Innenministerium stellt 8 stellvertretende Experten der Europäischen Union ein

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Aus dem Innenministerium:

STELLVERTRETENDER EXPERTE DER EUROPÄISCHEN UNION

ANKÜNDIGUNG DER AUFNAHMEPRÜFUNG (MÜNDLICH).

Am 14. März 2024 findet in Ankara eine (mündliche) Aufnahmeprüfung statt, um 8 freie Assistenzexpertenteams der Europäischen Union in der Klasse „General Management Services“ in der zentralen Organisation des Innenministeriums einzustellen.

A) ANMELDUNGSBEDINGUNGEN ZUR AUFNAHMEPRÜFUNG (MÜNDLICH).

1- Um die in Absatz (A) des 48. Elements des Beamtengesetzes Nr. 657 aufgeführten Regeln einzuhalten,

2- Abschluss an einer der Fakultäten für Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, die eine mindestens vierjährige Grundausbildung vorsehen, oder an einer Bildungseinrichtung im In- oder Ausland, deren Gleichwertigkeit anerkannt wird durch die zuständigen Behörden,

3- Am 1. Januar des Jahres, in dem die Aufnahmeprüfung (mündlich) stattfindet, unter fünfunddreißig Jahre alt sein (Personen, die nach dem 01.01.1989 geboren wurden),

4- Zu den Kandidaten gehören, die höchstens viermal so viele wie die angekündigten Teams sind, vorausgesetzt, dass sie bei der „Public Worker Selection Examination KPSSP (36)“ in den Jahren 2022–2023 mindestens 70 oder mehr KPSS-Punkte erhalten haben (mit der gleichen Punktzahl). (Sie müssen als letzter Kandidat in der Rangliste punkten.) Andere Kandidaten werden ebenfalls zur Aufnahmeprüfung (mündlich) zugelassen.

5- Mindestens ein (C)-Level-Score von YDS in mindestens einer der in der Europäischen Union gültigen Sprachen erhalten oder über ein gleichwertiges Dokument verfügen, das international akzeptiert wird (CPE, CAE, TOEFL İBT und PTE AKADEMIC). (Äquivalenzen von Fremdsprachenprüfungen werden anhand der im Abschnitt „Ankündigungen“ der OSYM-Website http://osym.gov.tr ​​veröffentlichten Fremdsprachenäquivalenztabellen ermittelt, basierend auf der aktuellen Version zu den in der Ankündigung angegebenen Prüfungsterminen .)

B) ANMELDUNGSFORMULAR FÜR DIE (MÜNDLICHE) AUFNAHMEPRÜFUNG, ORT UND DATUM

1- Anträge werden mit dem E-Government-Passwort gestellt. Aus diesem Grund müssen Kandidaten über ein www.turkiye.gov.tr-Konto verfügen. Um das jeweilige Konto nutzen zu können, müssen sich die Bewerber ein E-Government-Passwort besorgen. Kandidaten; Sie können den Umschlag mit dem E-Government-Passwort von den PTT-Zentraldirektionen erhalten, indem sie sich persönlich bewerben und ihren Ausweis mit ihrer TR-ID-Nummer darauf vorlegen.

2- Bewerbungen werden elektronisch per E-Government über den Link „Kandidatenprofil-Informationsverordnung und Prüfungsanmeldung des Innenministeriums“ eingehen, der im Abschnitt „Ankündigungen“ der Website unseres Ministeriums www.icisleri.gov.tr ​​veröffentlicht wird ​zwischen dem 12. und 16. Februar 2024.

3- Da Bewerbungen elektronisch eingehen, werden Bewerbungen per Post oder persönlich nicht akzeptiert.

4- Beim Zugriff auf den Link „Bearbeitung von Bewerberprofilinformationen und Prüfungsantrag des Innenministeriums“ über E-Government; Ausweis-, Bildungs-, Militärdienst- und YDS-Informationen werden automatisch empfangen. Kandidaten, deren Profilangaben fehlen oder fehlerhaft sind, müssen sich an die entsprechenden Institutionen wenden und die notwendigen Korrekturen vornehmen lassen.

