Im Amtsblatt veröffentlicht: Kohlehilfe wird an Bedürftige verteilt

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Gemäß der im Amtsblatt mit der Unterschrift des Präsidenten veröffentlichten Entscheidung wird den bedürftigen Haushalten, die von den Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen der Provinzen und Bezirke bestimmt werden, Kohlehilfe gewährt.

Die Menge an Kohle, die jedem Haushalt auf Provinz- und Bezirksbasis zugeteilt werden soll, wird vom Ministerium für Familie und soziale Dienste unter Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen der Region, der Verteilungsmaßnahmen der Vorjahre, der thermischen Kosten der Kohle, sowie Katastrophen-, Notfall- und ähnliche Gegenstände.

Die von den Stiftungen nach den Kriterien der Bedürftigkeit ermittelte Zahl der bedürftigen Haushalte wird nach der Evaluierung durch das Ministerium festgeschrieben.

Kohletransporte werden im Rahmen des Transportprogramms durchgeführt, das nach den vom Ministerium festzulegenden Kriterien im Einklang mit den Stellungnahmen der Generaldirektion türkischer Kohleunternehmen zusammengestellt wird.

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