In einigen Provinzen im Erdbebengebiet wurde der Ausnahmezustand verlängert.

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Auf der Website der GIB wurde eine Stellungnahme zu den betreffenden Sachverhalten abgegeben.

Dementsprechend wurden die Abgabefristen für die „Körperschaftsteuer“-Erklärungen für den Kontoübergang 2023, die bis zum Ablauf des 30. April eingereicht werden müssen, sowie die Zahlungsfristen für die darauf anfallenden Steuern bis zum 6. Mai verlängert. Bis zum 30. April können auch Meldungen „Form Ba“ und „Form Bs“ für den Zeitraum 2024/März zugestellt werden, die bis zum 30. April eingereicht werden müssen.

Andererseits kann die Frist für die Erstellung und Unterzeichnung von E-Ledgern, die bis zum 30. April erstellt und unterzeichnet werden müssen, und „Electronic Ledger Certificates“, die innerhalb derselben Frist in das Information Process System der Revenue Management Directorate hochgeladen werden müssen bis Ende 10. Mai hochgeladen werden.

Darüber hinaus wurde für Steuerzahler in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep, deren zwingende Grundsituation weiterhin besteht, die zwingende Grundsituation, die am 30. April enden sollte, „zum letzten Mal“ bis zum 31. August verlängert Zeit“.

Beamte

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