5- Kandidaten, die sich mit Informationen zum Hochschulabschluss bewerben; Bildungsinformationen kommen automatisch von der Hochschule über E-Government. Kandidaten, deren Angaben fehlerhaft oder mangelhaft sind oder deren Abschlussdaten nicht von der Hochschule eingehen, müssen ihre Angaben über YÖKSİS aktualisieren, indem sie sich an die entsprechenden Abteilungen der Universität wenden, an der sie ihren Abschluss gemacht haben, um Ergänzungen oder Korrekturen vorzunehmen. Andernfalls können sich Kandidaten in dieser Situation nicht für die Prüfung bewerben.

6- Kandidaten, die einen Abschluss an Bildungseinrichtungen im In- oder Ausland erworben haben und über eine Gleichwertigkeit für den in dieser Bekanntmachung angestrebten Bildungsstatus verfügen, müssen ihre Gleichwertigkeitsdokumente im PDF- oder JPEG-Format anstelle ihres Diploms oder Abschlussdokuments in das Prüfungsmodul hochladen.

7- YDS-Informationen kommen automatisch, und diejenigen, die anhand eines anderen international gültigen Dokuments (CPE, CAE, TOEFL İBT und PTE AKADEMİK) nachweisen, dass sie eine Fremdsprache mindestens auf (C)-Niveau beherrschen, müssen diese Dokumente in das System hochladen.

8- Wehrdienstinformationen für männliche Kandidaten stammen automatisch vom Verteidigungsministerium. Kandidaten mit fehlerhaften Informationen müssen das entsprechende Kästchen ankreuzen, ihre aktuellen Informationen manuell eingeben und ihre Militärstatusdokumente im PDF- oder JPEG-Format in das Prüfungsmodul hochladen.

9- Kandidaten, deren Fotos nicht automatisch auf der Seite „Persönliche Daten“ in der Bewerbung angezeigt werden, die per E-Government über den Link „Bearbeitung von Bewerberprofilinformationen und Prüfungsantrag des Innenministeriums“ geöffnet wird, können an die Generaldirektion für Arbeit unseres Ministeriums gesendet werden unter https://www.icisleri.gov.tr/ Es ist für Arbeitnehmer obligatorisch, ihr Foto (Abmessungen 600 x 800, Auflösung 300 dpi) hochzuladen, das gemäß den Spezifikationen in den „Fotostandards zur Verwendung im Personalausweis“ aufgenommen wurde. Abschnitt des Reiters „Personalausweis“ der Mitarbeiter-Website, zum Modul im PDF- oder JPEG-Format.

10- Kandidaten, die ihre Bewerbung abgeschlossen haben und sicher sind, dass ihre Angaben korrekt sind, müssen auf die Schaltfläche „Meine Bewerbung abschließen“ klicken. Andernfalls werden die Bewerbungen von Bewerbern, die diesen Prozess nicht abschließen, nicht im System erfasst und Bewerber in dieser Situation können keinen Anspruch geltend machen.

11- Da die Bewerbungen am 16. Februar 2024 um 16.00 Uhr enden und das Modul geschlossen wird, müssen Kandidaten, die sich nicht beworben haben, ihre Bewerbungen elektronisch per E-Government über die „Bearbeitung von Kandidatenprofilinformationen und Prüfungsanmeldung“ des Innenministeriums einreichen. Link bis zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit. Sie müssen die Taste “ drücken. Andernfalls werden die Bewerbungen von Bewerbern, die diesen Prozess nicht abschließen, nicht im System erfasst und Bewerber in dieser Situation können keinen Anspruch geltend machen.

12- Bewerber, die mitten im Bewerbungszeitraum feststellen, dass ihre Angaben fehlen oder fehlerhaft sind und Änderungen vornehmen möchten, müssen ihre Bewerbungen stornieren, indem sie auf die Schaltfläche „Meine Bewerbung stornieren“ klicken. Die registrierte Bewerbung des Bewerbers, der seine Bewerbung zurückzieht, wird aus dem System gelöscht. Kandidaten müssen ihre Bewerbungen auf dem sich öffnenden Bildschirm erneuern, indem sie erneut auf die Schaltfläche „Bewerben“ klicken. Kandidaten, die ihre Bewerbung verlängern, müssen diesen Prozess vor dem 16. Februar 2024, 16:00 Uhr, abschließen und auf die Schaltfläche „Meine Bewerbung abschließen“ klicken. Andernfalls werden die Bewerbungen von Bewerbern, die diesen Prozess nicht abschließen, nicht im System erfasst und Bewerber in dieser Situation können keinen Anspruch geltend machen.

