In Restaurants und Cafés wurde die Mehrwertsteuer für Lebensmittel und Getränke erhöht
Die Erklärung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen zu Änderungen der allgemeinen Mehrwertsteueranwendungserklärung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Laut Mitteilung; In der Allgemeinen Mehrwertsteuererklärung des Ministeriums vom 26. April 2014 wurde beschlossen, die Formulierungen „8 Prozent“ in „10 Prozent“ und „18 Prozent“ in „20 Prozent“ zu ändern.
Mit der Verordnung wird verhindert, dass Restaurants ihre Dienstleistungen mit 1 Prozent Mehrwertsteuer statt mit 10 Prozent abrechnen, indem sie den Verkauf von Nährmitteln wie Fleisch, Wasser und Fruchtsäften ausweisen.
10 Prozent Mehrwertsteuer
Der Beschluss trat in Kraft
Die Entscheidung trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Beamte