Neue Entwicklung in Bezug auf die Zahlungsfristen für die SSI-Schuldenstrukturierung

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Sozialversicherungsanstalt (SGK), diejenigen, die ihre Schulden gegenüber der Institution mit Bar- oder Ratenzahlungsoption umstrukturieren, diejenigen, die die fälligen Beträge nicht oder weniger bis zum 3. August zahlen, diese Beträge werden mit dem nicht ermäßigten D-PPI-Preis berechnet bis zum 31. August berechnet und die Erhöhung des Zahlungsverzugs auf den Gesamtpreis anzuwenden. Er erklärte, dass sie im Falle einer Zahlung von den Entscheidungen des Gesetzes Nr. 7440 über die Umstrukturierung einiger Forderungen und die Änderung bestimmter Gesetze ohne Anwendung des Koeffizienten profitieren würden zusammen.

In der Erklärung der SGK wurde daran erinnert, dass die Zahlungsfrist für die Barzahlung und die ersten Raten der mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten umstrukturierten Schulden bis zum 31. Juli verlängert wurde.

Es wurde angegeben, dass aufgrund der Tatsache, dass die Fälligkeitstermine der Versicherungsprämie und der Umstrukturierungsschulden am selben Tag zusammenfallen, die Frist für die Barzahlung und die ersten beiden Raten der Umstrukturierung aufgrund der Überlastung bis zum 3. August verlängert wurde im Sammelsystem der Einrichtung.

In der Erklärung heißt es: „Für diejenigen, die ihre Schulden gegenüber der Einrichtung mit der Möglichkeit der Bar- oder Ratenzahlung umstrukturiert haben, und für diejenigen, die die fälligen Preise nicht bis zum 3. August zahlen oder unvollständig zahlen, werden diese Beträge zusammen mit gezahlt.“ „Der nicht abgezinste D-PPI-Betrag, der bis zum 31. August berechnet wird, und die auf den Gesamtbetrag anzuwendende Erhöhung des Zahlungsverzugs“, heißt es in der Erklärung. Es wird ihnen möglich sein, vom Gesetz zu profitieren, ohne den Koeffizienten anzuwenden.“ Begriffe verwendet wurden.

Es wurde angekündigt, dass Arbeitgeber/Versicherte, die die Möglichkeit einer Ratenzahlung bevorzugen, aber ihren Zahlungsverpflichtungen in der ersten und zweiten Rate nicht nachkommen können, sich an die Provinzdirektionen/Sozialversicherungszentren für soziale Sicherheit wenden sollten, denen ihre Unterlagen zugeordnet sind , mit ihren Arbeitsstätten/Versicherten, ihre Zahlungspläne in Verfolgung umzuwandeln, um in diesem Zusammenhang Zahlungen leisten zu können.

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