13- Nachdem die Kandidaten ihre Bewerbungen abgeschlossen haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Meine Bewerbung abschließen“ und speichern Sie ihre Bewerbung im Modul „Ihre Bewerbung ist abgeschlossen“. Die Warnung wird auf dem Bildschirm angezeigt und sie können das Jobanfrageformular ausdrucken, indem sie auf dem gleichen Bildschirm auf die Schaltfläche „Jobanfrageformular herunterladen“ klicken, oder sie können das Jobanfrageformular über die Registerkarte „Meine Bewerbungen“ in der geöffneten Bewerbung herunterladen per E-Government über den Link „Bearbeitung von Bewerberprofilinformationen und Prüfungsantrag des Innenministeriums“. Sie können es jederzeit ausdrucken.

14- Bewerber, die sich bewerben, sind dafür verantwortlich, dass der Bewerbungsprozess einwandfrei, vollständig und in Übereinstimmung mit den in dieser Ausschreibung genannten Themen abgeschlossen wird und dass die angeforderten Dokumente im Modul hochgeladen werden. Kandidaten, die diese Punkte nicht einhalten, können keine Rechte geltend machen.

15- Bewerbungen, die nicht ordnungsgemäß und/oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden, sowie unvollständige oder fehlerhafte Prüfungsantragsunterlagen werden nicht akzeptiert.

C) ANKÜNDIGUNGSMETHODE AN KANDIDATEN

Kandidaten können Statusinformationen zum Prüfungsprozess angeben (ob sie in die 4-fache Kandidatenliste aufgenommen wurden, ob ihre Bewerbung angenommen wurde oder nicht, Einspruchsverfahren, Informationen zu Ort/Datum/Uhrzeit der (mündlichen) Aufnahmeprüfung, (mündliche) Aufnahmeprüfung Informationen zum Teilnahmestatus, Punktzahl der Aufnahmeprüfung (mündlich), Sie können die Informationen zum Haupt-/Ersatzergebnis auf der Registerkarte „Meine Bewerbungen“ in der Bewerbung verfolgen, die über E-Government über die „Bearbeitung von Kandidatenprofilinformationen des Innenministeriums“ geöffnet wurde und Prüfungsantrag“-Link. Darüber hinaus erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung der Kandidaten über die Prüfungsergebnisse.

Die Kandidaten sind selbst für etwaige Rechtsverluste verantwortlich, die dadurch entstehen, dass sie die Statusinformationen und Ankündigungen auf der Registerkarte „Meine Bewerbungen“ in der Bewerbung nicht befolgen, die über den Link „Bearbeitung von Bewerberprofilinformationen und Prüfungsanmeldung des Innenministeriums“ geöffnet wurde.

Bei Bedarf kann im Bereich „Ankündigungen“ der offiziellen Website des Innenministeriums eine Ankündigung zum Prüfungsablauf erfolgen, um die Kandidaten zu informieren.

C) BEWERTUNG DER ANWENDUNGEN

Kandidaten, die innerhalb der vierfachen Anzahl der angekündigten Teams gemäß der KPSSP (36)-Bewertungsart und -Rangliste liegen, die für den Zeitraum gilt, in dem die Prüfung abgehalten wurde, und deren Bewerbungen aufgrund der Bewertung von angenommen werden der Kommission, wird zur Aufnahmeprüfung (mündlich) zugelassen. Kandidaten, die die gleiche Punktzahl wie der letztplatzierte Kandidat haben, werden ebenfalls zur Aufnahmeprüfung (mündlich) zugelassen.

Die Kandidaten müssen mindestens eine halbe Stunde vor dem Prüfungszeitpunkt am Prüfungsort anwesend sein und eines der zugelassenen Ausweisdokumente (TR-Personalausweis, Personalausweis, Führerschein oder Reisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist) mit sich führen. . Kandidaten, die die betreffenden Unterlagen nicht vorlegen können, werden nicht zur Prüfung zugelassen und können keine Rechte aus der Wette geltend machen.

