KBS-Ankündigung über akademische Anreizzulage, Zuschussverfahren und Fremdsprachenkompensationszahlungen

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1- Akademische Anreizzulage

Bekanntlich heißt es in Unterabsatz (b) des 2. Absatzes des 10. Artikels der Verordnung über akademische Anreizzulagen, die durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 31.12.2016 mit der Nummer 29935 (3. Wiederholung) in Kraft trat: „Akademisch Anreizzulage; für jedes Kalenderjahr die im Vorjahr geleisteten Zahlungen. Die Zahlung erfolgt am 15. eines jeden Monats für einen Zeitraum von zwölf Monaten, beginnend mit dem 15. Februar, auf der Grundlage des auf der Grundlage der Aktivitäten berechneten akademischen Anreizpunktes .

Da in diesem Zusammenhang die in der Mitte des Zeitraums Februar/2023 bis Januar/2024 ausgezahlten akademischen Anreizzulagen aktualisiert werden müssen, gelten die akademischen Anreizzulagenpunkte des akademischen Mitarbeiters, der in der neuen Periode akademische Anreizzulagen erhalten wird Februar 2024 muss eingegeben werden, indem der entsprechende Vergütungscode auf dem Eingabebildschirm für andere Vergütungsinformationen ausgewählt wird.

2- Aneignungstransaktionen

In der dritten Ausgabe von Teil (A) des „Rundschreibens zur Haushaltsumsetzung der Zentralverwaltung (Sequenznummer: 1) zu Ausgaben und Haushaltsumsetzungen im Jahr 2024“, veröffentlicht von der Präsidentschaft für Strategie und Haushalt; Basierend auf der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 28.9.2023 mit der Nummer E:2020/33, K:2023/161, veröffentlicht im Amtsblatt vom 3.11.2023 mit der Nummer 32358, durch öffentliche Verwaltungen im Rahmen des Zentralverwaltung, 01 – Arbeitnehmerausgaben und 02 – Es wird angegeben, dass keine Ausgaben für Zahlungen aus den Wirtschaftscodes der staatlichen Prämienausgaben an Sozialversicherungsträger getätigt werden, ohne dass ausreichende Mittel und ein entsprechendes Zuschussdokument vorliegen. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Mitarbeiter zu vermeiden, übernehmen daher die Verwertungsbeauftragten (Gehaltsverwalter), die die Gehaltsprozesse im Informationssystem für öffentliche Ausgaben und Buchhaltung (KBS) durchführen, die Rolle des „Dateneingabebeauftragten“ aus dem Ausgabenverwaltungssystem (HYS) und sammeln Sie über das HYS den ausreichenden Freibetrag für die betreffenden Wirtschaftskodizes ein. Es müssen Inspektionen durchgeführt werden, um festzustellen, ob solche vorhanden sind.

3- Fremdsprachenvergütung

Bei den durchgeführten Prüfungen bezüglich der Eingabe fremdsprachiger Vergütungsinformationen in KBS; Bei der Eingabe von Informationen zur Fremdsprachenkompensation haben sich die Sprachkompensationsinformationen des Arbeitnehmers in der beigefügten Liste, die als falsch angesehen werden, da das Sprachniveau aufgrund des Ablaufs der 5-Jahres-Frist auf ein niedrigeres Niveau hätte sinken müssen, nicht verringert Aufgrund von Dateneingabefehlern wird der Betrag der Fremdsprachenentschädigung auf ein niedrigeres Niveau gesenkt und der Betrag der Fremdsprachenentschädigung wird weiterhin an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Zu diesem Zweck müssen Informationen zur Fremdsprachenentschädigung eingegeben werden.

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Ahmet KANDEMİR

Beamte

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