nachbarn, falls vorhanden, der Manager oder der Portier. Das Datum, an dem die Mitteilung angebracht wird, wird angegeben Als Benachrichtigungsdatum gilt die Tür. Entscheidung liegt bei.

RECHTLICHE BEWERTUNG:

Wie aus den oben genannten gesetzgeberischen Entscheidungen hervorgeht, gilt bei Benachrichtigungen an die bekannte Adresse des Adressaten, dass die Benachrichtigung dann erfolgt, wenn an der bekannten Adresse keine zu benachrichtigende Person vorhanden ist oder niemand die Benachrichtigung anstelle dieser Person rechtmäßig entgegennehmen kann Der Beamte muss das zu benachrichtigende Dokument an den Ortsvorsteher oder an eines der Mitglieder des Ältestenrats oder an die Polizei senden. Er muss es seinem Vorgesetzten oder seinen Beamten gegen Unterschrift übergeben und die Mitteilung mit der Adresse des Beamten anbringen Der Empfänger muss an der Tür des Gebäudes an der angegebenen Adresse eintreffen, und falls er an der Adresse nicht anwesend ist, muss er auch einen seiner nächsten Nachbarn, den Verwalter oder den Portier (falls vorhanden) benachrichtigen, um die zu benachrichtigende Person zu informieren die Situation.

Alle Belege dafür, dass die Meldung gemäß der oben genannten Methode erfolgt ist, müssen jedoch vom Meldebeauftragten klar und vollständig auf dem Meldedokument aufgeführt werden. Für die Justizbehörden ist es wichtig, dass die Aufzeichnungen auf den Anzeigeunterlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgen.

Aus der Akteneinsicht geht hervor, dass der Kläger Strafanzeige gegen den zuständigen Postbeamten erstattete und geltend machte, dass die Person, die auf der Benachrichtigungsbescheinigung als sein Nachbar angegeben sei, nicht sein Nachbar sei und dass die Benachrichtigungsbenachrichtigung nicht aufgeklebt sei Tür. Von der Oberstaatsanwaltschaft. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Erfassung der Ermittlungsnummer erklärt wurde, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde.

In diesem Fall ermittelt die Abteilung unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ermittlungen der Oberstaatsanwaltschaft gewonnenen Erkenntnisse zum Wohnsitz und zur Arbeitsadresse von FD, der in der Anzeigeurkunde als Nachbar des Klägers angegeben ist , gegebenenfalls über das Büro des Schulleiters und das Standesamt des Bezirks, und stellt fest, ob die Benachrichtigungsadresse der besagten Person vorliegt und ob sie ein Nachbar des Klägers ist. Mit dieser Feststellung wird der Schluss gezogen, dass eine Entscheidung getroffen werden sollte, indem bewertet wird, ob die Entscheidung getroffen wurde Das angefochtene Dokument wurde dem Kläger gemäß der im Benachrichtigungsgesetz festgelegten Weise zugestellt.

ENTSCHEIDUNGSERGEBNIS:

Aus den erläuterten Gründen;
1. Der Berufungsantrag des Klägers wird angenommen;
2. RÜCKEN Sie die Entscheidung der Fünften Kammer des Staatsrates vom 06.06.2022 mit der Nummer E:2016/56016, K:2021/2849, Berufung Nr.:2022/590 bezüglich der Ablehnung des fälligen Berufungsantrags zeitlich begrenzen,
3. Um das Dokument zur erneuten Entscheidung an die genannte Abteilung zu senden,
4. Einstimmig beschlossen am 03.05.2023.

Beamte

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