Diejenigen, die unwahre Angaben machen, diejenigen, die die Berufungsregeln nicht erfüllen und/oder die Berufungsbedingungen verlieren, diejenigen, die während der Bewerbungsphase andere als die in der Ausschreibung geforderten relevanten Dokumente hochladen und diejenigen, die das entsprechende Dokument nicht einreichen können Die in der Bekanntmachung geforderten Regeln werden auf Verlangen des Ministeriums nicht zur Aufnahmeprüfung (mündlich) herangezogen. Wenn diese Probleme später geklärt werden, gelten die Prüfungen der betreffenden Kandidaten als ungültig, auch wenn sie die (mündliche) Aufnahmeprüfung bestehen, und ihre Ernennungen werden nicht vorgenommen, und die Ernennungen der ernannten Kandidaten werden annulliert. Gegen diese Kandidaten wird eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht, um die entsprechenden Entscheidungen des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 umzusetzen.

D) Einspruch

Einwände gegen die gemäß der KPSSP (36)-Erfolgspunktzahl ermittelten Bewertungsergebnisse können innerhalb von zwei Tagen ab dem Datum erhoben werden, an dem die Bewertungsergebnisse den Kandidaten über die Registerkarte „Meine Bewerbungen“ in der über das „Ministerium“ geöffneten Bewerbung zur Verfügung gestellt werden Der Link „Kandidatenprofilinformationsverordnung und Prüfungsanmeldung“ wird den Kandidaten per SMS angezeigt und die Kandidaten werden per SMS darüber informiert, dass ihre Bewerbungen abgelehnt wurden. Die Prüfung wird werktags (9.30–16.00 Uhr) angenommen, sofern die Einwände gegen die entsprechende Prüfung schriftlich erhoben wurden Ausschussmitglieder werden dokumentiert, sofern die Probleme dokumentiert werden.

Einwände gegen die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung (mündlich) sind: Die Annahme der Prüfungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss während der Arbeitszeit an Werktagen (09.30-16.00 Uhr) innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses vorgebrachten Fragen dokumentiert werden.

Einsprüche, die innerhalb des angegebenen Datums und der angegebenen Einspruchsfrist an die Aktenakte oder per Fax unseres Ministeriums übermittelt werden, werden ausgewertet, und Einspruchsanträge, die außerhalb der angegebenen Einspruchstermine und -zeiten an die Dokumentenakte oder das Fax unseres Ministeriums übermittelt werden, werden nicht in das Verfahren einbezogen.

E) Form und Themen der Aufnahmeprüfung (mündlich).

Beginnend mit dem Kandidaten mit der höchsten KPSSP-Punktzahl (36) werden diejenigen Kandidaten zur Aufnahmeprüfung (mündlich) zugelassen, deren Bewerbungen höchstens das Vierfache der Anzahl der angekündigten Teams betragen und deren Bewerbungen vom Rat angenommen werden das KPSS-Score-Ranking. Bei der (mündlichen) Aufnahmeprüfung werden der Wissensstand der Kandidaten über die zu prüfenden Themen (50 Punkte), das Verständnis und die Zusammenfassung eines Themas, die verbalen Fähigkeiten und das Denkvermögen (10 Punkte), die Verdienste, die Darstellungsfähigkeit und die Angemessenheit ihres Verhaltens bewertet und Reaktionen auf den Beruf (10) Punkte, Selbstvertrauen, Überzeugungskraft. Seine Fähigkeiten und Glaubwürdigkeit werden anhand von (10) Punkten bewertet, allgemeine Fähigkeiten und allgemeine Kultur werden anhand von (10) Punkten bewertet, und seine Offenheit gegenüber Wissenschaft und Technologie Entwicklungen werden anhand von (10) Punkten bewertet.

