Neue Entscheidung zur Umschuldung der SGK

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In der Erklärung des SGK wurde daran erinnert, dass die Zahlungsfrist für die Barmittel und ersten Raten der mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten umstrukturierten Schulden bis zum 31. Juli verlängert wurde.

Es wurde angegeben, dass aufgrund der Tatsache, dass die Fälligkeitstermine der Versicherungsprämie und der Umstrukturierungsschulden am selben Tag zusammenfallen, die Frist für die Barzahlung und die ersten beiden Raten der Umstrukturierung aufgrund der Überlastung bis zum 3. August verlängert wurde im Sammelsystem der Einrichtung.

In der Erklärung heißt es: „Für diejenigen, die ihre Schulden bei der Einrichtung mit der Möglichkeit der Bar- oder Ratenzahlung umstrukturiert haben, und für diejenigen, die die fälligen Beträge nicht bis zum 3. August oder unvollständig zahlen, werden diese Preise zusammen mit gezahlt.“ der nicht ermäßigte D-PPI-Betrag, der bis zum 31. August berechnet wird, und der auf den Gesamtbetrag anzuwendende Zuschlag für verspätete Zahlungen. Es wird ihnen möglich sein, von dem Gesetz zu profitieren, ohne den Koeffizienten anzuwenden.“ Begriffe verwendet wurden.

Es wurde angekündigt, dass Arbeitgeber/Versicherte, die die Möglichkeit einer Ratenzahlung bevorzugen, aber ihren Zahlungsverpflichtungen in der ersten und zweiten Rate nicht nachkommen können, sich an die Landesdirektionen/Sozialversicherungszentren für soziale Sicherheit wenden sollten, bei denen ihre Unterlagen vorliegen sind mit ihren Arbeitsstätten/Versicherten dazu verpflichtet, ihre Zahlungspläne in Verfolgung umzuwandeln, um in diesem Zusammenhang Zahlungen leisten zu können.

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