Mediatoren lösen Mietstreitigkeiten innerhalb von maximal einem Monat.

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– Mit der Mediation, die obligatorisch geworden ist und am 1. September eingeführt wird, können etwa 80.000 Mietstreitigkeiten pro Jahr in höchstens einem Monat gelöst werden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Mit dem Gesetz über Vollstreckung und Insolvenz und dem Gesetz über die Änderung bestimmter Gesetze, die von der Großen Türkischen Nationalversammlung erlassen wurden, wurde die Mediation bei Mietstreitigkeiten zur Rechtsstaatlichkeit.

Bei diesen Streitigkeiten werden sich die Parteien ab dem 1. September vor Einreichung einer Klage an einen Mediator wenden. Die Antragstellung erfolgt kostenfrei bei den Schlichtungsstellen in den Gerichtsgebäuden. In den Anträgen besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Gerichtskosten, Gebühren, Zeugen und Sachverständigenpreisen.

Die Mediationsverhandlungen werden innerhalb von drei Wochen abgeschlossen sein. In zwingenden Fällen kann diese Frist vom Mediator um maximal eine weitere Woche verlängert werden. Kann nach den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden, kann eine Klage eingereicht werden.

Es wird erwartet, dass jährlich etwa 80.000 Mietstreitigkeiten an Schlichter gehen. Ziel der Antragstellung ist es, die Streitigkeiten mit dem Willen der Parteien beizulegen.

Justizminister Yılmaz Tunç erklärte in seiner Erklärung gegenüber dem AA-Korrespondenten zur Mietvereinbarung, dass man wolle, dass sich die Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter nicht vertiefen.

Minister Tunç betonte, dass Mietstreitigkeiten friedlich und ohne den Gang vor Gericht gelöst würden.

Offiziere

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