F) BEWERTUNG DER ERGEBNISSE DER (MÜNDLICHEN) AUFNAHMEPRÜFUNG

Die Aufnahmeprüfung (mündlich) wird mit 100 vollen Punkten bewertet und Kandidaten, die mindestens 70 Punkte erreichen, gelten als erfolgreich. Bei der Aufnahmeprüfung (mündlich) wird die Punktzahl der Kandidaten bei der Aufnahmeprüfung (mündlich) durch Bildung des arithmetischen Mittels der von jedem Mitglied abgegebenen Noten ermittelt. Die für jeden Kandidaten vergebene Punktzahl in der Aufnahmeprüfung (mündlich) stellt die Erfolgspunktzahl des Kandidaten dar. Wenn es Kandidaten mit identischen (mündlichen) Zulassungsergebnissen gibt, erhält der Kandidat mit einem höheren KPSS-Ergebnis Vorrang.

Während der Aufnahmeprüfung (mündlich) wird außer dem Bewertungsbericht kein Audio- oder Videoaufzeichnungssystem verwendet.

Das Erreichen von mindestens 70 Punkten in der Aufnahmeprüfung (mündlich) begründet keinen Anspruch auf Kandidaten, die aufgrund der Prüfungsergebnisse nicht in die Haupt- und Reservekandidaten-Rangliste aufgenommen werden können.

Die Ergebnisse der (mündlichen) Aufnahmeprüfungen und Informationen zu den Haupt- und Reservekandidaten werden den Kandidaten über die Registerkarte „Meine Bewerbungen“ in der Bewerbung mitgeteilt, die über den Link „Bearbeitung von Bewerberprofilinformationen und Prüfungsanmeldung des Innenministeriums“ per E-Mail geöffnet wird. Regierung zu dem von unserem Ministerium festzulegenden Datum.

G) BESTIMMUNG UND ERNENNUNG VON RESERVEKANDIDATEN

Es kann die Anzahl der Hauptkandidaten in Höhe der Anzahl der angekündigten Teams und der Reservekandidaten bis zur Hälfte der Anzahl der angekündigten Teams ermittelt werden.

ğ) DOKUMENTE, DIE AUF DER GRUNDLAGE VON BESTELLUNGSVERFAHREN ANFORDERN SOLLTEN

Kandidaten, die durch erfolgreiches Bestehen der Aufnahmeprüfung (mündlich) zur Einstellung berechtigt sind;

1- Das Original oder die beglaubigte Kopie des Diploms oder Abschlussdokuments (für diejenigen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, das Original oder die beglaubigte Kopie des vom Council of Higher Education genehmigten Diplomäquivalenzdokuments)

2- Ausdruck des vom Kandidaten unterzeichneten Stellenantragsformulars (Kandidaten können diese Dokumente unmittelbar nach Abschluss ihrer Prüfungsanträge oder nach dem Bewerbungsprozess über die Registerkarte „Meine Bewerbungen“ in der über E-Government über das „Ministerium für“ geöffneten Bewerbung erhalten Bearbeitung von Kandidatenprofilinformationen für interne Angelegenheiten und Prüfungsanmeldung“-Link. )

3- KPSS-Ergebnisdokument

4- YDS-Dokument oder ein anderes Dokument mit internationaler Gültigkeit (CPE, CAE, TOEFL İBT und PTE AKADEMİK)

5- „Eigentumserklärungsformular“, „Ethikvereinbarungsformular für Beamte“ und „Ethikvereinbarungsformular für Beamte“ und „Ethikvereinbarungsformular für Beamte“ können über den Link „Musterformulare und Petitionen“ bezogen, ausgefüllt und unterzeichnet werden Website der Generaldirektion für Arbeit unseres Ministeriums https://www.icisleri.gov.tr/personel Sie müssen das Antragsformular für die Ernennung „zum ersten Mal oder erneut“ persönlich bei der Abteilungsdirektion für Prozesse des Innenministeriums, Generaldirektion von, abgeben Arbeit, zu den von unserem Ministerium festgelegten Terminen.

6- Kandidaten, die ihre Ernennungsunterlagen nicht innerhalb der von unserem Ministerium festgelegten Fristen einreichen, gelten als Verzicht auf ihren Anspruch auf Ernennung. Kandidaten können in dieser Situation keine Rechte geltend machen.

Es wird der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

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Beamte

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